Warum darf man das nicht sich wehren bzw verteidigen?
Warum darf man sich als Erwachsen Person sich nicht gegen Jugendliche wehren ( zwischen 13 und 16 ) die einen angreifen? Auch wenn sie einen mit einem Messer oder andere Waffe bedrohen? Auch Pfefferspray ist verboten einzusetzen.
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man sich doch verteidigt wenn die angreifen?
15 Antworten
Guten Abend!
Warum darf man sich als Erwachsen Person sich nicht gegen Jugendliche wehren ( zwischen 13 und 16 ) die einen angreifen?
Gegen gegenwärtige rechtswidrige Angriffe steht Ihnen das Notwehrrecht gemäß § 32 StGB zu. Sie können sich somit verteidigen. Es muss sich aber um das mildeste zur Verfügung stehende Mittel im Rahmen der Erforderlichkeit handeln, den Angriff abzuwehren. Sollten also mehrere Mittel vorliegen, ist das ,,günstigste“ zu wählen.
Bei Angriffen von Kindern (=Personen bis zum 13. Lebensjahr) und z.B. Betrunkenen gilt aber nach h.M. ein beschränktes Notwehrrecht. In dem Fall muss der Angegriffene zunächst zurück- bzw. ausweichen. Besteht keine Ausweichmöglichkeit, darf zur Gegenwehr übergegangen werden (vgl. BGHSt 3, 217).
Insgesamt ist die ,,konkrete Kampflage“ entscheidend. Bei einem Messerangriff eines 13-jährigen kann somit auch, wenn keine anderen (Ausweich)Möglichkeiten vorliegen, direkt zur sogenannten ,,Trutzwehr“ übergegangen werden.
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man sich doch verteidigt wenn die angreifen?
Sind die Voraussetzungen der Notwehr nicht gegeben, käme je nach Tathandlung eine Strafbarkeit wegen (gefährlicher) Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB bzw. § 224 StGB in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Du darfst dich verteidigen. Ein Gegenangriff ist aber nur Verteidigung, wenn es das einzige mögliche Mittel ist, um dich zu schützen und dann nur im unbedingt nötigen Maß.
Verteidigen darfst du dich gegen einen Angriff dennoch in jedem Fall.
Nein, es wird erwartet, dass man so handelt, wie es erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Ist das so schwierig?
Aber Jugendliche stehe doch per Gesetz unter besonderen Schutz von einem Erw wird doch erwartet das er anders handelt
wo soll das stehen? Du darfst tun was Erforderlich ist.
Natürlich darf man in Notwehr handeln
Notwehr ist erlaiubt, man sollte aber nicht im Übermaß prügeln. Ich würde diese Jugendlichen vorher warnen, nachdem sie die ersten Tritte und Faustschläge kassiert haben.
Jeder darf sich wehren, aber mit angemessenen Mitteln.
Aber Jugendliche stehe doch per Gesetz unter besonderen Schutz von einem Erw wird doch erwartet das er anders handelt