Kann man bei Gericht direkt mit zu u Haft genommen?

1 Antwort

Unwahrscheinlich, denn bei einem wirklich schweren Verbrechen wärst du schon lange in Haft.

U-Haft wäre es nach einem Urteil auch nicht mehr, sondern vorzeitiger Haftantritt. Dürfte jedoch nur bei akuter Fluchtgefahr stattfinden.

Realistischerweise gibt es ein Urteil. Dieses kann an die nächste Instanz weitergezogen werden, wenn du nicht einverstanden bist. Rechtskraft tritt also noch nicht ein.

Ausserdem werden Ersttäter meistens zu bedingten Strafen verurteilt ausser bei sehr schweren Taten.