Was ist rechtlich gesehen schlimmer (Thema Holocaust)?
Ist es rechtlich gesehen schlimmer den Holocaust zu leugnen oder ihn gut zu heißen?
6 Antworten
Das wird gleich behandelt.
Siehe § 130 (3) StGB.
Solange du nicht in der Öffentlichkeit bist und in keiner Versammlung kannst du beides tun, es ist nur strafbar wenn du es vor vielen Menschen sagst!
wobei es Gleichermaßen unmoralisch ist den Holocaust zu leugnen oder gut zu heißen
Die Holocaustleugnung gilt als Straftatbestand. Die ekelhafte Befürwortung dürfte noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, aber es kommt auf die genaue Aussage an.
rechtlich gesehen ist es schlimmer ihn zu leugnen, denn es ist eine straftat.
ihn gut zu heißen ist nur eine perverse Meinung
Augenroll. Du kannst also nicht lesen. Dann bitte jemanden, der es kann, dir den Paragraphen, Abschnitt 3 vorzulenen: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
öffentlich oder in einer Versammlung
die frage ob ich es gut finde oder nicht fällt nicht darunter, denn ich wurde ja nicht gefragt ob es so ist.
wir reden jetzt von der tatsache der persönlichen meinung, nicht das jemand öffentlich kundtut das es eine tolle aktion ist.
das ist ein kleiner aber feiner unterschied
Beides steht unter Strafe und das mit Sinn und Recht.
Falsch. Siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html