Wie wird § 185 (Beleidigung) bei Minderjährigen bestraft?

3 Antworten

Sozialstunden, wenn überhaupt.

Und nein, das kommt ins Erziehungsregister, nicht ins Führungszeugnis.

Also auf Deine schulische/berufliche Zukunft wird das KEINE Auswirkungen haben.


leonFUN 
Fragesteller
 01.07.2018, 18:18

Ist es besser wenn ich einfach nicht zu der Vorladung gehe oder wenn einfach die Ausage verweigere ? Hat mir ein Freund geraten.

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alarm67  01.07.2018, 18:29
@leonFUN

Wenn die Polizei vorlädt, musst Du NICHT hingehen. Du bräuchtest Dich noch nicht mal abmelden, wobei höfliche Menschen dort anrufen und absagen.

Wenn die Behauptung unstrittig ist bzw. nachgewiesen werden kann, musst Du das für Dich selbst entscheiden, ob Du hingehst.

Im Gegensatz zu einem Erwachsenen, dem ich abraten würde dort alleine (ohne Anwalt) hinzugehen, glaube ich, dass es hier auf ganz andere Dinge ankommt.

Vermutlich wollen die "nur" sehen, ob Du verstanden hast, dass Du dich nicht korrekt verhalten hast.

Eine Entschuldigung bei der Ex würde im Übrigen auch dazu beitragen.

Kommt die Einladung vom Staatsanwalt oder vom Richter, MUSST Du eh hingehen, ohne wenn und aber. Natürlich steht Dir aber auch hier das Recht zu, die Aussage zu verweigern.

Ob Du dir damit selbst ein Gefallen tust, ......?

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Verwarnung, Sozialstunden... mit Sicherheit keine Freiheitsstrafe, für dich gilt ja Jugendrecht. Kommt auch nicht ins Führungszeugnis. Eine Heldentat ist es trotzdem nicht

Ab 14 ist man strafmündig...


musso  01.07.2018, 17:34

...aber es gilt Jugendstrafe!

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