Was Muss der Unterhaltsempfänger dem Unterhaltsleistenden zur Verfügung stellen?

2 Antworten

Handelt es sich nicht um ein Wechselmodell wie in eurem Fall, dann trägst du die Kosten für den Umgang auch vollständig alleine.

Leider ist die geplante Unterhaltsreform aufgrund des Ampelbruchs zum Erliegen gekommen.

Es bleibt also abzuwarten, ob auch beim asymetrischen Wechselmodell wie in eurem Fall beide Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt werden, wenn sich in der Richtung noch weiter was tun sollte.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

wenn es kein wirkliches wechselmodell ist, müsstest du derzeit noch vollen unterhalt zahlen und sie müsste dir für die umgangszeiten wechselsachen zur verfügung stellen, die notwendigen schulsachen und eventuelle medikamente der kinder die die regelmäßig nehmen.