Warum soll der LKW Fahrer, der den Klimakleber von der Straße schob den Führerschein entzogen bekommen, man hat doch das Recht, sich gegen Nötigung zu wehren?
Gestern hatte ja in Stralsund ein LKW Fahrer einen Klimademonstranten kurz angefahren und ein Stück weit von der Straße geschoben.
Gehen ihn und die Demonstranten wird nun ermittelt. Was ich nicht ganz verstehe ist, weshalb der LKW Fahrer nun eventuell seinen Führerschein abgeben muss und sogar seinen Job nicht mehr ausüben darf. Denn man hat ja das Recht sich gegen Nötigung zur Wehr zu setzen, was der LKW Fahrer in diesem Fall nur genutzt hat. Und dieses Recht müsste doch dem Entzug des Führerscheines klar entgegen stehen, oder nicht?
Was ist eure Meinung dazu?
12 Antworten
Einzelfallabhängig!. Die Demonstrierenden mündlich Auffordern sich zu entfernen, bestimmend aber ohne Beleidigungen, das ist natürlich immer legitim, ggf. auch die Anwendung von erforderlicher körperlicher Gewalt. Jedoch mit einem Kraftfahrzeug, insbesondere auch noch mit einem Lastkraftwagen, jemanden vorsätzlich anzufahren, wenn auch nur leicht, das geht dann doch eindeutig zu weit und ist auch nicht mehr mit einer Notwehr zu rechtfertigen, zumindest nicht gegen Demonstrierende. Zudem, existieren auch bereits Gerichtsentscheidungen, wo die Gerichte die Klimaaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen haben, da das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland ein hohes Grundrecht ist und mit der Begründung, das bei den Straßenblockaden der Klimaaktivisten zwar die Bewegungsfreiheit mit dem Fahrzeug massiv eingeschränkt bzw. unmöglich ist, nicht jedoch die tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit. Ob deshalb eine strafrechtlich relevante Nötigung vorliegt oder nicht, das müssen die Gerichte in jedem Einzelfall nachträglich beurteilen.
Mfg
Ja, das stimmt und ist natürlich vollkommen richtig. Jedoch ist juristisch eben der jeweilige Einzelfall entscheidend. Wenn Einsatzfahrzeuge im Einsatz blockiert werden, dann liegt durchaus eine strafrechtlich relevante Nötigung vor. Auch in Betracht käme dann eine Verurteilung aufgrund von §113 oder §114 StGB wegen Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte oder gegen Personen, welche dem gleichen strafrechtlichen Schutz wie Vollstreckungsbeamte unterliegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, hat hier bereits in einem anderen Fall entschieden, dass Gewalt nicht immer physische Gewalt sein muss sondern auch durch eine ernstzunehmende Behinderung von Einsatzkräften durchaus gegeben sein kann. Im konkreten Fall, hatte ein Autofahrer seine Autotüre vorsätzlich geöffnet und damit die Anfahrt eines Rettungswagens an die Einsatzstelle um zwei Minuten verzögert. Mfg
Ich bin schon der Meinung das sich die Gerichte das ganze anschauen müssen, wenn er sein LKW dazu benutzt hat kommt es auf die Einschätzung der Gerichte an ob der LKW als geeignets Mittel der Wahl war oder es als Waffe eingesetzt würde.
Im Notwehrparagraphen § 32 StGB steht, dass man sich gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff wehren darf. Wichtig ist also, der Angriff muss gegenwärtig und zugleich rechtswidrig sein. Die Nötigung durch die Blockierer ist ein noch andauernder Angriff auf die Willensfreiheit der Autofahrer.
anwalt.de
Eigentlich sollte dem Fahrer nach meinem Verständnis nichts passieren dürfen. Ich hab das Video gesehen, er hat ja erst versucht die radikalen Kleber aufzufordern sich zu entfernen, dann zog er sie weg und erst dann stieg er ins Auto. Für mich absolut angemessen, denn er hat jeweils immer versucht das geringste Mittel zu nutzen und steigerte es erst als es keine Wirkung zeigte. Aber so ist das halt in Deutschland.
Die wichtige Komponente ist hier der Angriff.
Wirst Du angegriffen, darfst Du dich verteidigen.
Jemand, der nur rumsitzt, greift aber niemanden an.
Ergo ist es keine Notwehr !
Die Rechtswidrigkeit ist auch nicht klar gegeben. Wenn es eine ordnungsgemäß gemeldete Demonstration ist, zu der keine Auflagen erteilt worden sind, wird es schwierig.
denn er hat jeweils immer versucht das geringste Mittel zu nutzen
Offensichtlich nicht. Ein Angriff mit einem Fahrzeug ist nicht "das geringste Mittel".
und steigerte es erst als es keine Wirkung zeigte.
Das ist Selbstjustiz und die ist mit Recht in Deutschland nicht erlaubt.
Aber so ist das halt in Deutschland.
Leider.
Das stand sogar in der links orientierten ZEIT, dass man sich sehr wohl gegen die Nötigung der Kleber wehren darf, solange kein Polizist zugegen ist.
Sich wehren kann man nur, wenn man angegriffen wird. Jemand, der sitzt, der greift nicht an. Und mit einem LKW drüber fahren ist mal bei weitem kein Wehren, sondern eine gefährliche Körperverletzung.
Scheinbar haben hier nicht wenige Verständnisprobleme. Manchmal bin ich hier auf der Plattform echt fassungslos.
Offensichtlich nicht. Ein Angriff mit einem Fahrzeug ist nicht "das geringste Mittel".
Nochmals...
er hat ja erst versucht die radikalen Kleber aufzufordern sich zu entfernen, dann zog er sie weg und erst dann stieg er ins Auto. Für mich absolut angemessen, denn er hat jeweils immer versucht das geringste Mittel zu nutzen und steigerte es erst als es keine Wirkung zeigte.
Unverhältnismäßig(er) wäre es eher, wenn er sofort gefahren wäre.
Unverhältnismäßig(er) wäre es eher, wenn er sofort gefahren wäre.
Nein.
immer versucht das geringste Mittel zu nutzen
Wenn "das geringste Mittel" mit dem Fahrzeug als Hilfsmittel das Anfahren bzw. Überfahren gewesen war, was wären dann andere Mittel mit dem Fahrzeug als Hilfsmittel gewesen?
dass man sich sehr wohl gegen die Nötigung der Kleber wehren darf
Das widerspricht nicht der Ansicht, dass der Einsatz eunes Fahrzeugs unverhältnismäßig ist.
Was? Es geht doch nicht nur ums Fahrzeug hier.
Klimakleber ansprechen - nichts gebracht, Klimakleber wegtragen oder schubsen - nichts gebracht, Sache mit dem Auto.
Man sieht doch deutlich, dass er mit dem mildesten Mittel anfing, um den rechtswidrigen Angriff (Definition oben) zu beenden oder nicht? Aber ich hab auch keine Lust mehr hier...das macht mich hier noch wahnsinnig., ehrlich. Diese sinnlosen Diskussionen und Verständnisprobleme...
Klimakleber ansprechen
Verhältnismäßig.
Klimakleber wegtragen oder schubsen
möglicherweise verhältnismäßig
Sache mit dem Auto.
eindeutig nicht verhältnismäßig.
Man sieht doch deutlich, dass er mit dem mildesten Mittel anfing,
Dem widerspricht niemand.
Hätte das Überfahren nicht geholfen, hätte er ihn dann abknallen dürfen? Weil er hat ja vorher etwas weniger schlimmes versucht.
um den rechtswidrigen Angriff (Definition oben) zu beenden oder nicht?
Es war kein Angriff und ob es rechtswidrig war, ist nicht geklärt.
Diese sinnlosen Diskussionen
Du brauchst nicht diskutieren.
und Verständnisprobleme...
Dann denk nächstes Mal nach.
Denn man hat ja das Recht sich gegen Nötigung zur Wehr zu setzen
in Verhältnismäßigkeit. Körperlich anrempeln wäre vielleicht durchgegangen. Besser ist, Ordnungsamt bzw. Polizei Bescheid zu geben, die kennen sich besser aus, wie man Störungen behebt.
was der LKW Fahrer in diesem Fall nur genutzt hat.
Das war klar unverhältnismäßig. Eine schwere große Maschine, mit der man problemlos jemanden töten kann, als Hilfsmittel zu nutzen, zeugt von Verantwortungslosigkeit.
Eine schwere große Maschine, mit der man problemlos jemanden töten kann, als Hilfsmittel zu nutzen, zeugt von Verantwortungslosigkeit.
Oder Fingerspitzengefühl. Bei Wetten dass hat man ja auch immer wieder gezeigt, wie feinfühlig man mit schwerem Gerät umgehen kann. Streichholz anzünden, Glas einschenken, Seine Frau entkleiden...
Das sind Einzelfälle. Profis, die lange üben und viel Zeit brauchen. Offensichtlich gehört der Delinquent nicht dazu, denn er hat jemanden überfahren.
und einen vor dem Lastwagen sitzenden Mann beim Anfahren geschätzt ein, zwei Meter über die Straße schiebt.
Das hat mit "überfahren" nichts zu tun. Und so, wie er gefahren ist, hatte er das Fahrzeug auch gut im Griff.
Das hat mit "überfahren" nichts zu tun.
Das ist richtig, das war unpräzise. Ich habe zuvor das Video nicht gekannt.
Er hat ihn angefahren und mit demn Fahrzeug weggeschoben.
Und so, wie er gefahren ist, hatte er das Fahrzeug auch gut im Griff.
Offensichtlich nicht. Und sich auch nicht.
Du hast nicht das Recht jemanden einfach so zu überfahren, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein und da er nicht ansatzweise in Gefahr war, ist ein solcher Mordversuch auch nicht ansatzweise zu rechtfertigen.
- wurde keiner überfahren und 2. gilt es nicht als Mordversuch, zumindest so nicht angeklagt meines Wissens nach
1. Der eine ist noch aus dem Weg, bevor er ihm über die Beine gefahren ist und der andere war mit den Beinen bereits unter dem LKW.
2. Ja, das ist auch sein Glück, dass es nur als versuchte schwere Körperverletzung gewertet wird.
Dem einen fast (Der ist dem Rad zur Seite ausgewichen) und der andere war mit den Beinen unter dem LKW vorne, als er "geschoben" wurde. Hätte er sich nicht weg gedrückt, wäre er überfahren worden.
Guck dir das Video einfach nochmal an
Wie schon erwähnt, der eine ist dem Rad noch ausgewichen und der andere hat sich weg gedrückt, sonst wäre er komplett unter dem LKW gelandet. Insofern versuchter Mord und daher Strafen gerechtfertigt.
Habe ich doch oben bereits geschrieben, dass er Glück hat, dass es nur diese Punkte sind. Wir drehen uns hier nur im Kreis.
Der Richter der das damit erklärt, dass die körperliche Bewegungsfreiheit gegeben sei , dem ist offenbart entgangen, was diese Kriminellen in Kauf nehmen. Wenn ein Sanitätsfahrzeug mit einem Schwerverletzten an die Blockadestelle kommt, haben die Sanitäter eine körperliche Bewegungsfreiheit. Lassen das Auto stehen und tragen den Schwerverletzten huckepack zur nächsten Klinik.