Was passiert wenn man bei einer Probefahrt die Kilometerbegrenzung überschreitet?
Eigentlich ist in der Frage oben alles gesagt.
Kurz: Habe einen 3er BMW übers Wochenende zum Probefahren, dies ist ein Vorführfahrzeug. Angenommen ich überschreite die 250km, welche mit dem Händler vereinbart sind um 30-50 km, worauf ich natürlich achte das dies nicht passiert, dennoch aber theoretisch passieren könnte, muss ja nur ein Unfall auf meiner Arbeitsstrecke sein den ich Umfahren muss.
Wie viel würde so etwas kosten bzw kostet das dann überhaupt etwas? Im Probefahrtvertrag wurde kein Betrag für Kilometerüberschreitung festgelegt.
Grüße
5 Antworten
Hi wahrscheinlich müsstest Du nicht oder nicht viel nachzahlen.
Händler sind da meist kulant, weil sie hoffen, dass Du mal ein Auto bei ihnen kaufst oder reparieren lässt.
Auch positive Mundpropaganda ist ihnen ganz recht, wenn jemand im Freundeskreis diesen Händler empfiehlt, weil die den Vorfall locker gesehen haben.
Wen du das Ding danach kaufst wird es egal sein ansonsten wird er dir was verrechnen.
Wenn KM festgelegt wurden, macht es doch gar keinen Sinn auf eine Angabe von Kosten für Mehr-KM zu verzichten. Ist nichts im Vertrag, kann auch nichts nachberechnet werden. Bei BMW kenne ich aber allgemein 1,- Euro / KM. Das das Auto wieder vollgetankt zurück kommt, setze ich mal eh voraus.
da wird wohl nichts passieren. Ich war 94 bei Mercedes Kassel. Der Verkäufer berichtete von einem damaligen S 600. Ich habe nur eine C Klasse gekauft.
Der Typ ist mit dem 600er bis nach Italien gefahren. 4000 km. Dann ins Ausland, wo das Auto nicht versichert war.
Der Verkäufer hat von 6 DM pro km berichtet, die in Rg. gestellt wurden. Vermutlich zahlt der Typ heute noch ab. 30 Jahre mit Pfändungsbescheid
Das hat man dir bestimmt gesagt. 0,30 Cent pro km. Oder nichts wenn du danach ein Auto kaufst.