Was ist ein Mietschein - warum braucht man diesen und was hat der Vermieter damit zu tun?
Meine Tante möchte derzeit eine Wohnung vermieten und hat nun eine Anfrage erhalten, bei der sie zunächst ein Formular für das Job-Center ausfüllen soll.
Da ich genau so wenig Ahnung hab, wie sie - stell ich die Frage nun mal hier ein.
Hat so ein ausgestellter und unterschriebener Mietschein auch irgendwelche "rechtliche Bewandnisse" für den Vermieter - und - gibt es hierzu Vor- oder Nachteile für den ihn ?
(Welchen Vorteil hat so ein Schein für den Mieter ? Und warum wird das überhaupt praikiziert ? )
Im voraus sage ich Danke für die Antworten
Nico B.
4 Antworten
hat nun eine Anfrage erhalten, bei der sie zunächst ein Formular für das Job-Center ausfüllen soll
Sie soll/muß gar nichts.
leider hat niemand die Frage beantwortet - wozu der Schein überhaupt gut ist - und warum erwartet wird, dass dieser Schein vor Abschluss eines Mietvertrags unterschrieben werden soll. - Wird das Mietverhältnis dann mit dem Job-Center abgeschlossen - bzw. AUCH mit diesem ? -
Wenn es sich um den Schein handelt, den ich auch kenne, trägt dort der potentielle Vermieter die Eckdaten der Wohnung ein, die zur Verfügung steht: Größe in m², Anzahl Zimmer, Nettomiete, Betriebskosten etc. Anhand dieser Angaben entscheidet das Jobcenter, ob die Wohnung genehmigt wird.
Den Mietvertrag unterschreibt der Mieter, nicht das Jobcenter.
Heißt das dann, das der Vermieter durch einen solchen Schein (wenn er diesen ausfüllt) gewissermaßen dem Mietverhältnis mit dem Antragsteller zugestimmt hat - obwohl noch keinerlei Miet-Vertrag eingegangen wurde ? Oder noch anders formuliert: Steht dann gewissermaßen das Job-Center dazwischen ?
Bei "unserem" Jobcenter steht auf dem Schein "Angebot zur Anmietung". Das ist also kein Mietvertrag und ersetzt diesen auch nicht. Vielleicht lehnt das Jobcenter die Übernahme der Kosten ja auch ab. Dann wird der Vermieter mit diesem Mietinteressenten ja keinen Mietvertrag schließen.
Wenn ihr diesen Schein ausfüllt, ist das also nicht automatisch so, dass der Interessent einziehen darf.
So sind meine Erfahrungen.
Wenn du ganz sicher gehen willst, ruf das Jobcenter bei euch vor Ort an. Die können es ganz genau und verbindlich sagen.
Der Mietschein dient dem Jobcenter als Entscheidungsgrundlage, um die Mietkosten für den potenziellen Mieter zu genehmigen.
Ihr Tante sollte sich nach einem "normmalen" Mieter umschauen und auf solche Bewerber, die über das Job-Center anfragen von vorne herein verzichten.
Kommt es zu Leistungsstörungen gegenüber dem "staatlich alimentierten" Mieter, trifft dies einen Vermieter ebenso wie spätere Forderungen gegenüber dem Mieter aus den unterschiedlichsten Gründen, da bei diesen Mietern häufig nichts zu pfänden wäre.
Danke - stellt sich jetzt nur noch die Frage, wie man so einen Mietinteressenten los wird. Eine Idee ?
Hat deine Tante keinerlei Erfahrung mit Vermieten und Mietern?
mit Mietscheinen durch das Job-Center offensichtlich nicht
Okay.
Meine Frage war durchaus ernst gemeint.
Ich muss das, was schelm1 schreibt, leider im Ansatz bestätigen. Man KANN mit solchen Mietern ganz schön auf die Nase fallen (muss aber natürlich nicht sein).
Trotzdem sollte man sich das ganz genau überlegen, da, wie schelm1 schreibt, man als Vermieter in die Röhre guckt, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses Forderungen offen bleiben (aus nicht gezahlten Mieten und Nebenkostennachforderungen, Schäden, die bei weitem nicht durch die Kaution abgedeckt werden) kein pfändbares Einkommen existiert. Da steht man bei einem Arbeitnehmer mit geregeltem Einkommen als Mieter wesentlich besser da.
Es gibt hier bei GF nicht wenige Vermieter, die sog. gebrannte Kinder sind und für die Hartz-4-Empfänger als Mieter nicht mehr in Frage kommen. Wir gehören auch dazu.
Falls man sich dafür entscheidet, kann ich nur empfehlen, das nur unter der Voraussetzung zu tun, dass die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt wird. So kann keine Miete unterschlagen werden. Alles erlebt.
ja - danke. Aber was hat denn der Mieter davon, wenn dieser Schein unterschrieben wird ?