was passiert, wenn ich meiner schulpflicht nicht nach komme

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Zunächst ganz konkret zu deiner Frage: Ja, das ist so. In Deutschland ist Schulpflicht, und Eltern, die ihr Kind von der Schule fernhalten, machen sich strafbar. Ebenfalls Jugendliche, die die Schule verweigern. Ein Kind, das krank ist, muss nicht in die Schule gehen. Es muss spätestens am dritten Tag von den Eltern im Schulsekretariat (telefonisch) entschuldigt werden. Bei längerer Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Fehlt ein Kind unentschuldigt, und die Schule hat die Einschätzung, dass es schwänzt, muss sie jemanden für die zwangsweise Zuführung schicken. Das darf kein(e) LehrerIn sein. Polizei wird damit nur in Ausnahmefällen beauftragt. Wenn die Schule es so einschätzt, dass die Eltern das Kind von der Schule fernhalten (aus welchen Gründen auch immer), wird im Allgemeinen das Jugendamt eingeschaltet. Dieses kann in besonders schweren Fällen, die Entziehung des Sorgerechtes und die Behandlung durch einen Kinder-Psychiater bewirken. Wird aber zunächst beratend tätig. Das alles steht im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Um dir weitergehende Ratschläge zu geben, müsste ich eure Lage genauer wissen. Denn, um den richtigen Weg einzuschlagen, muss man schon sehr genau herausfinden, aus welchem Grund ein Kind nicht zur Schule geht oder gehen soll. Ich bin sicher, dass ich mit diesem Rat euer Problem nicht gelöst habe, zumindest aber deine unmittelbare Frage beantwortet habe. Ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Es kann für euch aber auch hilfreich sein, wenn ihr euch selber an das Jugendamt wendet, das immer Adressen von Beratungsstellen für Schulprobleme zur Verfügung hat. (Wir haben hier mit dem Kinderschutzbund ganz gute Erfahrungen gemacht.) Unsere Kinder brauchen heute unseren besonderen Schutz und eine weitsichtige, zuverlässige Begleitung, damit sie ihr eigenes Schicksal meistern können. Dazu wünsche ich dir viel Kraft!

Gefunden bei:

http://www.wer-weiss-was.de/unterricht-erziehung/schulpflicht-ist-einzuhalten


Navvie  07.06.2014, 00:38

Was für ein Durcheinander

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Dann erhaelst du beziehungsweise deine Eltern einen Bussgeldbescheid. Auch wird dann die Polizei eines Tages vor der Tuer stehen, wenn du der Aufforderung nicht nachkommst, eine Schule zu besuchen. Sie werden dich dann zwangsweise zur Schule bringen.


schulhaft  17.01.2018, 12:01

Und wenn man nach Ablieferung in der Schule den Klassenraum wieder verlässt ... darf einen der Lehrer auch nicht mit Gewalt wieder hereinholen.

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DerHans  17.01.2018, 13:19
@schulhaft

Dann kommt das nächste Bußgeld oder auch Beugehaft

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Dann wird ein Bußgeldverfahren gegen deine Eltern (wenn du noch nicht volljährig bist), oder gegen dich selbst eingeleitet.

Das kann ganz schön ins Geld gehen.

Schön wäre es, wenn sämtlichen staatliche Unterstützung eingestellte würde.


Navvie  07.06.2014, 00:46
Dann wird ein Bußgeldverfahren gegen deine Eltern (wenn du noch nicht volljährig bist), oder gegen dich selbst eingeleitet.<

Nein! Weit verbreiteter Irrglaube. Bußgelder ergehen an den Schüler selbst, sobald er strafmündig (14) bei Begehung der Tat ist.

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schulhaft  17.01.2018, 12:01

Schulgeld in einer "freien" Schule kostet meistens mehr. Außerdem kann man sich gegen Bußgelder erfolgreich gerichtlich wehren.

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Naja, die Schule wir es dem Schulamt und dem Ordnungsamt melden müssen. Und die melden es dem Jugendamt.

dann wird in einigen Bundesländern - deinen Eltern das Kindergeld gestrichen - weil sie ihrer elterlichen Pflicht nicht nachkommen


schulhaft  17.01.2018, 12:02

Warum sollte das Kindergeld an den Schulbesuch gekoppelt sein? Es ist ein Kindergeld, kein Schülergeld.

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