Was ist der Unterschied zwischen Grund-, Bürger- und Menschenrechte?
Menschenrechte gelten für alle Menschen.
Sind Bürger- und Grundrechte nicht die selben?
Es wäre toll, wenn ihr Beispiele hättet.
2 Antworten
Grundrechte bezogen auf Deutschland sind die Basis-Rechte, die bei uns in den Artikeln des GG stehen und damit Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Die teilen sich wiederum auf in Menschenrechte, die alle haben (jedermann, gerne in der Formulierung) und Bürgerrechte, also die Rechte unter diesen Grundrechten, die nur Bürger genießen z.B. Versammlungsfreiheit oder Berufsfreiheit.
Das ist jetzt all das auf den doch eher kleinen Kosmos des Deutschen GG bezogen.
Eine Charta der Menschenrechte an sich gibt es auch und die gelten auch für alle Menschen, haben aber, so sie nicht irgendwo Eingang in unsere Verfassung oder unsere Rechtsnormen gefunden haben, keine rechtliche Bindungswirkung. Die meisten werden sich aber wohl über Artikel 1, die Menschenwürde, herleiten lassen, wenn nicht explizit in den Grundrechten des GG genannt.
Grundgesetz Verfassung unter Aufsicht der Siegermächte verfasst, beruft sich als oberstes Gesetz auf Menschenrechte. Hält sich Deutschland in keinster Weise dran.
Bürgergesetzbuch ist ein überbleibsel aus altem mittelalterlichen deutschen Recht.
Menschenrecht soll Menschen als voll rechtsfähige Personen darstellen.
Grundgesetz meint irgendwelche Grundsätze fest zu legen an die sich die Regierung nur hält wenn sie diese eigeninterüretiert für sich ausnutzen kann.
Bürgergesetzbuch regelt Rechte unter den Bürgern und zwischen Bürger und Staat.
Menschenrecht: Recht auf Wasser
Grundgesetz: Unveränderlichkeit des Grundgesetzes und ewige Demokratie
Bürgerrecht: Papa und Mama haben dürfen