Darf man einen Polizisten als Wicht bezeichnen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Beleidigung ist eine gesellschaftliche Herabwürdigung der Person in ihrem Ansehen dritten gegenüber. Wenn du einen Polizisten als Wicht bezeichnest, hängt es davon ab, ob er das als Herabwürdigung betrachtet und ob die Herabwürdigung vor Dritten erfolgte.

Es gibt zwar keine Beamtenbeleidigung. Aber für Polizisten gilt eine höhere Gewichtung ihres Zeugnis, also ihrer Aussage. So wird er nicht speziell Zeugen beibringen müssen, um deine Aussage zu belegen. Es reicht, wenn er die Behauptung aufstellt, weil seiner Aussage höheren Wahrheitsgehalt beigemessen werden wird.

Also mit grosser Wahrscheinlichkeit kommst du zur Kasse und du kannst das nur durch echt gutes Verhandlungsgeschick vermeiden.

Drohen beim Ausruf "Sie Wicht!" rechtliche Konsequenzen?

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo er die Freiheit eines anderen beschneidet. Die Freiheit, etwas zu sagen, endet dort, wo der andere sich beleidigt fühlt. Es ist nicht so sehr maßgeblich, ob eine objektive Beleidigung stattgefunden hat, sondern ob ich mich durch einen Ausspruch beleidigt fühle.

Wenn mich einer als "Sie Wicht" bezeichnet, und der weiß, dass ich bei der Exekutive bin, und er damit genau diese Tätigkeit meint, zeige ich eine Beleidigung an. In Österreich besteht, wie in Deutschland, auch für den Dienstellenleiter die Möglichkeit, etwas anzuzeigen, auch wenn ich das nicht mache.

Es gibt keinen Straftatbestand namens "Beamtenbeleidigung", auch wenn das vielen Menschen nicht bewusst ist. Auch für Beamte und somit Polizisten gilt da "nur" der ganz normale Beleidigungsparagraf im StGB.

Inwiefern "Sie Wicht!" eine Beleidigung ist und welche (Geld-)Strafe das nach sich zieht, entscheidet ein Gericht.

Wenn also der Polizist Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet und es somit zum Gerichsprozess kommt, kann dieser Ausspruch durchaus rechtliche Konsequenzen im Sinne einer Verurteilung und einer Strafe nach sich ziehen.


genauso viel wie bei jeder anderen Beleidigung eines anderen.

Die Beleidigung ist strafbar, wird nur generell eher selten zur Anzeige gebracht. Zum einen weil es einen unnötigen Arbeitsaufwand mit sich bringt, zum anderen weil man Beleidigungen so schwer nachweisen kann

Es grenzt schon an Beleidigung, wenn man sowas sagt.
Aber es kommt auf den Beamten an, ob er so wehleidig ist und dies dann beanzeigt.