Ist die Schulpflicht Freiheitsberaubung?

10 Antworten

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Die Schulpflicht, wie wir sie haben, schränkt die eigene Freiheit erst einmal ein, ja. Allerdings gilt “Ohne Pflichten keine Rechte” und ohne Rechte hat man kaum Freiheiten - letztendlich ermöglicht dir die Schulpflicht also auch die Freiheit.


champion2013  10.09.2021, 20:30

Danke für den Stern! :)

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Ab einem gewissen Grad schon. Schüler die einen Abschluss gemacht haben und ein Jahr Pause machen wollen werden zu Ausbildung oder Berufsschule gezwungen! In Griechenland ist das Viel besser, die Schulpflicht herrscht bis 15. Nach 15 haben einige schon den Abschluss. Schön dass meine Kinder in Griechenland aufwachsen können💙

Woher ich das weiß:Hobby

Ja. An eurer Stelle würde ich einen Aufstand planen und an meiner Stelle hätte ich gerne einen Gummiknüppel und eine Polizeiuniform.


Fidreliasis  09.09.2021, 18:20

Und dann bekommst du den Befehl nicht einzuschreiten und dich nur mit Flaschen bewerfen zu lassen aber das ist ein anderes Thema.

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In einer gewissen Weise ja - du bist schließlich gezwungen, dich während der Schulzeit in der Schule aufzuhalten und darfst nicht einfach so weg. Im Zweifel begleitet dich auch die Polizei zur Schule.

Auf der anderen Seite ist es ganz normal, dass Rechte und Pflichten sich mit anderen beißen. Abgesehen von der Menschenwürde kann dir so ziemlich jedes Recht aberkannt werden, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck wie zum Beispiel der Pandemiebekämpfung oder der eben die Sicherung deiner Bildung und Chancen geht.

Nicht jeder mag das immer so sehen, aber es ist ein Privileg und große Chance, zur Schule zu gehen.

Nein, da Du nicht gewaltsam in die Schule gebracht und dort auch nicht gewaltsam festgehalten wirst.

Konsequenzen des Abhauens begründen nicht den Straftatbestand der Freiheitsberaubung. Dazu müsste einer der erstgenannten Punkte vorliegen.


Fidreliasis  09.09.2021, 18:19

Ab einem gewissen Punkt wirst du gewaltsam hingebracht.

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highlandor  09.09.2021, 18:21
@Fidreliasis

Das glaube ich nicht. Gegen seinen körperlichen Willen kann man keinen Schüler unterrichten. Im Gegenteil würde dieser den Unterricht der Klasse sprengen, so dass die anderen auch nicht mehr unterrichtet werden könnten.

Man wird auf geeignete Weise auf den Schüler einwirken, aber ihn einfach gewaltsam in die Schule zu schaffen und dort abzuladen, würde ja nichts bringen. Dann haut er gleich wieder ab. Oder willst Du ihn in Handschellen an den Tisch gefesselt in den Klassenraum setzen? Am besten noch mit Knebel, damit er nicht durch Schreien den Unterricht stört?

Das funktioniert doch nicht.

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Fidreliasis  09.09.2021, 19:41
@highlandor

Doch, nach einer Geldstrafe von bis zu 1000€ für die Eltern kommt die Polizei und geleitet dich zur Schule.

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highlandor  10.09.2021, 13:33
@Fidreliasis

"Geleitet" heißt hier nur, dass dafür gesorgt wird, dass die Eltern die Schulpflicht nicht vernachlässigen oder gar verhindern. Aber gegen den körperlichen Widerstand des Schülers wird kein Polizist bei klarem Verstand den Schüler gewaltsam in die Schule schleifen, da offensichtlich ist, dass bei solch einem Schüler kein Unterricht möglich wäre, erst recht nicht im Klassenverbund.

Das geht nur, wenn man den Schüler irgendwie davon überzeugt (ggf. mit Psychologen oder wie auch immer). Solch Überzeugen kann von mir aus auch Androhen von Konsequenzen beinhalten. Aber mit körperlicher Gewalt ist kein Unterricht machbar.

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Fidreliasis  10.09.2021, 15:19
@highlandor

Es gibt eine Schulpflicht in im Zweifel ist es Aufgabe der Polizei diese durchzusetzen, wenn es anders nicht geht dann halt mit Zwang.

Die Aufgabe der Polizei ist nicht die Gesetze gut oder schlecht zu finden sondern lediglich sie umzusetzen.

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highlandor  10.09.2021, 16:05
@Fidreliasis

Soll der Polizist dann auch in der Schule bleiben und den Schüler den Tag über bewachen, oder wie stellst Du Dir das vor? Oder im Klassenzimmer mit einer Handschelle anketten am Heizungsrohr? Knebeln, damit er nicht durch Schreien den Unterricht für die gesamte Klasse unmöglich macht?

Das ist doch naiv, was Du da von Dir gibst.

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Fidreliasis  10.09.2021, 17:08
@highlandor

Naiv ist nur dein Gemecker hier.

Die Beihilfe der Polizei beschränkt sich darauf den Schüler zur Schule zu bringen, notfalls auch mehrmals.

Bleibt er dann trotzdem dem Unterricht fern dann kann das Jugendgericht Arbeitsstunden verhängen und zeigt auch das keine Wirkung geht es für ein paar Wochen ins Jugendgefängnis.

Mal von den ganzen Geldstrafen für die Eltern abgesehen, das können schnell mal ein vierstelliger Betrag werden.

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highlandor  11.09.2021, 13:24
@Fidreliasis

Wie ich schon sagte: Nicht zur Schule zu gehen kann Konsequenzen haben. Unsinn ist aber Deine Behauptung, dass man gewaltsam in die Schule gebracht oder dort festgehalten würde. Jugendgefängnis ist etwas völlig anderes.

Du gibst vor, Korinthen zu kacken und ganz genau auf das Gesetz zu achten. In Wahrheit aber bist Du derjenige, der sich die Unsauberkeiten erlaubt, denn ich habe ausschließlich davon gesprochen, dass der Jugendliche nicht gewaltsam (!) in die Schule gebracht oder dort festgehalten wird. Der ganze andere Kram, den Du dagegen anführst (Geldstrafe für die Eltern, Jugendgefängnis etc.) ist an dieser Stelle komplett off-topic.

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Fidreliasis  11.09.2021, 14:49
@highlandor

Der Schüler wird von der Polizei in die Schule gebracht, kommt er mit de Polizei nicht freiwillig mit wird die ihn notfalls mit Zwang in die Schule bringen unter Anwendung von Gewalt.

Du hast offensichtlich Probleme meine aussagen zu verstehen oder nicht verstehen oder eher verstehen zu wollen.

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Fidreliasis  11.09.2021, 21:42
@highlandor

Ich kann ihn ja nicht zwingen sich selber wissen anzueignen und herauszufinden das meine aussagen stimmen.

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Umodl 
Beitragsersteller
 09.09.2021, 18:17

Es drohen sehr wohl Konsequenzen wenn du nicht gehst.

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highlandor  09.09.2021, 18:18
@Umodl

Sag ich doch. Es drohen Konsequenzen, aber diese

begründen nicht den Straftatbestand der Freiheitsberaubung.
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