Führerschein Behörde?
Hallo,
mein Führerschein wurde für 1 Jahr entzogen wegen Nötigung, sieht die Führerscheinstelle nur das eine Nötigung vorlag oder können die auch in die Akte sehen was vorgefallen ist?
3 Antworten
Die können auch sehen was genau vorgefallen war.
Da eine Nötigung Zweifel an der charakterlichen Eignung aufkommen lässt, wird man die Akte anfordern und prüfen, ob ein Bezug zum Straßenverkehr vorliegt und somit ggf eine MPU erforderlich ist.
Wenn Zweifel an deiner Eignung bestehen, beispielsweise weil du eine Straftat begangen hast, wird der Vorfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überprüft.
Die Führerscheinstelle kann die Gerichtsakte anfordern fällt nötig.
Den Polizeibericht hat sie nach §2 (12) StVG wahrscheinlich bereits erhalten
Und bei einer Nötigung, nach der 1 Jahr Sperrfrist angeordnet wurde, ist eine MPU eigentlich fast sicher.
Muss diese angefordert werden, oder kann