6 Antworten

Wirklich schwer zu sagen. Mittels des LKW war es wohl schon gefährliche Körperverletzung, bei der auch der Versuch strafbar ist. Ihn muss also niemand anzeigen, da ermittelt der Staat automatisch, wenn dieser das Video sieht.

Der Lkw Fahrer ist jetzt natürlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung dran. Abgesehen von der Strafe, die ihn erwartet, ist er jetzt auf längere Zeit seinen Führerschein los und damit auch seinen Job. Und das alles wegen so ein paar Pfeifen von Klima Terroristen.

In Frankreich schaut da die Polizei nicht zu, sondern räumt diese Spacken gleich ab. Und schon ist Ruhe.

Und in anderen Ländern würden die sich den Versuch schon gar nicht trauen.

er ist nicht verletzt, ich würde es also als Notwehrrecht einstufen und den Klimachaot entsprechend anklagen. Hätte er ihn mit dem Reifen überrollt wäre es etwas anderes.


NBGcool 
Beitragsersteller
 13.07.2023, 15:24

Er musste tatsächlich sein Führerschein abgeben und wurde fristlos gekündigt

und auch der Versuch einer schweren Körperverletzung hat rechtliche Konsequenzen

geheim007b  13.07.2023, 17:08
@NBGcool

würde ich rechtlich gegen alles angehen. Versuche schwere körperverletzung, das ist echt ne Anklage? Hätte er das versucht wäre er einfach drübergefahren, er hat ihn unsanft weggeschoben und das ist def. vom Notwehrrecht abgedeckt. Für mich gibt es kein Straftatbestand des LKW Fahrers außer evt. die geballte Faust als Nötigung.

Der LKW fahrer dar sich schon mal einen anderen JOB suchen.

Hier ist auf jeden Fall eine MPU fällig und bei Menschen die ihr Auto als Waffe einstetzen ist es äuserst unwahrscheinlich das er noch mal fahren darf.

Dann gibt es auf jeden Fall eine Anzeige wegen Vorsätzlicher Körperverletzung

Hier bin ich mal Gespannt wie die Gerichte entscheiden


geheim007b  13.07.2023, 13:33

Es ist eine vorsätzliche Körperverletzung die strafbefreit, da in einer Notwehrlage entstanden ist. Genau wie ein Ladenbesitzer einen Ladendieb mit der notwendigen gewalt abhalten darf, so darf auch ein Autofahrer einen störer mit der notwendigen Gewalt von seiner Störaktion abhalten. Er wrude unsanft weggeschuckt, mehr ist nicht passiert.

geheim007b  13.07.2023, 21:42
@nobodyathome

Notwehr heißt nicht Angriff auf den LKW Fahrer sondern das beseitigen eines Rechtsbruchs, in dem Fall die Nötigung gegen den LKW Fahrer und im Rahmen der Nothilfe der schwere Eingriff in den Straßenverkehr. Des weiteren ist anzunehmen dass der LKW Fahrer ggf. einen vermögensschaden erleidet, auch dies rechtfertigt die geringste notwendige Gewalt den Störer davon abzubringen.

  1. Auffordern
  2. Wegtragen
  3. wegdrängen wie geschehen

ich persönlich habe eh immer kabelbinder im auto, ich würde ihn beim 2. mal an den Rand tragen und irgendwo mit Kabelbindern fixieren bis die Polizei ihn abholen kann. Aber egal wie, der LKW Fahrer hat alles richtig gemacht und im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten gehandelt. Das einzige was ihm zum verhängniss kommen dürfte wären das drohen mit der Faust da es nicht dienlich ist die Störung zu beseitigen (bzw. nicht das mildeste mittel).

nobodyathome  13.07.2023, 21:53
@geheim007b

Ich bin mir trotz deiner Litanei sicher das hier kein Fall von Notwehr vorliegen kann

geheim007b  13.07.2023, 22:08
@nobodyathome

Da sagt §32 StGB aber etwas anderes.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

@nötigung:

Grundsätzlich erfüllt das Blockieren der Straße den Straftatbestand der Nötigung, indem andere mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden. Eine Nötigung erfordert dabei eine körperliche Zwangswirkung auf der Opferseite

https://www.anwalt.de/rechtstipps/klimastreik-strassenblockaden-strafbar-als-noetigung-205938.html

Dazu Notwehr / Nothilfe:

§315b StGB

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er [...] Hindernisse bereitet oder

Die Definition von Nothilfe:

Nothilfe (darunter versteht man die Verteidigung zugunsten einer dritten Person) geregelt. Konkret heißt es in § 32 StGB: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Da gibt es überhaupt gar nichts zu diskutieren, sowohl Nothilfe als auch Notwehr sind eindeutig erlaubt. Die Differenzierung ist nur was die notwendige gewalt zur beseitigung des Rechtsverstoßes ist. Das habe ich oben skizziert. Auffordern, wegtragen, wegdrängen. Im Fall eines unmittelbaren Notfalles wäre auch das Überfahren einer Hand durchaus straffrei wenn es dabei um Leib und Leben geht (und ebe kein milderes mittel möglich ist.... zunächst müsste man ihn mitsamt seiner Haut von der Straße abreisen da das besser heilt wie multiple knochenbrüche).

So hart ist die Welt, das Risiko geht man als Straftäter eben ein. Im Falle des LKW fahres ist nichts davon passiert, er hat ein paar blaue flecken und das war es.

Anzeige wegen Körperverletzung. Womöglich Führerscheinentzug und damit Verlust des Arbeitsplatzes. Zurecht wie ich finde, wer so reagiert, hat auf der Straße nichts zu suchen.


Topses  13.07.2023, 07:32

"Zurecht wie ich finde, wer so reagiert, hat auf der Straße nichts zu suchen."

Stimmt, aber daselbe gilt auch für die durchgeknallten Klimakleber.