Nachbarschaftsstreit?

3 Antworten

Sollte der Nachbar zum Zeitpunkt der Durchführung der entsprechenden Arbeiten tatsächlich bereits entmündigt und somit unter Betreuung gestellt gewesen sein, wäre die Genehmigung zwar durch ihn unter Zeugen erteilt worden, jedoch hätten die Erben respektive der/die BetreuerIn gegen dich ggfs, tatsächlich einen Anspruch auf Rückbau, weil dies unter den gegebenen Umständen ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft gewesen sein kann.


Dom5788 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 09:21

Nun gut

Dafür müsste ich das wissen.

Die Damen wussten das wir Kontakt zu ihm haben. Und da wir als Nachbarn stehts geholfen haben sollte diese Information auch an uns weitergehen.

Oder sehe ich das falsch?

Desweiteren wurden die Absprachen zum betreten des Grundstückes weit vorher getroffen

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FordPrefect  15.03.2022, 09:31
@Dom5788
Dafür müsste ich das wissen.

Jein. Die Unwissenheit ändert nichts daran, dass solche Rechtsgeschäfte in diesem Fall schwebend unwirksam sein können bzw. sind. Man kann dir sicher keinen Vorwurf daraus machen, dies in Unkenntnis der Lage so durchgeführt zu haben, aber das ändert nichts daran, dass hier tatsächlich ein Anspruch auf Rückbau bestehen kann (und m.E. auch besteht).

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Dom5788 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 09:41
@FordPrefect

In dem Fall habe ich das Glück das diese Absprache vorher getroffen wurde.

Moralisch sehr verwerflich das wir nicht Informiert wurden da wir uns um Ihn gekümmert haben.

Die Töchter hatten 20 Jahre keinen Kontakt und wollen sich nun das Erbe einsacken.

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FordPrefect  15.03.2022, 09:56
@Dom5788

Glück gehabt. Und ja, das gegenüber den Nachbarn nicht zu erwähnen, ist nicht sonderlich sozialkompetent.

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Dom5788 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 10:07
@FordPrefect

Noch ist es bei dem Anruf von letzter Woche geblieben, und die Arbeiten auf dem Grundstück gehen weiter durch die von den Töchtern beauftrate Firma.

Ich denke nicht das noch was nachkommen wird.

Ansonsten denke ich wären die Arbeiten eingestellt worden da nun keiner mehr nachweisen kann was auf dem Grundstück vorher war und was nicht.

Ich hab Bilder vom Zustand vorher und Beschädigungen und Mängel die durch Bäume und Sträucher an meinem Eigentum entstanden sind.

Haba natürlich nie Ansprüche gestellt des Frieden willens.

Sollte da aber was nachkommen werde ich enenfalls Ansprüche stellen

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Wenn er das war, gäbe es ja einen vom Gericht ausgestellten Betreuerausweis.

Lasse ihn Dir zeigen und frage die Person, warum sie sich die ganzen Jahre nicht gekümmert hat.

Viel Glück.

Was spricht dagegen, dass der Nachbar ausdrücklich um den Aushub gebeten hat?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dom5788 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 21:19

Mag ja sein das er entmündigt war.

Meiner Meinung nach kann ich sowas nicht wissen also habe ich mich auch nicht unerlaubt auf dem Grundstück aufgehalten.

Ich denke das es da keinerlei Grundlage gibt für die Töchter mich in die Verantwortung zu nehmen

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D.h. der Poolaushub liegt auf deinem Grundstück und nur etwas Erde wegen der Sträucher auf Nachbars Grundstück? Dann sollen sie doch mal beziffern und belegen(!), wieviel Erde du wieder abtragen sollst ...

Ich würde einen Anwalt konsultieren, tbh.


Dom5788 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 19:32

Nunja Anwalt habe ich auch schon überlegt.

Solange es aber bei dem Anruf bleibt halte ich die Füße still.

Ich habe ca 5 große Baggerschaufeln dort auf die rausgerissenen Brombeeren geworfen. Müssten so 6 bis 7m3 sein.

Alles aber nach Erlaubnis des Nachbarn. Die Aussage der Tochter war das er entmündigt sei und ich sie hätte fragen sollen. Kann ich das wissen?? Muss ich das wissen??

Das war letztes Jahr im Frühjahr mit der Erde gestern dann der Anruf

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VanLorry  11.03.2022, 19:39
@Dom5788

Naja, Anwalt halt, um überhaupt eine rechtliche Einschätzung zu bekommen. Das mit der Entmündigung - keine Ahung, ich würde das auch erstmal bei niemanden vermuten. Oder wird sowas, ähnlich wie neu erlassene Gesetze, irgendwo veröffentlicht, wo man sich hätte informieren müssen? Ich weiß es nicht ...

Ich meine, klar, ruf halt zurück und erkläre der Tochter das. Dein Pool -> deine Erde -> dein Grundstück + hier die Bilder. Nachbars Sträucher -> wozu wieder "ausgraben"?

Aber ich kann mir vorstellen, dass das alles schwierig ist - Aussage gegen Aussage, schwer belegbar, keine schriftlichen Aufzeichnungen (Nachbarschaftshilfe!!), etc.

Ich würde mich an, keine Ahnung, den Mieterschutzbund wenden ... aber ob der dir als Grundstückseigentümer hilft, weiß ich nicht ...

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Dom5788 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 19:44
@VanLorry

Es gibt Zeugen ohne Ende das es diese Absprache gab.

Ich glaube wir waren zu fünft an dem Tag.

Obwohl er es mir einmal erlaubt hat habe ich jedesmal aufs neue gefragt ob ich auf sein Grundstück darf um dieses oder jenes zu machen immer unter Zeugen.

Das Grundstück ist mein Eigentum und das andere sein Eigentum.

Leider ist er verstorben sonst hätte er es bestätigt.

Die Töchter hatten über 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm.

Erst als es bei ihm gebrannt hat haben wir den Kontakt wieder hergestellt zwischen ihm und seinen Kindern.

Nun gibt es ein Haus in einer netten Lage zu erben das heisst die Dollarzeichen sind in den Augen.

Das Grundstück war komplett zu gewuchert und wird gerade gerodet.

Also ich bin der Meinung das die Kosten sparen wollen und wir es zahlen sollen.

Zudem gibt es Zeugen in der Nachbarschaft die bestätigen können das der Mann durch uns immer Hilfe erhalten hat, und diverse andere Nachbarn haben sogar mitgeholfen.

Meiner Meinung nach ist das eine Behauptung der Tochter ohne Grundlage somit ihre Aussage gegen meine und die der Zeugen die bei den Gesprächen dabei waren

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