Ist Beschneidung nicht gegen die Religionsfreiheit?
Ein Kind wird aus religiösen Gründen beschnitten. Dann ist das die Ausübung der Religion der Eltern, aber wie jetzt das Kind zum Thema Religion steht wird ja gar nicht berücksichtigt. Wird da nicht die Religionsfreiheit, und auch körperliche Unversehrtheit, des Kindes verletzt?
Religionsfreiheit ist es seinen eigenen Glauben oder Unglauben zu leben.
12 Antworten
Ja, im Prinzip schon. Religionsfreiheit hat man aber erst ab dem 14. Lebensjahr, deshalb darf man vorher auch getauft werden. Ob das so richtig ist, naja. Hat jeder seine Meinung zu.
Wasser und ein körperlicher Eingriff sind was anderes, dass ist logisch und habe ich hinsichtlich der Debatte um körperliche Unversehrtheit auch nicht anders behauptet. Hier wurde aber die Religionsfreiheit debattiert und die haben auch christliche Kinder unter 14 Jahren nicht.
Unser ewige Vater (Jes.45,22)
hat das von den Knaben seines Volkes verlangt (1.Mose 17,10; 3.Mose 12,3).
Und der böse Wolf hat die Großmutter gefressen (Grimms Märchen KHM26).
Nein, Beschneidung ist nicht gegen Religionsfreiheit.
Im Gegenteil: Verbot der Beschneidung verstösst gegen die Religionsfreiheit.
Es geht bei der Frage um die Sicht des Betroffenen, nicht der Eltern. Da ist die These schon nicht uninteressant.
Willkommen in der wahren Welt. Das ist dieses Absurdum, dass Eltern denken, dass Religion heißt, über Kinder bestimmen zu dürfen.
Das sehe ich genauso.
Wasser lasst sich abwischen, aus der Kirche kann man austreten. Genitalvertümmelung ist lebenslänglich.