Motorrad Probefahrt: Was passiert bei Unfällen?
Was passiert wenn ich ein neues Bike probefahre in einem Geschäft und ich dann stürze und ein Sachschaden entsteht? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Müsste ich den Schaden entschädigen, wenn ich das Bike nicht kaufen würde?
5 Antworten
Für eine Probefahrt brauchst Du selbstverständlich einen gültigen Führerschein, welcher auch vor Fahrtantritt / Übernahme vorgelegt werden muss.
Bei einer Probefahrt ist das Fahrzeug über den Händler gewöhnlich Vollkasko versichert, jedoch mit einer Selbstbeteiligung in unterschiedlicher Höhe. Bei meinem Kawasaki Händler sind das z.B. EUR 1.000,- und das bedeutet, dass Du jegliche Schäden am Fahrzeug bis zu einer Höhe von EUR 1.000,- selbst bezahlen musst - was darüber hinaus geht bezahlt dann die Versicherung.
Die Selbstbeteiligung ist jedoch unterschiedlich von Händler zu Händler, Du kannst das aber bei Deinem / Deinen Händler(n) erfragen.
Bei einem Kauf von Privat ist das weniger üblich - da verpflichten jegliche Schäden gewöhnlich zum Kauf und fertig. Daher sollte man sich auch VOR der Probefahrt darüber unterhalten und entsprechend einigen, wie es im Schadensfall aussieht.
Je nach Vertrag liegt die Selbstbeteiligung bei einem Unfall bei 1000-2000€. Verunfallst du, musst du diese zahlen. Den Rest übernimmt die Versicherung des Händlers.
Der Händler sollte eine Probefahrtvereinbarung machen. Der Konsument kann davon ausgehen, daß ein Motorrad beim Händler auch wie ein Auto eine Vollkaskoversicherung hat.
Selbstbehalt sollte zuvor angesprochen werden.
Die Privathaftpflicht zahlt meist nicht
[Zitat: Probefahrt beim Autohändler
Wer mit einem Fahrzeug eines Autohändlers eine Probefahrt unternimmt, kann in der Regel davon ausgehen, dass ein Vollkaskoschutz für den Neu- oder Gebrauchtwagen besteht. Der Kunde muss dann nicht selbst für einen Schaden haften. Das tut der Verkäufer bzw. dessen Versicherung.23.08.2018]
Das ist dann wohl auch anzuwenden bei Motorradhändlern, vor allem, wenn eine Harley 45.000 € kostet
Wenn es nicht versichert ist, musst du für den Schaden aufkommen.. Probefahrtkennzeichen sind normalerweise nur auf die Haftpflichtversicherung gestützt, das heißt du zahlst bei verschuldetem Unfall den Sachschaden
Kauf das Bike erst dann, wenn du deinen Führerschein bestanden und deine praktischen Stunden hinter dir hast.
Wenn du nicht fahren kannst bzw noch nie gefahren bist ist eine Probefahrt mit deinem gewünschten Bike auch sinnlos, weil du gar nicht merken wirst ob es dir passt oder nicht weil du keine Vergleichswerte hast
lg
Ohne Führerschein darfst Du auch nicht alleine Fahren. Das beinhaltet auch Probefahrten.
VOR der Probefahrt klären !!
Also ansprechen daß das KFZ vollkasko versichert ist. Mache ich immer !
Und wie soll man das machen, wenn man noch nie Motorrad gefahren ist? Ich habe bald meinen Lernausweis, will mir mein erstes Motorrad kaufen, bin aber noch nie gefahren. Ich möchte mein Bike auf jeden Fall probefahren, wie soll ich das denn machen? Je na Bike kann es mehrere 100 Euro kosten, wenn ich es fallen lasse.