Was ist alles, ohne Jurist zu sein und es somit nicht zu wissen, von der Meinungsfreiheit gedeckt, und was nicht?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Tag!

Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob eine Meinung von der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG gedeckt ist oder nicht. Pauschal lässt sich das nicht einfach sagen. Meinungen sind dabei Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Darunter gehören unter anderem auch ,,absurde Meinungen“ Grenzen der Meinungsfreiheit finden sich in den einfachen Gesetzen, wie etwa dem Strafrecht. Eine Meinung ist dann nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn etwa

  • die persönliche Ehre eines Menschen oder einer Personengruppe
  • die Sicherheit der Allgemeinheit

verletzt wird wie etwa bei der Beleidigung nach § 185 StGB oder der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Auch Äußerungen/Verharmlosungen des Nationalsozialismus sind verboten.

Grob gesagt darf man soweit gehen, solange Rechte Anderer nicht unerheblich verletzt werden. Wann eine solche Verletzung gegeben ist, bedarf der Feststellung durch ein Gericht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


EVYTNG 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 16:31

Also weiß man erst hinterher, durch ein Gericht und ggf. folgenden Strafen, ob bedenkliche Äußerung durch Meinungsfreiheit gedeckt war, oder ob sie es nicht war?

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ChaosLeopard  22.06.2024, 17:10
@EVYTNG

Genau. Entweder so oder die Äußerungen wurden bereits durch die Gerichte als strafbare Äußerungen qualifiziert. Meinungen sind vielfältig.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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EVYTNG 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 17:28
@ChaosLeopard

Man wird also bestraft, obwohl man ja nicht wissen kann, dass eine entsprechend getätigte Äußerung strafbar ist, weil ein Gericht sie im erst im Nachhinein als strafbar beurteilt.

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ChaosLeopard  22.06.2024, 17:40
@EVYTNG

Ob man tatsächlich bestraft wird, entscheidet ein Richter in seinem Ermessen. Da müssten die Strafverfolgungsbehörden erstmal in Kenntnis gesetzt werden.

Unabhängig davon schützt Unwissenheit nicht immer vor Strafe.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, u. a. Meinungen nicht zu unterdrücken.
Für den Bürger gilt, sich nicht gegen das Grundgesetz zu stellen, das seine Rechte schützt.

Dazu gehören auch die Persönlichkeitsrechte, die ebenso vom Grundgesetz geschützt sind.


EVYTNG 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 16:33

Seit wann können Wörter und Sätze schützen?

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soisses  22.06.2024, 16:47
@EVYTNG

Es ist das Recht, das uns alle vor dem Chaos schützt.

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Holocaustleugnung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Beleidigungen auch nicht.

Eigentlich nur noch sicher der Glauben , die eigene Meinung oder Überzeugung nur dann ,wenn diese nicht öffentlich geäußert wird ,oder im Zweifelsfall vorher durch Juristen geprüft wurde.

Der Grund dafür ist, das man die Begriffe Extremist ,Symbole und Aussagen des 3.Reiches ,Rassist oder Faschist überhöht und man sich gar nicht bewusst sein kann,

das man Dinge sagt,welche inkrimiert sind oder aktuell werden.

Beispiel: Du darfst für Deutschland sein ,auch dagegen,Deutschland verrecke.

Mit einem alles ,also vollumfänglich darfst Du nicht für Deutschland sein.

Absichtlich andern schaden, und falsches als wahr darstellen ist so wie hass , hetze und beleidigung verboten, kunst und falsche Meinungen haben ist erlaubt, auch wenn es so dumm ist, dass es andere gefährdet. Kapitalismuskritik und Polizeikritik ist nur eingeschränkt möglich