Was ist der Unterschied zwischen diesen drei Schilder?
Ich weiss nur dass sie alle uns sagen, dass wir vorfaht gewähren müssen.
5 Antworten
- Vorfahrt gewähren, andere haben Vorrang
- du musst anhalten und andere haben Vorrang
- rechts vor links
Nein, VZ 102 warnt vor einer Kreuzung oder Einmündung.
Für "Rechts vor Links" gibt es keine Beschilderung.
Ja, stimmt. Aber man verbindet es mit einer rechts vor links Station, da es sich hierbei ebenfalls um ein Schild handelt, bei dem die Vorfahrtssitaution geändert wurde
Aber eigentlich kenne ich das Schild als solches „Verkehrszeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“
3 gilt Vorfahrtregel " rechts vor links". Die Frage habe ich Grade gelesen.
VZ 102 warnt, wie gesagt, vor einer Kreuzung oder Einmündung, wo ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug von rechts kommen kann. Aber es handelt sich um ein Gefahrenzeichen, nicht um ein Vorschriftzeichen. Somit ordnet es nichts an.
Ich habe gelernt, dass es schon ein Vorfahrtszeichen ist. Im Internet steht auch alles mögliche…
Dann hast du etwas Falsches gelernt, im Internet steht auch, dass die Erde eine Scheibe ist.
Vorfahrtregelnde VZ gehören zu den Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO), nämlich VZ 205 und 206 bzw. zu den Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO), was bei VZ 301, 306 und 307 der Fall ist.
Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO), wie VZ 102, regeln keine Vorfahrt.
Worüber streitet ihr eigentlich ? ICH habe dieses Schild in der Fahrschule als Gefahrenkreuz kennengelernt. Das VZ 102 heisst: Kreuzung oder Einmündung und es bedeutet in Kurzfassung "Rechts vor Links" in Ausführlich bedeutet es: dass der Verkehrsteilnehmer sich auf eine Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts zubewegt. Auf diese Weise wird die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers erhöht, der an der folgenden Kreuzung Vorfahrt gewähren muss.
Also erzählt ihr eigentlich beide das Gleiche !
Und genau hier unterliegst du einem Trugschluss. Das Schild weist sehr wohl auf die Vorfahrtregelung "rechts vor links" hin. Würde es das nicht tun, wäre das Schild obsolet - was man daran erkennen kann, dass ein solches Schild NICHT aufgestellt wird, wenn sich eine Einmündung links befindet. Das Schild ist für "rechts vor links" nicht zwingend nötig, da "rechts vor links" die Grundregel an Einmündungen und Kreuzungen ist, die erst durch anderweitige Schilder abgeändert wird. Das Schild wird jedoch besonders dort aufgestellt, wo durch die baulichen Verhältnisse der Eindruck entstehen kann, dass man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet. Dort sagt einem das Schild dann: "Kreuzung oder Einmündung, dem von rechts kommenden Verkehr ist Vorfahrt zu gewähren."
Ändert nichts daran, dass dort auch ohne dieses Gefahrzeichen die Regelung "Rechts vor Links" gelten würde.
Liest du Beiträge auch richtig? Es steht in meinem Beitrag deutlich drin, dass das VZ nicht zwingend nötig ist. Und dennoch: dieses VZ enthält explizit auch die Vorgabe "rechts vor links", da es nur an Kreuzungen/Einmündungen mit dieser Vorfahrtregelung steht. Wäre es ein reines Gefahrenzeichen, dass nur auf eine Kreuzung/Einmündung hinweist, könnte es auch dort stehen, wo eine Einmündung von links kommt. Dort steht es aber aus o.g. Grund eben genau NICHT.
Danke!
so habe ich es auch gelernt und verstanden
Nö, nicht zwingend.
Beim ersten mußt Du Vorfahrt gewähren (in Österreich: Vorrang geben).
Beim zweiten mußt Du das auch, aber zusätzlich zwingend anhalten.
Das dritte weist Dich lediglich drauf hin, daß da ne Kreuzung kommt, an der rechts-vor-links gilt (stunde das Schild nichts, würde das nichts ändern, denn Du siehst die Kreuzung ja)
Nein nur das erste ist Vorfahrt gewähren
Typ 2 STOP anhalten (meist bei gefährlichen Kreuzungen)
Typ Vorsicht Kreuzung
Der einzige Unterschied zum ersten Bild besteht also darin, dass wir vor dem Stoppschild vollständig zum Stehen kommen müssen?
habe richtig verstanden?
Nein nur das erste ist Vorfahrt gewähren
Das ist falsch.
Das Stoppschild (Zeichen 206) zwingt zum Halten und anschließenden Vorfahrt gewähren. Das ist darin kombiniert.
du hast recht ..
Halt. Vorfahrt gewähren
Das Stoppschild ist als Zeichen 206 in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Es bedeutet " Halt. Vorfahrt gewähren ".
VZ 205 ordnet an, dass man Vorfahrt gewähren muss. VZ 206 ordnet an, dass man in jedem Fall an der Haltlinie anhalten muss, um Vorfahrt zu gewähren, auch wenn gar kein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug kommt. VZ 102 regelt nicht die Vorfahrt, sondern ist ein Gefahrenzeichen, das vor einer (schlecht erkennbaren) Kreuzung oder Einmündung warnt.
Nicht richtig. VZ 102 ist nicht nur ein Gefahrenzeichen. Es besagt: "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts". Wenn also an der so gekennzeichneten Kreuzung von rechts ein Fahrzeug kommt, hast du Vorfahrt zu gewähren.
Doch richtig.
Die Vorfahrt an einer Kreuzung mit "Rechts vor Links" wird komplett ohne Verkehrszeichen geregelt.
Nein, nicht richtig. Denn gäbe es an dieser Kreuzung/Einmündung kein "rechts vor links", wäre das VZ obsolet, weil es ja explizit auf die Vorfahrtregelung "rechts vor links" aufmerksam macht. Ab Einmündungen von links steht ein solches Zeichen nämlich nie.
Stellst du dich absichtlich so begriffsstutzig an? An einer unbeschilderten Kreuzung oder Einmündung gilt grundsätzlich Rechts vor Links!
Und damit ist's jetzt gut.
Genau das habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben, also wirf mir keine Begriffsstutzigkeit vor. Aber dieses Schild weist dennoch nicht nur auf die Kreuzung/Einmündung hin, sondern auch auf das dort geltende "rechts vor links". Denn unabhängig davon wird dieses Schild nicht verwendet.
Das erste Schild links bedeutet, dass du kurz anhalten musst solange Gegenverkehr kommt, weil du Vorfahrt gewähren musst. Beim Stoppschild MUSST du anhalten, sodass dein Auto komplett zum stehen kommt. Selbst wenn kein Gegenverkehr kommt, musst du einmal komplett anhalten.
3 ist gefährliche Kreuzung