Bei nicht erbrachte Leistung, Mahnung bekommen. Termin zu spät abgesagt?

3 Antworten

Steht doch bestimmt so im Behandlungsvertrag, der volle Beitrag ist fällig, die hohe Mahngebühr darf weggestrichen werden.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Biggi143 
Beitragsersteller
 10.03.2020, 18:17

Es war auch von zuhause auch, keine Praxis

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Der Fußpfleger hat Anspruch auf die Kosten der Behandlung ...... sprich maximal die 35 Euro. Die sogenannten Mahnkosten sind ehedem absolut unverhältnismäßig. Ich würde lediglich die Kosten der nicht wahrgenommenen Behandlung begleichen .... meinetwegen sogar einen Abzug machen, für die nach Behandlung entfallende Reinigung der Gerätschaften.

https://www.schuldnerberatung.com/mahngebuehren/


Biggi143 
Beitragsersteller
 10.03.2020, 16:30

Die Behandlung hat ja nicht stattgefunden

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  1. Muss die Person nachweisen, dass der Schaden dem Grunde und der Höhe nach angefallen ist. Es müssen also schon Vorbereitungen stattgefunden haben oder Anschaffungen konkret für deinen Fall, die nicht anderweitig verwendbar gewesen wären. Konnte man z.B. einen anderen Kunden bedienen, dürfte der Anspruch gegen 0 tendieren.
  2. Rechnung und Mahnung sind zwei paar Dinge. Mahnkosten von mehr als 2,50 € pro Brief nicht statthaft.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung