Was passiert mit abos nach Tod?

4 Antworten

Wurde das Erbe des Verstorbenen angenommen, erben die Erben nicht nur Guthaben, sondern auch die Verbindlichkeiten des Erblassers.

Manchmal kann es auch günstiger sein, dass Erbe auszuschlagen.

Konnten keine weiteren Erben ermittelt werden, fällt die Erbmasse der Stadt oder Gemeinde zu.

Bei Fragen, kannst dich aber auch an das Amtsgericht, oder die Verbraucherzentrale wenden.


MarSusMar  11.05.2024, 17:14

Aboverträge sind mit Tod des Abokunden nichtig. Man muss es den Abo Anbietern, nur mitteilen. Bei Kreditverträgen oder schulden, sieht das anders aus.

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lesterb42  11.05.2024, 17:25
Konnten keine weiteren Erben ermittelt werden, fällt die Erbmasse der Stadt oder Gemeinde zu.

Das ist falsch:

§ 1936 BGBGesetzliches Erbrecht des Staates

1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund.

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heurekaforyou  11.05.2024, 18:02
@lesterb42

Jut. Dann erbt nicht die Gemeinde, sonders das Land, oder eben der Bund. Macht das tatsächlich einen großen Unterschied?

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lesterb42  12.05.2024, 09:51
@heurekaforyou

Ja, das ist eine andere Zuständigkeit und du hast im Land dann eine Verwaltung mit Spezialisten. Das können Gemeinden nicht leisten.

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Erbst du, teils du dem Abopartner mit das der Abokunde verstorben ist, damit ist der Vertrag nichtig.

Ganz einfache Geschichte, kurze Mail mit Totenschein im Anhang. Problem gelöst das ganze als Sammelmail also gleich alle notwendigen Adressen eingetragen hat perfekt funktioniert.

Wir haben das jetzt 3 mal durch.

Das ist Sache der Erben, alles zu kündigen.