Hallo,
Ich brauche dringend eure Hilfe. Es geht um folgenden Sachverhalt.
Wir haben uns vor 12 Tagen (heute Freitag, am Montag letzte Woche das Auto besichtigt) ein Auto angeschaut, welches wir auch haben wollen. Eine verbindliche Bestellung haben wir unterschrieben, sodass das Auto erstmal sicher für uns ist. Nach 7 Tagen (also den Montag darauf) schickte ich ihm die EVB Nr. zur Zulassung des Fahrzeuges. Leider war diese falsch, woraufhin ich mich sofort um eine Neue bemühte. Am Freitag, also nun der 12. Tag nach Unterschrift der verbindlichen Bestellung, ist das Fahrzeug zugelassen, aber nicht mit dem vereinbarten Wunschkennzeichen, welches wir am Tag der Unterschrift Angaben. Also: Fehler des Verkäufers. Die Unterlagen liegen bei der Zulassungsstelle und der Verkäufer forderte uns auf, selbst zur Zulassungsstelle zu fahren, wenn wir das Auto noch am Samstag haben wollen. Obwohl alles über einen Zulassungsdienst läuft!
Nun überlegen wir vom Kauf zurück zu treten, weil einfach nichts klappt. Es besteht kein Kaufvertrag. Lediglich eine unterschriebene verbindliche Bestellung. Und den Finanzierungsantrag haben wir auch noch nicht unterschrieben, nur angefragt. Eine Auftragsbestätigung in Folge der unterschriebenen Bestellung haben wir bis heute nicht erhalten.
Nun die Frage an jemand, der sich mit solcher Thematik auskennt. Kann man noch von "Kauf" zurück treten oder nicht mehr ? Wenn nicht, wer kommt für die falsche Zulassung auf?