Was passiert, wenn 5 Leute in einem 4-Sitzer fahren und man von der Polizei erwischt wird?
5 Antworten
hängt davon ab für wie viele KG das Auto zugelassen ist, Z.B.: ein kleines Baby würde gehen.
Ein Kleinkind von 0-8 Monaten muss auf dem Schoß des Beifahrers sitzen.
Ach ja? Und beim scharfen Bremsen fliegt es dann durch die Scheibe, wenn es nicht richtig festgehalten wird? Schonmal was von Babyschalen gehört?
Wo steht denn diese Regel?
Im deutschen Straßenverkehrsrecht sicher nicht ..
StVO §21:
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates ... genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. ...
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
Dann kauf dir halt eine! Andere Länder haben eine Regierung. Wir haben Dobrint.
Nicht anschnallen kostet beim Erwachsenen 30.- EURO, 0 Punkte.
Was mich aber ärgern würde, die Polizei darf nach dem Polizeigesetz die Weiterfahrt unterbinden bzw. fordert den Mitfahrer ohne Gurt auf, das Fahrzeug zu verlassen.
Die Folgekosten für die anderweitige Weiterfahrt, z.B. Taxi und der Zeitverlust würden mich viel mehr ärgern.
Wichtig ist das pro Person eine Rückhalteeinrichtung vorhanden ist.
Die meisten PKW sind zur Personenbeförderung bis 8 Sitzpl. Im Schein eingetragen(Golfklasse). Dann also "nur" fahren ohne Gurt.
Das würde mich aber arg wundern, wenn in der Golfklasse 8 Sitzplätze eingetragen wären ...
Jeder "normale" PKW hat maximal 5 Sitze eingetragen. Für mehr braucht's dann schon eine dritte Sitzreihe (z. B. beim Ford Galaxy), Notsitze im Kofferraum oder einen Kleinbus ("Bulli" , Sprinter o. ä.)
So so, in meinen Fahrzeugscheinen schon einfach mal selber schauen und erst dann schreiben. Fakt.
Bußgeld mehr nicht. Allgemein sind die 4-Sitzer auch 5-Sitzer. In der Mittelkonsole ist bei sehr vielen PKW platz für eine weitere Person.
Am Besten ist es, wenn du nach siehst wie viele Anschnallgurte/ Anschnallmöglichkeiten im Fahrzeug sind.
Bußgeld mehr nicht.
Ach mehr nicht????
Dann kannst Du auch sagen, Anklage wegen Mordes.... mehr nicht :)
Du meinst wahrscheinlich ein "Verwarnungsgeld" nach bezahlen desselben hat man keine weiteren Strafen Folgen zu erwarten.
Ein Bußgeld wird nach einer Ordnungswiederigkeit/Straftat, nach Anhörung des Beschuldigten und der Zeugen verhängt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich
Ein Verwarnungsgeld wird bei geringen Ordnungswiederigkeiten verhängt. Bei Einspruch oder Nichtzahlung geht es automatisch in ein Bußgeldverfahren über.
dann hattest du eine person zuviel im pkw.. als fahrer bezahlst du eine strafe... hoffe für dich das nicht auch noch das zugelassene höchstgewicht überschritten worden ist .. dann wirds noch teurer
Wie kommst Du denn darauf?