Warum gibt es erst ab 14 Religionsfreiheit?

9 Antworten

Das sagt dir Google 😅:

In Deutschland besteht ab Vollendung des 14. Lebensjahres eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit. Das bedeutet, dass Kinder ab diesem Alter selbst entscheiden dürfen, welchem Glauben sie angehören wollen. Die Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Gemeinschaft oder Konfession auszutreten, als auch das Recht zu konvertieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Es wird von Gesetzes wegen davon ausgegangen, das ein 14 Jähriger Mensch reif genug ist diese Entscheidung zu treffen. Deshalb die Altersgrenze. Ich finde dies gut, da ich mich in dem Alter tatsächlich intensiv mit meiner Religion und der Zugehörigkeit auseinandergesetzt habe. Persönlich habe ich zwar länger gebraucht. Aber letztendlich habe ich, gerade weil ich die Freiheit mit 14 bekommen habe und mich intensiv beschäftigen konnte, für mich die richtige Entscheidung zum Thema getroffen.


HuaweiLover 
Beitragsersteller
 11.08.2023, 13:32

Ich selber bin noch ein bisschen jünger und habe meine Religion gefunden, meine Eltern finden es nicht schlimm weswegen ich sie auch behalten kann. Trotzdem ein bisschen gemein wenn man aus Interesse zum islamischen Religionsunterricht gehen will und noch eine Zustimmung braucht

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Irgendeine Altersgrenze muss es ja geben. Eltern sind zwar die Erziehungsberechtigten eigentlich bis 18 aber die Religionsmündigkeit lag mal so bei 13 oder 14. Im Judentum gibt es die Bar Mizwa, bei den Katholiken die Firmung und bei den evangelischen Christen die Konfirmation. Das können die Jugendlichen dann selbst entscheiden ob sie teilnehmen wollen oder nicht. So nebenbei. Mit 14 gingen übrigens früher auch schon viele arbeiten oder machten eine Lehre. Das war das Schulabgangsalter als die meisten noch zur Hauptschule gingen.

Im Christentum wirst du erst mit 14 zum Vollmitglied, durch Konfirmation oder Firmung. Und erst als volles Mitglied kannst du über deine Zugehörigkeit selbst entscheiden.

Nicht erst, sondern schon. Schließlich ist man erst mit 18 volljährig. Und schon mit 14 deshalb, weil man da in dem Alter ist, in welchem man konfirmiert wird (oder ähnliches, abhängig von der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit). Daher darf man das deshalb vor der Volljährigkeit selbst entscheiden, damit man nicht entgegen dem eigenen Wunsch sich einer Glaubensgemeinschaft anschließen muss, nur weil die Eltern dies wollen.