Warum ist das Strafmaß bei einen Überfall höher, wenn der Räuber die Ware sich selber anverleibt?

3 Antworten

B ist ein Raub gemäß § 249 StGB und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

A ist eine räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB. Ein solcher Täter wird gleich einem Räuber bestraft, also auch Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Beide Delikte sind also gleichwertig. Für das konkrete Strafmaß kommt es noch auf etliche andere Bedingungen an.

schwerer bewaffneter raub.

dazu braucht er übrigens die wumme gar nicht aus dem rucksack zu zerren. es genügt, wenn er damit droht, er hätte eine.


PolNRW93  27.07.2024, 23:36
schwerer bewaffneter raub.

Soll das eine Aussage sein?

einen schweren bewaffneten Raub gibt es nicht. Höchstens den „schweren Raub“.

Von einer Bewaffnung wird in der Fragestellung außerdem gar nichts gesagt.

es genügt, wenn er damit droht, er hätte eine

Wofür soll das genügen? Für einen schweren Raub genügt das nicht!

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Das ist nicht zwingend so.

In beiden Fällen liegt erstmal ein Raub nach dem Strafgesetzbuch vor, der mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft wird.

Wenn der Räuber im Fall B tatsächlich auch Gewalt anwendet um an das Geld zu kommen, wirkt sich dies natürlich meist strafschärfend aus.

Sollte der Räuber eine Waffe dabei haben oder diese gar anwenden, liegt ein schwerer Raub vor, mit Mindeststrafe von 3 bzw. 5 Jahren.

Das Gericht beurteilt letztlich den konkreten Einzelfall und fällt bei einer Verurteilung ein Urteil innerhalb des jeweiligen Strafrahmens.


Schestko  27.07.2024, 22:21

Räuberische Erpressung im einen Fall, Raub im anderen Fall.

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Schestko  27.07.2024, 22:31
@NewBegin2018

Ja. Ist ja vom Unrechtsgehalt ungefähr identisch. Aber juristisch eben etwas anderes. Beides sind Vermögensdelikte, aber Raub ist ein Fremdschädigungsdelikt, quasi ein Diebstahl mit Gewalt, Räuberische Erpressung ein Fremdschädigungsdelikt, quasi eine Erpressung mit Drohung von Gewalt.

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