Was ist richtig, was nicht?

Völlig legitim weil... 80%
Es ist komplizierter weil... 13%
Absolut nicht legitim weil... 7%

15 Stimmen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Es ist komplizierter weil...

... da noch eine Menge Faktoren eine Rolle spielen.

Klar: Straftäter sollten und können nach bestehendem Recht abgeschoben werden.

Einschränkung: Sie dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, wo ihnen der Tod droht. Sie können auch nicht in Länder abgeschoben werden, die sie nicht haben wollen. Und das betreffende Land muss von der Bundesrepublik anerkannt sein. (Im Fall von afghanistan ist dem nicht so).

Und dann gibt es auch in Deutschland noch die unterschiedlichsten Meinungen zum Thema Abschiebung. Das ist nämlich Angelegenheit der Landesregierungen. Und darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von NGOs, die sich gegen abschiebungen sträuben, darumter auch die Kirchen.

Ich will das ganz bewusst nicht werten, aber all das sind Dinge, die die Abschiebung (nicht nur von Straftätern) so schwierig machen.

Und im konkreten Fall habe ich heute morgen eine Einschätzung gelesen, die mich nachhaltig irritiert. Schieben wir den Typ nach Afghanistan ab, wird er dort womöglich zum Helden erklärt, weil er ja Ungläubige angegriffen hat. Und dann reist er mit frischem Pass wieder bei uns ein und es geht von neuem Los!

Sperren wir ihn ein - mit anschließender Sicherungsverwahrung - rekrutiert er als "Märtyrer" im Knast fröhlich weitere radikalislamistische Nachahmer.

Wieder ein Beispiel für "es gibt keine einfachen Lösugen!"


DerPoLyseMitIra 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 12:31

Danke für deine ausführliche Perspektive.

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Völlig legitim weil...

Mal losgelöst vom konkreten Fall ist das Asylrecht ja etwas, was gerade NICHT dazu gedacht ist, Menschen aus ärmeren Ländern ein besseres Leben zu ermöglichen. Denn wenn das so wäre wäre das Land, das Asyl gewährt bald selbst ein armes Land und Asyl quasi ein Migrationsweg ohne die üblichen Formen von gesellschaftlicher Integration direkt in die jeweiligen Sozialsysteme.

Das Asylrecht gewährt individuellen und temporären Schutz vor politischer Verfolgung und ggf. vor politischen Unruhen und Kriegen im Heimatland und gilt auch nur so lange, bis derartige Umstände wegfallen.

Losgelöst davon ist es immer so, dass ein Mißbrauch des Asylrechts zur Begehung von Straftaten den Wegfall dieser Rechte bedeuten kann - mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Würdest du es akzeptieren, dass jemand, dem du Schutz gewährst und ihn bei dir zu Hause nicht nur aufnimmst sondern ihn auch noch finanziell unterstützt deine Bude zerlegt und auf dich spuckt? Den würdest du doch ganz sicher auch ohne viel Fragen vor die Tür setzen und dich dann auch nicht mehr dafür interessieren, was das für ihn bedeutet. So rum wird ja ein Schuh draus. Und DANN muss so jemand halt damit rechnen, dass eben NICHT mehr geschaut wird, was die Abschiebung für ihn bedeutet, da er sich selbst ja schon dafür disqualifiziert hat, weiter zu bleiben. Er kann dann ja anderswo evtl nochmal um Hilfe fragen und wird diese wohl auch erhalten, wenn es gute Gründe gibt und er sich dann dort an die "Spielregeln" hält. Aber DAS ist dann weißgott nicht mehr das Problem derer, die er nicht zu schätzen wusste.


DerPoLyseMitIra 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 12:32

Danke für die Ausführlichkeit mit der du die Frage beantwortet hast.

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Völlig legitim weil...

Ich mag das garnicht mehr groß erklären/zerreden. Wer Schutz benötigt, soll Schutz bekommen. Wer aber durch seine Taten die hier lebenden Menschen gefährdet, verletzt oder schlimmeres, hat kein Recht auf Schutz und Alimentierung durch uns.

Völlig legitim weil...

Menschen bietet man Asyl an, damit sie ein menschenwürdiges Leben nach unseren Vorstellungen und Werten leben können. Und nicht damit sie das hierher bringen, was ihre eigenen Länder so menschenunwürdig macht.

Ich persönlich finde auch, dass der Stürzenberger mit vielem viel zu weit geht. Aber das muss die Justiz klären. Selbstjustiz und kriminelles Handeln ist bei uns einfach keine Option und gefährdet die öffentliche Sicherheit.