Warum müssen Supermärkte Pfandbons aufheben?
Hi,
Ich als REWE Mitarbeiter soll am Ende meiner Schicht immer alle von mir an der Kasse eingelösten Pfandzettel (die die aus dem Pfandautomat kommen, aber auch manuelle falls der Automat mal spinnt) zusammenheften und gemeinsam mit den Stornos oder sonstigen Rückbuchungen in eine Art Briefkasten werfen. Auch die Kund*innen die am Self-Checkout zahlen sind dazu angehalten das zu tun (dort gibt es auch einen Briefkasten dafür).
Dass man die Stornos und Rückbuchungen aufheben muss das verstehe ich ja, schließlich muss da der Kunde ja auch unterschreiben.
Aber warum muss man jeden Pfandbon der aus dem Automaten kommt aufheben? Ich kann mir kaum vorstellen dass der Automat nicht dazu in der Lage ist die Anzahl der Flaschen und Dosen zu speichern.
5 Antworten
Durchaus möglich das der Pfandautomat die gesammte Summe aller Pfandflaschen speichert und diese mit den eingelösten Pfandsumnen der Kassenabrechnung kontrolliert werden. Eventuell werden bei Unstimmigkeiten die Pfandbons kontrolliert.
Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Aber manche Supermärkte machen es von sich aus.
Manche Supermärkte legen sie in ein extra Fach in der Kasse, mache Supermärkte spießen sie auf so eine Art Spieß auf. Aber manche Supermärkte verfen sie einfach in den Papierkorb oder reissen sie ggf. durch.
Ein Bedarf besteht nur insoweit diese nicht an der Kasse entwertet werden. Sonst besteht keine "technische Notwendigkeit".
Pfand- bzw. Leergut-Gutscheine müssen aufgehoben und bei der Abrechnung mit dem in der Kasse manuell erfassten Pfand verglichen werden. Sonst könnten sich Kassierer schließenlich unkontrolliert manuell erfassten Pfand selbst auszahlen.
Die Aufbewahrung der maschinenlesbaren Bons, welche ohnehin nur einmal Wert besitzen, ergibt für mich jedoch keinen Sinn.
Da gebe ich dir Recht. Möglicherweise gibt es im Unternehmen auch Märkte mit älteren Pfandautomaten, die keine eindeutigen, an der Kasse zu entwertenden Bons erzeugen.
In dem Fall würde man wohl die Bons in allen Märkten aufbewahren um einheitliche Prozesse und Arbeitsabläufe zu schaffen.
Der Automat ist ein dummes Gerät und sagt auch schonmal Error irgendwas. Offensichtlich liegt die Dokumentationspflicht beim Geschäft. Man kann ja auch sehr viel betrügen an der Stelle denke ich.
Bei Aldi z.B. ist das aber nicht so. Wenn ich da am Self-Checkout zahle und frage wohin mit dem Bon, dann sagt man mir „in den Müll, wohin denn sonst?“
ist das eine REWE-Eigenart?
Das geht ohnehin nicht. Das System nimmt jeden Bon nur einmal
dann handelt es sich wohl eher um Dokumentationspflichten, Nachweisbarkeit, Fehlervermeidung.
Weil der Pfandbon quasi Geldersatz ist.
Im übertragenen Sinn eine Art Geldschein.
Die Bons als solche sind bei uns nur einmal einlösbar, beim Versuch, sie ein zweites Mal zu scannen kommt die Fehlermeldung „bereits eingelöst“.
Bei manuell erfasstem Leergut gibt es einen speziellen Manuell-Bon, welcher ausgefüllt bei der Kassenabrechnung beiliegen muss. Die Abrechnungs-Software schlägt bei uns auch Alarm, wenn sie manuell erfasstes Leergut wahrnimmt. Existiert dieser Manuell-Bon nicht und es wurde dennoch Leergut manuell erfasst, so ist eine Erklärung vom Kassenpersonal fällig. Das ergibt soweit Sinn. Die Aufbewahrung der maschinenlesbaren Bons, welche ohnehin nur einmal Wert besitzen, ergibt für mich jedoch keinen Sinn.