Was passiert, wenn ein angezeigter Straftäter nicht zur Vorladung erscheint und sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte?
Eine bekannte Person wurde vor ca 3 Monaten wegen Vergewaltigung angezeigt. Heute teilte uns die Staatsanwaltschaft mit, dass das Ermittlungsverfahren VORLÄUFIG eingestellt wurde, da der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. Es scheint ein Wohnungswechsel stattgefunden zu haben ohne Ummeldung. In dem Schreiben steht, dass jedoch weitere Fahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden und weitere Informationen über möglichen Verbleib hilfreich seien. Wir teilten der Staatsanwaltschaft telefonisch den Arbeitgeber des Beschuldigten mit, der dem Aktenzeichen dann zugefügt wurde. Kennt sich jemand juristisch aus, wie es jetzt weitergeht? Wir dachten, er wurde längst vorgeladen. Ist er dort einfach nicht erschienen?
Wird er bei seiner Arbeitsstelle aufgesucht? Wie schnell wird dies passieren? Heißt Fahndungsmaßnahmen Haftbefehl?
4 Antworten
Ich kann mir vieles vorstellen, aber nicht, dass ein Verbrechenstatbestand wie Vergewaltigung aus dem Grund eingestellt wird, dass der Aufenthalt des Beschuldigten aktuell nicht festgestellt werden kann. In diesen Fällen gibt es eben einen Haftbefehl - und ja, man ermittelt mittels den Fahndungsdienststellen der Polizei was für Konten er hat, wo er bezahlt und ob er irgendwo arbeitet. Es ist auch möglich Verwandte und Bekannte zu befragen.
möglich wäre vielleicht als geschädigte
https://strafverteidiger-berlin.info/rechtsmittel-einstellung-strafverfahren/
Das Verfahren ist vermutlich nur vorläufig eingestellt worden und der Beschuldigte zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden.
Nennt sich Ausschreibung zur "Aufenhaltsermittlung"
Naja, offenbar konnte er nicht vorgeladen werden, da der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Die Meldeadresse wurde bei der Strafanzeige genannt, so wie alle persönlichen Daten.
Naja, und offenbar konnte der Angezeigte an dem Ort nicht angetroffen werden und es konnte auch kein sonstiger Aufenthalt ermittelt werden.
Es steht vorläufig in dem Schreiben. Kann zur Zeit nicht fortgeführt werden. Die bisherigen Nachforschungen sind erfolglos verlaufen. Er befindet sich in Ausbildung und bezieht gleichzeitig Sozialleistungen. Deswegen find ich es recht merkwürdig, dass er nicht ermittelt werden konnte. Er nutzt auch social media.