Wann darf man Absperrpfosten öffnen?

2 Antworten

Gibt es noch ein Schild dazu? Ansonsten sehe ich keinen Verstoß- evtl käme das in Frage:

Straße verbots­widrig befah­ren (Sonder­fahr­streifen für Taxen und Busse des Linien­verkehrs oder an­dere Verkehrs­verbote - 15 €

Wird aber eh nicht geahndet, falsch geparkte Fahrzeuge die Ausfahrt behindern, dann werden allenfalls die sanktioniert.. Das wird dann auch um einiges teurer.

Immer wieder ist die Straße vorne so zugeparkt, dass man nicht raus kommt.

Dann würde ich das ( "punktuelle" für einen kurzen Moment ) Umklappen dieses Sperrpfostens unter solchen Voraussetzungen als "berechtigtes Interesse" auslegen .