Bei nicht erbrachte Leistung, Mahnung bekommen. Termin zu spät abgesagt?
Ich habe einen Termin zur Fußpflege abends um 22.30 abgesagt. Es ist jemand krank geworden, so daß ich den Termin morgens um 10 Uhr nicht wahrnehmen konnte.Er schrie mir dann abends zurück das es zu spät ist und mir die komplette Behandlung in Rechnung stelle. Nach 6 Wochen bekam ich eine Rechnung mit Mahnkosten 15 Euro und 35 die Behandlung und 10 Euro irgend ne Abweichung zur Behandlung. Meine Frage, ich habe überhaupt keine erst Rechnung bekommen, darf man dann sofort mahnen, Mahnkosten waren für zwei Monate drauf. Muss ich das so hinnehmen?
3 Antworten
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Steht doch bestimmt so im Behandlungsvertrag, der volle Beitrag ist fällig, die hohe Mahngebühr darf weggestrichen werden.
Gute Besserung.
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Der Fußpfleger hat Anspruch auf die Kosten der Behandlung ...... sprich maximal die 35 Euro. Die sogenannten Mahnkosten sind ehedem absolut unverhältnismäßig. Ich würde lediglich die Kosten der nicht wahrgenommenen Behandlung begleichen .... meinetwegen sogar einen Abzug machen, für die nach Behandlung entfallende Reinigung der Gerätschaften.
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- Muss die Person nachweisen, dass der Schaden dem Grunde und der Höhe nach angefallen ist. Es müssen also schon Vorbereitungen stattgefunden haben oder Anschaffungen konkret für deinen Fall, die nicht anderweitig verwendbar gewesen wären. Konnte man z.B. einen anderen Kunden bedienen, dürfte der Anspruch gegen 0 tendieren.
- Rechnung und Mahnung sind zwei paar Dinge. Mahnkosten von mehr als 2,50 € pro Brief nicht statthaft.