Warum gab es noch keine Reform des Sexualstrafrechts?

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Warum gab es noch keine Reform des Sexualstrafrechts?

Die lag Anfang der 1980er Jahre bereits fertig in der Schublade des damaligen FDP-Bundesjustizministers, und dann gab es einen Aufschrei von Kirchen, Blöd-Zeitung und Alice Schwarzer in ihrer EMMA - also der unheiligen Dreieinfaltigkeit was Sexualität angeht.

Dann kam Bimbes-Kohl mit der "geistig-moralischen Wende", wobei sich das "geistig" wohl eher auf "geistige Getränke" am Stammtisch bezog, und "Moral" auch nur "klerikal-konservative Sexualmoral" meinte, ganz offensichtlich aber z.B. nicht die Moral, sich nicht bestechen zu lassen.

Mit Rot/Grün zwischendurch, wurden dann u.a. die Kinderrechte verstärkt und Sexualerziehung modernisiert, aber davor und danach ging und geht Sexualstrafrecht (fast) nur in eine Richtung: "Verschärfung" - anders kann die christliche Union auch gar nicht (Ausnahme: Als Vergewaltigung in der Ehe strafbar werden sollte, haben sich die männlichen(!) Unions-Abgeordneten vehement gewehrt - das sagt schon alles).

Selbst die Abschaffung des letzten Rests des berühmt-berüchtigten "Schwulen-Paragrafen" war 1994 nicht einer späten Einsicht geschuldet, sondern die Kohl-Regierung war durch die Wiedervereinigung dazu gezwungen - und selbst da konnten sie es sich nicht verkneifen, mit dem § 182 Abs. 3 StGB ein peinliches und praktisch nutzloses Symbolgesetz als "Ersatz" zu verabschieden.

Wobei man fairerweise sagen muss, dass auch die Linke gerne mit praxisfernen Symbolgesetzen hantiert. Das berühmt-berüchtigte "Nein heißt nein"-Gesetz ist z.B. so eines.

Und heute existiert in sexualwissenschaftlich ungebildeten Teilen der Bevölkerung wie auch der Politik eine riesige Hysterie: "Ich glaube, dass bei dem Thema Kinder und Sexualität ein großer Anteil von Irrationalität im Spiel ist. Wir erleben heute eine hysterisierte Überzeichnung, der eine empörende Gleichgültigkeit gegenüber zahllosen anderen Missständen entspricht. Wo es um sexuell motivierten Missbrauch erwachsener Macht gegenüber Kindern geht, ist die Gesellschaft in den vergangenen 15 Jahren regelrecht in einen Strafrausch ausgeflippt. Gleichzeitig bleibt sie fast unbeteiligt gegenüber Traumatisierungen durch nichtsexuelle Gewalt." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof)

Bei der letzten Verschärfung am Ende von Schwarz/Rot (der Erhöhung des Strafmaßes bei einfachem Missbrauch, der nun kein Vergehen mehr ist, sondern, wie der schwere Missbrauch, ein Verbrechen), kam aus der Fachwelt unisono Ablehnung - auch vom vor der Gesetzes-Verabschiedung notwendigen Expertenkommission.

Die Regierung war geschockt ... und hat dann doch weitergemacht. Die Fähigkeit zur Reflektion geschweige denn Einsicht tendiert bei vielen Politikern wohl eher gegen null ...

... war vorher schon z.B. bei der Reform der Pornografie-Gesetzgebung so, wo man anfangs tatsächlich noch im Entwurf stehen hatte, dass ALLE Bilder nackter Kinder zukünftig strafbare "Kinderpornografie" seien.

Da musste man - unglaublich aber wahr - auch deutlich auf sie einwirken, dass das im FKK-Gründungsland Deutschland über Nacht einen großen Teil der Bevölkerung zu Straftätern hätte werden lassen, die Bilder ihrer nackten Kinder im Garten, Pool, Badewanne oder am Strand in ihren Familienalben haben.

Aktuelles Buzzword der Bekloppten ist nun die angebliche "sexuelle Gewalt"! Wer würde Kinder auch nicht vor Gewalt schützen wollen? Genau! Nur: "Die Unsinnigkeit, Straftaten, die ohne jegliche körperliche Gewalt und sogar mit Zustimmung des Opfers begangen werden, 'Gewalt' zu nennen, ist eine gezielte Irreführung der Bürger aus bloßen Show-Gründen: Der Gesetzentwurf selbst führt aus, eine inhaltliche Änderung des Begriffs sei gar nicht beabsichtigt; es sollten nur die gewaltlosen Handlungen jetzt auch Gewalt genannt werden, um sie zu 'brandmarken' und um 'einer Bagatellisierung' entgegenzuwirken. (Gesetzentwurf, S. 20). Man mag das für eine Albernheit halten, auf die es in der Praxis der Strafverfolgung nicht ankommt. Es ist aber natürlich mehr als das: Eine Demonstration, dass man die Bürger für zu dumm hält, zwischen Raub und Diebstahl, Mord und Körperverletzung, Vergewaltigung und Busengrapschen zu unterscheiden, und ein Affront gegen eine Rechtswissenschaft, die sich seit 250 Jahren nach Kräften bemüht, ein sinnvolles, rationales Konzept des Strafens zu entwickeln." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)

Und wehe, jemand wagt es, diesen Schwachsinn zu kritisieren!

"Es ist heutzutage verbreitet, (straf)rechtliche Sachverhalte nicht nur gefühlsmäßig aufzublasen, bis alles als gleich 'entsetzlich', 'unfassbar', 'grauenhaft' und 'traumatisierend' gilt, sondern auch die Sach- und Rechtsfragen selbst nur noch in einem Vokabular der Dauererregung darzustellen."

"Jede Andeutung von Zweifeln am Schlimmsten [stimuliert] den empörten Reflexvorwurf, Leiden von Opfern sollten verharmlost werden. Wenn die Guten beschlossen haben, dass man ein umso besserer Mensch sei, je mehr man das im Dunkel stets drohende Schlimmste verabscheue, lassen sie sich dieses schöne Gefühl nur ungern verderben." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)

Im Kern ist es also SO:

"Was Sexualität angeht, sind Minderjährige eine unterdrückte Minderheit. (...) Wenn es um Sex geht, haben Kinder keine Rechte. Nicht unzureichende Rechte - keine Rechte. Ihre Rechte wurden ihnen genommen als Reaktion auf die Hysterie der Erwachsenen um ihre Sicherheit, der Ängstlichkeit bezüglich ihrer Moral, der Furcht vor ihrer Unabhängigkeit, Verwirrung über ihre Entscheidungsfindung, und Ablehnung ihrer menschlichen Bedürfnisse.

Sicher, wir steuern den Zugriff der Kinder auf Tabak, Alkohol und Autofahren. Aber die Wissenschaft deckt diese Entscheidungen, und Kinder haben Zugriff auf unbegrenzte, akkurate Informationen zu diesen Themen.

(...)

Aber wenn es um Sex geht sind junge Menschen eine unterdrückte Minderheit. Sie leiden unter dem systematischen Zurückhalten von sexuellen Informationen, Gesundheitsvorsorge oder Produkten. Sie sind nicht Eigentümer ihrer eigenen Körper (oder Bilder davon), und Sondergesetze kriminalisieren ihre sexuellen Handlungen. Wir wären schockiert, wenn irgendjemand diese Beschränkungen der Sexualität für irgendeine andere Gruppe der Gesellschaft, wie Farbige, Juden oder Taube, vorschlagen würde." (Dr. Marty Klein, Sexualtherapeut)

Wenn wir in unsere Nachbarländer (Österreich, Schweiz) gucken, dann finden wir in deren Recht eine Art Übergangsregelung, nur im deutschen Recht nicht? Warum ist das so?

Man könnte sagen: Es gibt nicht DEN (sexualwissenschaftlich/sexualpädagogisch nachprüfbaren) erwiesenermaßen "richtigen" Weg, den Spagat zw. Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch und Recht der Kinder auf gute Sexualerziehung zu schaffen.

Also hat jedes Land seinen eigenen Weg, basierend auf seinen Traditionen, obwohl die Kinder der Welt in ihren Bedürfnissen sich nicht groß unterscheiden dürften.

Es liegt also einzig und allein an einer menschlichen Eigenart, über die schon Schopenhauer spottete: "Was dem Herzen widerstrebt, lässt der Kopf nicht hinein."

Oder Einstein: "Der gesunde Menschenverstand ist nur eine Anhäufung von Vorurteilen, die man bis zum 18. Lebensjahr erworben hat" und "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."

Würdet ihr eine Reform begrüßen?

Ja.

Ich war mit 12 auch sexuell aktiv, hätte mir jede Einmischung energisch verbeten, und habe später in all meinen Jahren der Beschäftigung mit menschlicher Sexualität, Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik NICHT EINEN tatsächlichen Grund gefunden, es nicht besser zu machen.

Wie könnte eine Reform eurer Meinung nach aussehen?

Zuerst einmal zur Erläuterung, was der juristische Begriff "sexueller Missbrauch von Kindern" eigentlich praktisch ist bzw. alles sein kann: https://www.gutefrage.net/frage/warum-werden-kinder-missbraucht#answer-407362705

  1. Es ist unstrittig, dass insbes. Kinder vor schädlichen Sexualkontakten geschützt werden müssen.
  2. Es ist unstrittig, dass wir von Geburt an sexuelle Wesen sind, wobei die "kindliche" (präpubertäre) Sexualität sich deutlich von der "erwachsenen" Sexualität geschlechtsreifer Menschen unterscheidet.
  3. Es ist erwiesen, dass Kinder einen Schaden erleiden, wenn sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen genötigt werden.
  4. Es ist erwiesen, dass sie keinen Schaden erleiden, wenn es zu ausdrücklich gewollten sexuellen Handlungen kommt.
  5. Es ist grundsätzlich sinnvoll, wenn der Gesetzgeber den Kindern eine Schutzzone garantiert, in der sie die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ungestört mit ihresgleichen entwickeln können, ohne die von Kinderinteressen ggf. abweichenden sexuellen Interessen Älterer, die diese Entwicklung bereits hinter sich haben.

Auch wenn sich die Gesetze in D, A und CH im Detail unterscheiden, so sorgen sie doch allesamt GENAU dafür!

Und DAFÜR, so denke ich, darf und muss man ALLE drei Gesetzgeber erstmal loben, denn in nicht wenigen Ländern sieht es für Kinder nicht so gut aus.

Was mich stört:

In D geht es ausdrücklich um den "Schutz der sexuellen Selbstbestimmung". Was ich EXTREMST vermisse, ist, dass wir eine Rechtslage haben, die sich einen Dreck um den Willen der Kinder schert! Unser Recht verhöhnt damit geradezu die Selbstbestimmung, die schützen zu wollen es vorgibt.

Die 3 bis 4 Jahre "Toleranz" in A & CH (oder auch 5 in Japan) könnten da einiges abpuffern, das grundsätzliche Problem bleibt.

Deutlich besser finde ich da die (weitaus weniger bekannte) Regelung in der Schweiz, nicht nur wie in Deutschland bei (unkonkret definiertem) "geringem" Alters-/Entwicklungsunterschied von Strafe absehen zu können, sondern generell bei U21(!), wenn es sich um eine Liebesbeziehung handelt.

Und nicht nur "kann" man dann von Strafe absehen, nein, die Schweizer meinen und machen das auch tatsächlich so! Ist der "Täter" in einer Liebesbeziehung mit dem "Opfer", und beide sind glücklich mit dem, was sie tun, dann gibt es tatsächlich keinen Grund, das vermeintliche "Opfer" gegen seinen Willen zu viktimisieren, und den geliebten "Täter" zu bestrafen.

DAS nämlich geschieht in Deutschland, und DAS schädigt das "Opfer", das durch die eigentliche Tat überhaupt nicht geschädigt wurde (nennt man hierzulande dann zynischerweise "Sekundärschädigung" - oder: "Pech gehabt")!

Andererseits finde ich ein Schutzalter von 16 wie in CH generell zu hoch. 14 ist bei uns (und in A und vielen weiteren europäischen Staaten) unumstritten. Es funktioniert gut, und das auch bei großen Altersabständen.

Fazit: Im Grundsatz könnte unser Recht bleiben wie es ist, aber Gerichte sollten generell flexibler handeln dürfen, wenn SIE es im konkreten Fall für geboten halten!

Der Wille des vermeintlichen "Opfers" sollte berücksichtigt werden, und wir haben Gutachter, die dies begleiten können. Tun sie jetzt ja auch schon.

Dass, wie tatsächlich geschehen, eine Richterin in der Urteilsverkündung bedauert, den 21-jährigen Freund einer 12-Jährigen verurteilen zu müssen, weil ihr die Gesetze leider anderes nicht erlauben, ist eigentlich vollkommen indiskutabel. Zumal wenn man "Selbstbestimmung" nicht nur als hohle Phrase sieht.

Guten Tag,

ich finde die bisherige Regelung in Ordnung und richtig so - Kinder als Opfer sind ohnehin oft auf der schwachen Seite und es sollte noch viel mehr auf sie geachtet werden.

Zu meiner Schulzeit hätte es damals beinahe ein Verfahren gegeben (gegen einen 14-jährigen Mitschüler, der die Wahl hatte zwischen Anzeige oder freiwilligem Wechsel der Schule - da ging es um massive sexuelle Belästigung in vielen Fällen - und der hat genau gewusst, was er da tut und dass es nicht rechtens ist). Dem hätte eigentlich gar nicht die Wahl gelassen sollen, weil er vielen Kindern Leid angetan hat. Argument der Schulleitung war; wenn er als Minderjähriger vorbestraft ist, kriegt er beruflich keinen Fuß auf den Boden - das hat er aber nach meinem Kenntnisstand trotz dieser Milde sowieso nicht geschafft.

Im Zweifel kommt sowieso ein Psychologischer Gutachter ins Spiel, wenn man sich nicht sicher ist, ob der/die Jugendliche straffähig ist oder nicht oder psychische Probleme hat. Und dann wird ja ggf. eingestellt - das ist schon ein breiter Spielraum, der auch allemal breit genug ist, wie ich finde.

Ein ggf. passendes Lied wäre "Endlich groß" von Alexander Köberlein. Wünsche euch einen angenehmen, sonnig-warmen Sonntag.

https://www.youtube.com/watch?v=4Uz28Fkb44Y

Guten Morgen in die Gugumo Runde,

für mich sind klare Grenzen wichtig, gerade wenn es um Kinder und Jugendliche geht. An dieser Grenze etwas zu ändern würde bedeuten „naja ist ja nicht so schlimm“ und das geht gar nicht.

Eltern sollten immer die Möglichkeit haben bestimmte ungesunde Verbindung zu untersagen, wenn das Gesetz das befürwortete finde ich das richtig.

Allen einen schönen Sonntag und 💚liche Grüße


Lazarius  18.06.2023, 11:39

Dieser Meinung kann ich mich auch anschließen, liebe Freundin

Dir noch einen schönen Tag und herzliche Grüße von W.

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Moewe4  18.06.2023, 21:39
@Lazarius

Huhu lieber Freund, ich wünsche dir und deinem Schatz noch einen schönen Abend. 💚liche Grüße

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Libertinaerer  18.06.2023, 14:31
Eltern sollten immer die Möglichkeit haben bestimmte ungesunde Verbindung zu untersagen

Ich weiß jetzt zwar nicht, was deine Aussage mit dem Thema zu tun haben soll, aber was gewisse Eltern für eine "bestimmte ungesunde Verbindung" halten, ist oftmals eine problemlose bis sehr gute Verbindung, die einfach nur bestimmten kranken Eltern nicht gefällt.

wenn das Gesetz das befürwortete finde ich das richtig.

Wenn das Gesetz (wie aktuell) sagt, das Ü14 mit U14 verboten ist, dann haben die Eltern da schlichtweg nichts "mitzureden". Weder in die eine, noch in die andere Richtung. Das Gesetz steht über den Eltern und braucht die nicht.

Und wenn das eigene Kind Ü14 ist, dann haben die Eltern grundsätzlich ebenfalls nichts "mitzureden", denn es ist das Recht des Kindes, darüber zu entscheiden, und das Gesetz schützt hier das Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher vor übergriffigen Eltern.

Bleibt noch die Variante U14 mit U14. DANN haben die Eltern das Recht "mitzureden", aber es handelt sich dann ohnehin nicht um "sexuellen Missbrauch".

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Guten Morgen und grüß Gott, meine lieben Hobby- und Küchenjuristen! ;)

Feste Grenzen sind, aus meiner Sicht, immer etwas Gutes. Das ist etwas, dass einem Sicherheit gibt und vieles vereinfacht. "Übergangsfristen" finde ich hier nicht nötig, weil eine Staatsanwaltschaft hier immer auch den Einzelfall prüft und entsprechend bewertet, bevor eine Anklage erhoben wird.

Kinder sind für mich besonders schützenswert. Nicht nur im Sexualstrafrecht. Ich sehe hier keinerlei Reformbedarf.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag!

Guten Morgen ebenfalls!

Wie einige schon schrieben und du selbst auch erwähnst: Bei einem unerheblichen Altersunterschied werden die Verfahren eingestellt.

Die Regelung scheint ausreichend und praktikabel.

Dahinter könnte sich aber noch ein anderer Punkt verbergen: In dem Moment, in dem dieser Teil des Sexualstrafrechts zur Überarbeitung auf den Tisch kommt, könnten Diskussionen über eine generelle Veränderung der Altersgrenze(n) losgehen. So gibt es ja immer wieder Stimmen, die 14 für zu niedrig halten. Andererseits sind Jugendliche heute mit 13 oft schon "weiter" als früher, und es fänden sich da auch sicher Stimmen, die eine Absenkung auf 13 fordern.

Kurz gesagt, der Gesetzgeber sieht a) wohl keinen Handlungsbedarf und b) will man keine neue Pandora-Büchse öffnen.