Nachbarschaftsstreit?
Hallo zusammen,
Folgendes Problem.
Mein Nachbar ist kürzlich verstorben, nun tauchen die Kinder auf die sich 20 Jahre nicht gerührt und gekümmert haben und sind der Meinung ich hätte meinen Poolerdauahub auf dem Grundstück des Vaters entsogt.
Falsche Tatsache, die Absprache zwischen dem Nachbarn und mir war aufgrund seine hohen Alters und schlechten Gesundheitszustand das ich sein absolut verwildertes Grundstück betretten und beschneiden darf.
Ich frage ihn ob ich mit dem Bagger auf sein Grundstück dürfe und die Brombeeren beseitigen darf und diese dann mit etwas Erde aus meinem Garten vergraben darf. Seine Antwort unter Zeugen war das ich es machen darf und ihm eh egal wäre was mit dem Grundtsück passiere.
Die Ausage der Töchter lautet aber das der Mann zu diesem Zeitpunkt schon entmündigt war.
Kann ich sowas wissen?
Ich denke nicht. Angeblich Zeugen hätten gesehen was ich dort "getrieben " habe.
Unmöglich das das Grundstück aufgrund der Verwillderung nicht einsehbar war.
Nun wird von mir telefonisch verlangt die Erde wieder abzuholen.
Es gibt Bilder davon wie der Aushub auf meinem Grundstück verteilt wurde und auch Bilder davon wie mir ein LKW Erde angeliefert hat da ich zu wenig hatte um mein Grundstück zu planieren.
Alles überschüssige liegt auf einem Haufen bei mir im Garten.
Wie seht ihr die Angelegenheit?
Desweiteren war ich die letzten Jahre für diesen Mann da auch nachdem das Ordnungsamt ihn aufgefordert hat seine Grundstücksgrenze freizuschneiden habe ich es erledigt.
Nun kommen die Töchter und riechen die Kohle.
Was würdet ihr tun? Ich ignoriere den Anruf und würde die Damen auffordern mir alles nur noch in Schriftform zukommen zu lassen.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Sollte der Nachbar zum Zeitpunkt der Durchführung der entsprechenden Arbeiten tatsächlich bereits entmündigt und somit unter Betreuung gestellt gewesen sein, wäre die Genehmigung zwar durch ihn unter Zeugen erteilt worden, jedoch hätten die Erben respektive der/die BetreuerIn gegen dich ggfs, tatsächlich einen Anspruch auf Rückbau, weil dies unter den gegebenen Umständen ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft gewesen sein kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Dafür müsste ich das wissen.
Jein. Die Unwissenheit ändert nichts daran, dass solche Rechtsgeschäfte in diesem Fall schwebend unwirksam sein können bzw. sind. Man kann dir sicher keinen Vorwurf daraus machen, dies in Unkenntnis der Lage so durchgeführt zu haben, aber das ändert nichts daran, dass hier tatsächlich ein Anspruch auf Rückbau bestehen kann (und m.E. auch besteht).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In dem Fall habe ich das Glück das diese Absprache vorher getroffen wurde.
Moralisch sehr verwerflich das wir nicht Informiert wurden da wir uns um Ihn gekümmert haben.
Die Töchter hatten 20 Jahre keinen Kontakt und wollen sich nun das Erbe einsacken.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Glück gehabt. Und ja, das gegenüber den Nachbarn nicht zu erwähnen, ist nicht sonderlich sozialkompetent.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Noch ist es bei dem Anruf von letzter Woche geblieben, und die Arbeiten auf dem Grundstück gehen weiter durch die von den Töchtern beauftrate Firma.
Ich denke nicht das noch was nachkommen wird.
Ansonsten denke ich wären die Arbeiten eingestellt worden da nun keiner mehr nachweisen kann was auf dem Grundstück vorher war und was nicht.
Ich hab Bilder vom Zustand vorher und Beschädigungen und Mängel die durch Bäume und Sträucher an meinem Eigentum entstanden sind.
Haba natürlich nie Ansprüche gestellt des Frieden willens.
Sollte da aber was nachkommen werde ich enenfalls Ansprüche stellen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn er das war, gäbe es ja einen vom Gericht ausgestellten Betreuerausweis.
Lasse ihn Dir zeigen und frage die Person, warum sie sich die ganzen Jahre nicht gekümmert hat.
Viel Glück.
Was spricht dagegen, dass der Nachbar ausdrücklich um den Aushub gebeten hat?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mag ja sein das er entmündigt war.
Meiner Meinung nach kann ich sowas nicht wissen also habe ich mich auch nicht unerlaubt auf dem Grundstück aufgehalten.
Ich denke das es da keinerlei Grundlage gibt für die Töchter mich in die Verantwortung zu nehmen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VanLorry/1611364309680_nmmslarge__0_0_360_360_4b80c406f054365b9927622ace2a652d.jpg?v=1611364310000)
D.h. der Poolaushub liegt auf deinem Grundstück und nur etwas Erde wegen der Sträucher auf Nachbars Grundstück? Dann sollen sie doch mal beziffern und belegen(!), wieviel Erde du wieder abtragen sollst ...
Ich würde einen Anwalt konsultieren, tbh.
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Nunja Anwalt habe ich auch schon überlegt.
Solange es aber bei dem Anruf bleibt halte ich die Füße still.
Ich habe ca 5 große Baggerschaufeln dort auf die rausgerissenen Brombeeren geworfen. Müssten so 6 bis 7m3 sein.
Alles aber nach Erlaubnis des Nachbarn. Die Aussage der Tochter war das er entmündigt sei und ich sie hätte fragen sollen. Kann ich das wissen?? Muss ich das wissen??
Das war letztes Jahr im Frühjahr mit der Erde gestern dann der Anruf
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VanLorry/1611364309680_nmmslarge__0_0_360_360_4b80c406f054365b9927622ace2a652d.jpg?v=1611364310000)
Naja, Anwalt halt, um überhaupt eine rechtliche Einschätzung zu bekommen. Das mit der Entmündigung - keine Ahung, ich würde das auch erstmal bei niemanden vermuten. Oder wird sowas, ähnlich wie neu erlassene Gesetze, irgendwo veröffentlicht, wo man sich hätte informieren müssen? Ich weiß es nicht ...
Ich meine, klar, ruf halt zurück und erkläre der Tochter das. Dein Pool -> deine Erde -> dein Grundstück + hier die Bilder. Nachbars Sträucher -> wozu wieder "ausgraben"?
Aber ich kann mir vorstellen, dass das alles schwierig ist - Aussage gegen Aussage, schwer belegbar, keine schriftlichen Aufzeichnungen (Nachbarschaftshilfe!!), etc.
Ich würde mich an, keine Ahnung, den Mieterschutzbund wenden ... aber ob der dir als Grundstückseigentümer hilft, weiß ich nicht ...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es gibt Zeugen ohne Ende das es diese Absprache gab.
Ich glaube wir waren zu fünft an dem Tag.
Obwohl er es mir einmal erlaubt hat habe ich jedesmal aufs neue gefragt ob ich auf sein Grundstück darf um dieses oder jenes zu machen immer unter Zeugen.
Das Grundstück ist mein Eigentum und das andere sein Eigentum.
Leider ist er verstorben sonst hätte er es bestätigt.
Die Töchter hatten über 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm.
Erst als es bei ihm gebrannt hat haben wir den Kontakt wieder hergestellt zwischen ihm und seinen Kindern.
Nun gibt es ein Haus in einer netten Lage zu erben das heisst die Dollarzeichen sind in den Augen.
Das Grundstück war komplett zu gewuchert und wird gerade gerodet.
Also ich bin der Meinung das die Kosten sparen wollen und wir es zahlen sollen.
Zudem gibt es Zeugen in der Nachbarschaft die bestätigen können das der Mann durch uns immer Hilfe erhalten hat, und diverse andere Nachbarn haben sogar mitgeholfen.
Meiner Meinung nach ist das eine Behauptung der Tochter ohne Grundlage somit ihre Aussage gegen meine und die der Zeugen die bei den Gesprächen dabei waren
Nun gut
Dafür müsste ich das wissen.
Die Damen wussten das wir Kontakt zu ihm haben. Und da wir als Nachbarn stehts geholfen haben sollte diese Information auch an uns weitergehen.
Oder sehe ich das falsch?
Desweiteren wurden die Absprachen zum betreten des Grundstückes weit vorher getroffen