Warum werden abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent abgeschoben?

9 Antworten

Ein Abschiebung bedingt nun mal auch das entsprechende gültige reispapiere vorhanden sind.

Die zuständigen Stelllen (Botschaften) lassen sich extremst viel Zeit oder stellen solche Dokument auch gar nicht aus.

Da wir immer noch ein Rechtsstaat sind können diese Menschen auch alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Und auch die dauern.

Welche Zumutung, würdest Du ohne weniger zahlen?? Es werden doch auch Straffällige nicht konsequent bestraft oder Hungrige nicht konsequent gefüttert.

weil viele Leute hier Gutmenschen sind, oftmals gar nichts zur Gesellschaft beitragen und somit auch die finanzielle Belastung gar nicht einschätzen können

Fragestellung
Warum werden abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent abgeschoben?

(unten findest du mein Fazit bzw. meine finale Beantwortung der Frage)

Verschiedene Gründe

Dass wir ein massives Problem mit illegalen Migranten, illegalen Grenzübertritten, Straftaten und Gewaltakten haben, dürfte ja mittlerweile bekannt sein - und dies hast du ja schon als zusätzliche Information unter deiner Fragestellung in ähnlicher Form gesagt.

Ich identifiziere insgesamt mehrere Gründe, warum wir keine restriktive und konsequente Migrationspolitik haben:

  • Mangelnde Durchsetzung von Recht und Gesetz
  • Politische Haltung seitens linker Parteien, welche weltoffen und pro-Einwanderung orientiert sind
  • Zögerliche Haltung von Regierung und Gerichten bei der Problematik der Migration und v.a. bei Ausweisungen, Verurteilungen und Abschiebungen
  • Diffamierung von Migrationskritikern als "rassistisch", sodass sich wenige trauen die Wahrheit auszusprechen
  • Übertriebene humanitäre Gesetzestexte auf europäischer Ebene, welche die nationale Souveränität nicht mehr gewährleisten und eine übergriffige Fremdbestimmung darstellen
Statistische Angaben zur Problematik
  • In Deutschland leben offiziell 1.138.425 Flüchtlinge ohne rechtlichen Aufenthaltstitel - heißt also, dass sie gar nicht hier sein dürften.
  • Flüchtlinge, die nur zeitlich befristet hier bleiben dürfen, gibt es 4.042.570. Auch diese dürften zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr hier sein und sie müssten zur Ausreise gezwungen oder abgeschoben werden, falls nötig. Diese sind in dieser Debatte allerdings überwiegend irrelevant.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand der Daten: 02.05.2024)

  • Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Straftaten (ohne jene, die vorrangig von Ausländern begangen werden können, bspw. Asylmissbrauch) betrug im Jahr 2023 satte 34,4% - bei einem Ausländeranteil von lediglich 15,2% im Jahr '23.

Quelle: BKA - Polizeiliche Kriminalstatistik

Daraus resultierende Notwendigkeit

Es ist in diesen Zeiten geboten, in Massen abzuschieben und eine ganz klare Haltung einzunehmen. Der deutsche Staat darf nicht irgendeine "Hure sein, die man ausnimmt wie eine Weihnachtsgans, um sich selber zu bereichern"! Deutschland muss sich vor solchen kriminellen und schlechten Einflüssen schützen - sei es durch eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Deutschen oder massive restriktive Maßnahmen bei Ausländern.

Rechtliche Grundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG), besonders relevant sind hier folgende Paragraphen:

§ 53 AufenthG – Ausweisung:

Hier wird geregelt, dass eine Ausweisung (oder wenn nötig Abschiebung) möglich ist, wenn eine Person eine schwere Straftat begangen hat. Dabei wird zwischen zwingender und Ermessensausweisung unterschieden:

  • Eine zwingende Ausweisung erfolgt bei bestimmten Straftaten, z.B. bei Terrorismus oder schweren Gewaltverbrechen.
  • Eine Ermessensausweisung kann erfolgen, wenn eine Person Straftaten begangen hat, die weniger schwerwiegend sind, aber dennoch als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen werden.

Problem hierbei: Die Gerichte sind zu zögerlich, linksgrün belagert und nicht konsequent genug! Für den Großteil der notwendigen Remigrations- bzw. Abschiebemaßnahmen stehen uns die rechtlichen Mittel zur Verfügung - man muss nur den Willen haben, sie auch tatsächlich einzusetzen!

§ 60 AufenthG – Abschiebungsverbot:

Auch wenn eine Ausweisung möglich ist, kann eine Abschiebung in bestimmte Länder verboten sein, wenn dem Betroffenen dort Folter, Todesstrafe oder eine unmenschliche Behandlung droht. Dies entspricht den menschenrechtlichen Grundsätzen, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3 EMRK: Verbot der Folter).

Asylgesetz (AsylG)

§ 3 AsylG – Ausschluss vom Flüchtlingsschutz:

Straftätige Flüchtlinge können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, wenn sie eine schwere Straftat begangen haben oder eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellen.

§ 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG:

Schutzberechtigte können auch dann abgeschoben werden, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet wurde, oder wenn die Person als Gefährder gilt.

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Artikel 3 EMRK: Dieser Artikel schützt vor Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Ein Flüchtling darf also nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem er solchen Gefahren ausgesetzt wäre, selbst wenn er straffällig geworden ist. Diese Vorschrift wird in der Praxis oft als abschiebungshemmend interpretiert.

Fazit

Dass es nötig ist, Millionen Leute aus diesem Land auszuweisen und teilweise auch abzuschieben, sollte mittlerweile dem Großteil der Realisten in diesem Land klar sein. Terror, Gewalt, Straftaten, Ausbeutung bzw. Belastung des Sozialstaats, Respektlosigkeit gegenüber dem dt. Staat und seinen Bürgern u.Ä. darf nicht mehr einfach so geduldet werden! Wer sich nicht benimmt, muss raus - und der Staat muss dieses Ziel mit jeglichem Nachdruck verfolgen, den er durch rechtliche Bestimmungen erhält.

Es kann trotz mancher Schwierigkeiten klappen - und wenn man dann noch wie die Niederlande es tut aus den europäischen Flüchtlingsbestimmungen austritt bzw. austreten will, dann erlangt man auch wieder die Souveränität zurück und kann sein Land wieder sicher machen.

Zur Beantwortung der Frage: das System ist zu bürokratisch, zu gutmenschlich, zu human und nicht restriktiv genug. Manche Maßnahmen aus dem GG und aus der EMRK / Genfer Flüchtlinkgskonvention sind auch hinderlich, doch das große Problem ist, dass die Deutschen nicht konsequent genug sind. Ich positioniere mich hier auf Seiten von AfD und Union und fordere Rückführungs-, Abschiebe- und Ausweisungsoffensiven sowie die AfD-Forderung nach einer Remigration. Wenn nötig, dann würde ich auch Leute mit Migrationshintergrund in 3. Generation abschieben, wenn sie sich nicht benehmen oder nicht integriert sind, sondern ihre Parallelgesellschaften aufbauen u.Ä. Und nein, ich rede hier nicht von irgendeinem "rassistischen Kram" - jeder Türke oder wer auch immer darf gerne hierhinkommen und hier bleiben wenn er sich benimmt - aber wer dies nicht tut, ist halt kein Zugewinn, sondern eine Last für unser Land.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Unbegrenztes Interesse an nationaler und weltweiter Politik

tanztrainer1  22.10.2024, 23:26

Wieviel Millionen sollen es denn sein?

Übrigens hast Du einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt vergessen:

§ 60c + § 60d AufenthG - Ausbildungs- bzw. Beschäftigungs-Duldung:

Wenn ein Asylbewerber, den man an sich abschieben müsste, über bestimmte brauchbare Qualifikationen verfügt und weitere Bedingungen erfüllt, kann ihm eine der oben genannten Duldungen gewährt werden.

Diese Paragraphen wurden im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt.

einfache Antwort: Weil die Wähler das so wollen.

Da die Regeln durch Menschen gemacht sind, könnten sie auch durch Menschen geändert werden - wenn die denn wollten.


peace87  21.10.2024, 09:45

Falsch. Menschenrechte sind unantastbar. Diese zu ändern oder sie außer Kraft zu setzen ist nicht möglich und auch nicht vorgesehen.

Anastasia65  21.10.2024, 10:42
@peace87

Es gibt kein Menschenrecht darauf, dort zu leben, wo man am meisten Sozialhilfe bekommt.