In Zukunft wird noch mehr mit Kameratechnik gearbeitet werden. Ich kann dir aus meiner Berufserfahrung sagen, dass Diebe nicht immer so ungestraft davonkommen, wie sie im ersten Moment denken. Spätestens beim zweiten Besuch der gleichen Kette muss damit gerechnet werden, dass Mitarbeiter dein Gesicht kennen. Mehr verrate ich dazu nicht.

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Du hast zu keinem Zeitpunkt einen Kaufvertrag über das Behältnis inklusive Pfand geschlossen. Du schließt einen Bewirtungsvertrag, dieser enthält unter anderem Komponenten aus dem Kaufvertragsrecht. Darunter den Kauf von Speisen und Getränken.

Auf dem Bewirtungsbeleg wirst du aber keinen Ausweis über zu zahlenden Pfand finden. Die Flasche war damit nie Vertragsbestandteil, lediglich der Inhalt. Das Eigentum an der Flasche ist nie an dich übergegangen. Entsprechend hast du sie zu behandeln, analog dem Teller für Speisen oder einem Glas für Getränke.

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Fotos und Videos sind in keinem Markt gerne gesehen, meist sogar untersagt.

Weshalb im Netz auch keine selbst angefertigten Bilder angeboten werden, kann dir nur der Betreiber sagen.

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Die Frage ist nicht ganz präzise ausgedrückt. Ich gehe davon aus, es geht um einen realisierten Verlust von 334 € nach dem Verkauf einer Position von Aktie A.

Um eine negative Rendite von 334 € zu kompensieren, ist eine positive Rendite von 334 € nötig. In der Summe ist damit kein Gewinn entstanden, Steuern spielen damit in dem Fall keine Rolle.

Falls sich die 334 € nicht auf die realisierte Position, sondern auf die absolute Wertentwicklung von Aktie A bezieht, ist die Frage nicht beantwortbar.

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Ein Bedarf besteht nur insoweit diese nicht an der Kasse entwertet werden. Sonst besteht keine "technische Notwendigkeit".

Pfand- bzw. Leergut-Gutscheine müssen aufgehoben und bei der Abrechnung mit dem in der Kasse manuell erfassten Pfand verglichen werden. Sonst könnten sich Kassierer schließenlich unkontrolliert manuell erfassten Pfand selbst auszahlen.

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Ein Kassenabschluss dient dem erfolgreichen Tagesabschluss. Wird kein Tagesabschluss durchgeführt, ist auch kein Kassenabschluss notwendig.

Zudem müssen Umsätze aus Kassen nicht zwingend nach jeder Schicht abgeschöpft werden. Abschöpfung und Geldentsorgung ist notfalls auch allein möglich.

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Nein

Nein, es gelten die regelmäßigen gesetzlichen Vorgaben zu Öffnungszeiten, ob mit oder ohne permanent eingesetztem Personal.

Mein Arbeitgeber betreibt einige „autonome Stores“. Personal wird hier nicht wirklich eingespart. Eine KI disponiert zwar Ware wie für alle anderen Märkte auch, verräumt sie aber nicht, kontrolliert keine Verbrauchsdaten und MHDs, erledigt keine Abschriften, kontrolliert keine Lieferscheine, zahlt keine Rechnungen, putzt nicht und räumt auch nicht auf.

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Der MSCI All Country World-Index (ACWI) enthält auch die Werte der anderen beiden (rund 7 % europäische Werte und 10 % Schwellenländer).

Wenn du Werte europäischer Industrieländer und Emerging Markets zusätzlich Gewichten möchtest, eignet sich diese Zusammensetzung. Für weitere Diversifikation eignen sie sich aufgrund der Überschneidungen nicht.

Mit dem MSCI ACWI investiert du in über 2.750 Unternehmen. Hier bist du erstmal breit aufgestellt.

Alternativ könntest du um Small Caps erweitern oder direkt zum MSCI ACWI IMI greifen.

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