Wahlomat Wählertäuschung
Ist es wählertäuschung, für eine Partei zu werben, bei der man nicht die größte Übereinstimmung hat.
Strafgesetzbuch (StGB) § 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
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9 Antworten
Abgesehend dass es ganz abwegig ist, passt der § 108a StGB auch überhaupt nicht. Dabei geht es um die Täuschung des Inhalts der Erklärung. Das wäre also der Fall, wenn du jemanden sagst, er muss auf seiem Stimmzettel hier ankreuzen, um die SPD zu wählen aber in Wirklichkeit wählt er damit die CDU.
Mir ist der Wahlomat immer unneutraler.
Der Wahlomat wirbt für keine Partei.
Der Wahl-O-Mat betreibt keinerlei Werbung für eine Partei. Insofern kann er auch nicht täuschen.
Er stellt eine Entscheidungshilfe dar. Im Detail kann man damit die Position der Parteien mit einander abgleichen und zwar nicht nur in der Hinsicht "Stimme zu, Neutral und Stimme nicht zu", sondern auch inhaltlich, da jede Partei auch eine Stellungnahme zu den einzelnen Positionen gibt.
Alles ist transparent. In wieweit der Nutzer das auch nutzen möchte, ist seine Sache.
Daneben: Es ist schon bemerkenswert das die CDU Kandidatin nicht die größte Übereinstimmung mit ihrer eigenen Partei hat. Da die 38 Thesen jedoch nicht alles detailliert abbilden können und es auch innerhalb der Partei unterschiedliche Ansichten gibt, ist es letztendlich aber auch nicht wirklich verwunderlich, dass sowas vorkommt.
Ich sehe da keine Wählertäuschung. Da hat sich wohl bei den Fragen so geantwortet, das SPD mehr Übereinstimmung hatte.
Tatsächlich sollte man das eh mit großer Vorsicht genießen, weil man Politische Themen nicht mit ja oder nein beantworten kann.