Lohnt es sich überhaupt zum Anwalt zu gehen für einen Streitpunkt um 100,00 Euro?

5 Antworten

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Geht es um den aktuellen oder ehemaligen Vermieter? Ich vermute mal, dass es um den aktuellen Vermieter geht. Dann zieht man einfach die 100 € bei der nächsten Mietzahlung ab. Wird aber die Miete direkt vom Amt gezahlt, wird es schwierig. Dann spätestens bei der nächsten Nebenkostenabrechnung, die eine Nachzahlung aufweist , einbehalten. Das ist dann der günstigste Aufwand ohne Rechtsanwalt, ohne Mahnbescheid und ohne sonstige Maßnahmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

baykan 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:30

Es geht nicht um den aktuellen Vermieter, sondern um einen ehemaligen Vermieter.

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bwhoch2  28.04.2021, 15:46
@baykan

Das sollte man schon in der Frage dazu schreiben.

Wie auch immer: Es hilft dann wohl nur, einen gerichtlichen Mahnbescheid (online) zu beantragen.

Die Kosten des Mahnbescheids muss man erst einmal selbst bezahlen und werden dann aber dem geforderten Betrag zugeschlagen.

Der Vermieter kann dann gegen den Mahnbescheid Widerspruch ohne Begründung einlegen. Macht er das nicht, erhält er den Vollstreckungsbescheid. Auch hier kann er noch Widerspruch einlegen.

Ansonsten wird vollstreckt. Z. B. durch Kontopfändung und als ehem. Mieter kennst Du die Bankverbindung. Das ist ein Vorteil.

Wenn der Vermieter aber Widerspruch einlegt, musst Du auf Rückzahlung der 100 € klagen und das geht in der Regel nicht ohne einen Anwalt. Wenn man nicht weiß, ob man mit einer Klage zu 100 % sicher Erfolg haben wird, sollte man sich diesen Schritt dann schon gut überlegen. Immerhin hat man schon die Mahnkosten am Bein, nun auch noch der Rechtsanwalt und wenn man in der Klage nicht obsiegt, hat man nur zusätzliche einen Haufen Geld in den Sand gesetzt.

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baykan 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:53
@bwhoch2

Was heißt auf dem geforderten Betrag zugeschlagen? Auf die 100,00 Euro? Also 100 Euro + 32,00 Euro ca. Kosten für den Mahnbescheid, die der Vermieter dann zahlen muss? Ich dachte, die Kosten für den Mahnbescheid muss man selber zahlen? MfG

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bwhoch2  28.04.2021, 15:59
@baykan

Na klar! Die Kosten des Mahnbescheids musst Du als Gläubiger erst einmal bezahlen, aber sie kommen direkt als weitere Forderung auf den Mahnbescheid zu den 100 € drauf, damit Du am Ende das Geld wieder hast.

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Um was geht es denn genau? Ist das Mietverhältnis beendet? Wenn nein, zieht man die 100 € (sofern das gerechtfertigt ist) einfach von der laufenden Miete ab, informiert den Vermieter aber vorab darüber.

Wenn nicht, kann man die Forderung auch über einen Mahnbescheid titulieren. Das kostet glaube ich 32 €.


baykan 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:27

Das Mietverhältnis ist beendet natürlich. Wo bekommt man den Mahnbescheid her und wofür ist er genau? Danke im Voraus. MfG

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ChristianLE  28.04.2021, 15:30
@baykan

Naja, mit dem Mahnbescheid, bzw. dem anschließenden Vollstreckungsbescheid kannst Du theoretisch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der sich die 100 € für dich holt.

Der Mahnbescheid geht auch online.

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baykan 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:31
@ChristianLE

Wo reicht man den Mahnbescheid dann ein? Beim zuständigen Amtsgericht?

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Wie wäre es mit einem Mahnbescheid? Kostet die Gerichskosten (36,00 EUR), die der Vermieter später zahlen muss.

https://www.online-mahnantrag.de/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

baykan 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:28

Wo bekommt man diesen Mahnbescheid denn genau her?

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Fem42  29.04.2021, 13:35
@baykan

Ausdrucken und unterschreiben und an dein nächstes Amtsgericht schicken.

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Wie wärs mit die nächste Monatsmiete einmalig um 100 Euro zu kürzen? Spätestens dann müsste der Vermieter sich melden und du wärst trotzdem im Recht. Und wenn er sich nicht meldet hast du es erledigt.

Anwalt Lohn sich nicht, hat am Ende nur noch Kopfschmerzen und denkst dir, man hätte ich mal wegen 100 Euro nix gesagt.

Moin,

leider nicht... Da liegt die Selbstbeteiligung in der Regel höher...

LG


baykan 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:25

Der Mieter ist zur Zeit arbeitslos bzw. bezieht Hartz 4.

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