Wann kann ich aus der Wohnung raus?
Hallo,
ich möchte ausziehen und habe folgende Klausel im Mietvertrag. Heißt das Ende Januar + 3 Monate? Ich verstehe es nicht so ganz. Ich würde gerne wegen Jobwechsel so schnell wie möglich ausziehen.
„Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum 01.01.2025, ordentlich kündbar ist.“
Danke,
Götzi
3 Antworten
Die Kündigungsklausel ist ohnehin unwirksam, weil der Hinweis auf Gegenseitigkeit des Kündigungsverzichtes fehlt. Und wenn du bereits im September 2024 wirksam gekündigt hast und die Kündigung dem Vermieter definitiv zugegagen ist, dann endet dein Mietvertrag tatsächlich am 31.12.2024!
ich vermute, dass dich der Vermieter nach Erhalt deiner Kündigung zugelabert hat und dadurch dich verwirren wollte. Die Klausel ist dilettantisch formuliert und erfüllt somit nicht ihren Zweck. Siehe auch das Datum 1.1.25. Der Vermieter hat keine Ahnung.
Hast du den Nachweis der Kündigung in der Hand? Wenn nicht, kann der Vermieter behaupten keine Kündigung bekommen zu haben. Limit wäre der 4.10.24....
Ja, das heißt dass du korrekterweise am 01.01.25 kündigen musst zum 31.03.25. Die Kündigung muss dann aber auch spätestens am 03.01.25 beim Vermieter nachweisbar zugestellt sein. Für die Zustellung ist selbst ein Einschreiben mit Rückantwort sehr unsicher. Am besten: Einen unabhängigen Zeugen mitnehmen (also kein Verwandter!) und die Kündigung selbst in den Briefkasten einwerfen. Wenn der Vermieter so clever war, sein Namensschild am Briefkasten zu entfernen (bei einem Mehrfamilienhaus) dann wird es richtig kompliziert.
Unsinn. in der Frage steht "...dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum 01.01.2025, ordentlich kündbar ist.“"
Ist das denn wirklich so schwer der Unterschied zwischen ZUM und AB oder NACH?
Dann ist das Zitat so falsch?
"Die Kündigung zum 15. bedeutet, dass die Kündigung bis zum Ende dieses Tages zugegangen sein muss, damit dann die jeweilige Kündigungsfrist beginnen kann."
Bedeutet es nicht, sondern das ZUM 15. gekündigt werden kann. Die Kündigung muß, je nach Kündigungsfrist, z. B. 4 Wochen vorher zugehen.
Nochmal zum Mietmeisseln, die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigung bzw. mit, im Mietrecht, folgenden Monat.
Im Vertrag steht jedoch zum Monats Ende. Ich schätze es ist Ende des Monats Januar 2025 + 3 Monate.
Zitat Immobilienscout:
"Kündigungsfristen für Mieter:innenEs gibt im deutschen Mietrecht klare Regeln für Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist für Mieter:innen beträgt in der Regel drei Monate. Diese Frist gilt, ganz gleich, wie lange du du in der Mietwohnung oder in dem gemieteten Haus gelebt hast. Falls nichts abweichendes im Mietvertrag steht, müssen Mieter:innen und Vermieter:innen sich an diese drei Monate halten. Die Frist startet, sobald du gekündigt hast. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Beispiel: Geht die Kündigung bis zum 3. Juni ein, endet dein Mietverhältnis am 31. August. Schickst du die Kündigung aber erst am 18. Juni, endet dein Mietverhältnis erst am 30. September."
Weil er zum 31.12.24 kündigen kann. Jetzt wurde das Thema aber echt genug durchgekaut...
"Kündigen am" und "kündigen zum" ist ein wichtiger Unterschied. Lies mal die anderen Antworten.
Der FS kann kündigen bis spätestens 04.10.24 zum 31.12.24.
Ich bin damit raus.
Die Kündigung zum 15. bedeutet, dass die Kündigung bis zum Ende dieses Tages zugegangen sein muss, damit dann die jeweilige Kündigungsfrist beginnen kann. Grundsätzlich muss beim Ablauf einer Kündigung zwischen dem Kündigungstermin und der Kündigungsfrist unterschieden werden. Kündigungstermine sind immer solche Angaben wie Kündigung zum 15., Kündigung zum Monatsende, Kündigung 6 Wochen vor Quartalsende etc. Dieser Kündigungstermin beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem die Kündigung nicht nur ausgesprochen, sondern auch dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zugegangen sein muss. Danach beginnt dann die Kündigungsfrist, bspw. 4 Wochen."
zum 31.03.25
Wieso schreibst du zum 31.03.25, wenn der FS zitiert zum 1.1.25 (also 31.12.24?
Der FS muss am 01.01.25 schriftlich kündigen um nach den gesetzlich vorgeschriebenen 3 Monaten am 31.03.25 raus zu kommen.
Er muss nicht direkt am 01.01.25 kündigen (auch nicht am 31.12.24 um 23:59 Uhr auf der Silvesterparty :-) ), sondern der Gesetzgeber gewährt hier Frist bis zum 3. eines jeden Monats.
Der FS kann auch noch bis 04.10.24 kündigen, ZUM 31.12.24!
Kauf dir einen Duden und schlage die Bedeutung des Wortes ZUM nach.
Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.
In der Klausel steht ZUM ...
Also kannst Du ZUM 31.12.2024 kündigen. Wenn die Kündigung spätestens am 04.10.2024 beim Vermieter ist. Ansonsten erst ZUM 31.01.2025
Ausziehen kannst Du sofort.
Warum keine Kündigung am 01.01.25? Der laufende Monat zählt doch noch mit bei der 3-Monatsfrist, sogar noch bis zum 03.01.25. Der Auszug wäre somit erst spätestens am 31.03.25.
Die Kündigungsfrist beginnt doch erst am 01.01.25 (laut Fragesteller)
Wo steht das die Kündigungsfrist erst am 01.01.25 beginnt?
In der Frage steht "dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum 01.01.2025, ordentlich kündbar ist.“"
Ja, genau, KÜNDBAR ist. Das heißt, die Frist fängt dann erst an zu laufen.
Die Kündigung zum 15. bedeutet, dass die Kündigung bis zum Ende dieses Tages zugegangen sein muss, damit dann die jeweilige Kündigungsfrist beginnen kann. Grundsätzlich muss beim Ablauf einer Kündigung zwischen dem Kündigungstermin und der Kündigungsfrist unterschieden werden. Kündigungstermine sind immer solche Angaben wie Kündigung zum 15., Kündigung zum Monatsende, Kündigung 6 Wochen vor Quartalsende etc. Dieser Kündigungstermin beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem die Kündigung nicht nur ausgesprochen, sondern auch dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zugegangen sein muss. Danach beginnt dann die Kündigungsfrist, bspw. 4 Wochen.
ZUM ZUM ZUM ... kündbar nicht AB oder NACH
Die Kündigungsfrist Beginnt mit Zugang der Kündigung bzw. dem Monat danach zu laufen. Bei Zugang der Kündigung nach dem 3. Werktag im September mit dem 01. Oktober. Der Vertrag endet dann am 31.12.
Spielt rechtlich keine Rolle, es geht um "zum" und "bis". Bei "zum" fängt dann erst die Frist an zu laufen. Bei "bis" ist die Mietzeit beendet.
Mietrecht - Arbeitsrecht - egal.
Hi,
danke für dein Feedback. Aber ich habe doch bis zum 01.01.2025 eine Kündigungssperre drinnen, also wenn dann würde ich doch eh erst zum 31.01. kündigen können. Vorher scheint nicht möglich
Ja, aber ich darf ja gar nicht vor dem 01.01.2025 kündigen. Also das macht alles iwie keinen Sinn und grundsätzlich geht es ja auch nur zum Monatsende. Also Kündigung habe ich bereits im September 2024 eingereicht, die Frage ist für mich, ob diese dann 31.01. gilt oder ab 30. April. Vorher komme ich eh nicht raus, außer ich finde einen adäquaten Nachmieter 😓
Aber natürlich darfst Du zum 31.12.2024 kündigen. "Zum" ist nämlich etwas anderes als "am". Das ist Dir wohl nicht bewusst.
" Die Vertragsparteien sind sich darüber einig ..." Ist für mich ein Hinweis auf Gegenseitigkeit;-)