Übernahme Kosten für Bordsteine?

4 Antworten

Die Bordsteine wurden im Zuge der Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück beschädigt (siehe Bilder VOR Endausbau der Straße). Zwecks Abrechnung teilen sie uns den Rechnungsempfänger mit.

Das ist doch ganz einfach. Der Adressat ist derjenige, der den Schaden verursacht hat. Das würde ich denen auch so mitteilen.

Interessant ist, das sie dir ne E-Mail schreiben. Sowas wie der Bauhof macht das eigentlich per Post.

Einfach Mal da anrufen und fragen wäre ne Lösung


Mainbullau 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 08:11

Die wollen wahrscheinlich einfach schnell Ihr Geld haben bzw. ne Lösung. Per Post zieht sich das immer so hin.

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geheim007b  19.05.2021, 08:12
@Mainbullau

das ist der Stadt doch egal, die haben keine liquiditätsengpässe. Einfach bei der Stadt anrufen und fragen.

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verreisterNutzer  19.05.2021, 08:31

Gar nicht so unüblich. Kommt häufiger per Mail.

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So unüblich wie hier alle tun ist es nun wirklich nicht, dass die Verwaltung per Mail korrespondiert. Die Gemeinde fragt ja erstmal nur ab, auf wen durchrechnende lauten soll. Der nächste Schritt wird dann schon schriftlich erfolgen

Wenn durch dein Bauvorhaben (also zb durch die Lagerung des Bauschutts oder das befahren des Bordsteins mit schwerem Gerät) Schäden am Bordstein entstanden sind und dies nachgewiesen werden kann, dann hat die Gemeinde hierfür Schadenersatzansprüche. Ob das hier möglich ist, kann ich nicht beurteilen

Das riecht sehr nach Fake, ich würde diese Mail ignorieren und auf schriftliche Nachricht warten, die mit einiger Sicherheit nie kommen wird.


DerBayer80  19.05.2021, 08:03

Eben. Vorallem weil sich solche Betriebe die ja zum öffentlichen Dienst gehören in der Regel per Post melden und nicht per Mail

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Mainbullau 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 08:10

Ich "kenne" den Schreiber der E-Mail. Er ist der zuständige Bauleiter in diesem Gebiet. Warum man mir aber von vornerherein eine Kulanz geben will, wenn man doch so im Recht ist, erscheint mir auch ziemlich fragwürdig.

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Perpendikel  19.05.2021, 08:15
@Mainbullau

Entweder sind es deine Bordsteine, dann steht eher dir eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu, oder aber die Gemeinde ist für sie zuständig, dann bist du ohnehin raus. Wie dem auch sei, die Mail entwickelt keinerlei Rechtskraft, und wenn da tatsächlich jemand glaubt, einen Anspruch gegen dich geltend machen zu können, soll er es auf dem dafür üblichen Wege tun: per Post, mit ordentlichem Briefkopf, der Rechtsgrundlage und ggf. einer Widerspruchsbelehrung.

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Perpendikel  19.05.2021, 10:52
@Mainbullau

Bisher ging ich davon aus, daß die Straßenarbeiten Ursache der Beschädigung der Bordsteine waren, aber inzwischen denke ich, dieses auf "Ihrem Grundstück" bezieht sich nicht auf die Bordsteine, sondern auf die Bauarbeiten, die Du selbst wohl zeitgleich durchgeführt hast. Das macht das Schreiben verständlicher, denn dann bist tatsächlich Du als Grundstückseigentümer verantwortlich für den im öffentlichen Raum entstandenen Schaden. Mit der Mail wird Dir die Möglichkeit eingeräumt, z.B. deine Baufirma als Kostenträger anzugeben, falls mit ihr vereinbart wurde, daß sie für solche Schäden aufkommt. Andernfalls wird die Rechnung an Dich gehen.

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