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Antwort
soweit ich weiß gilt „stillschweigendes Einverständnis“, also wenn man zum Beispiel einen Termin nicht bestätigt nur unter Kaufleuten (wenn sie nicht sofort absagen gilt dies als Einverständnis) und ich nehme mal an du bist dort Privatkunde
Dem Endverbraucher wird im Gesetz wesentlich mehr „Verplantheit“ als dem Kaufmann zugestanden
Wenn im Vertrag aber konkret vereinbart ist , dass die Heizungsfirma dich lediglich über den Termin informieren muss , könnte es natürlich anders sein
ich arbeite selbst in einer Heizungsfirma und wir würden in einem Fall von unbestätigten Termin gar nicht hinfahren - warum haben sie nicht nochmal zur Sicherheit angerufen?