Wallbox Installation als Mieter. Was passiert bei Auszug?

4 Antworten

Klug wäre es, mit dem Vermieter auch diese Frage zu besprechen und die ganzen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

Im allgemeinen: Der Vermieter hat der Baumaßnahme ja schonmal zugestimmt. Sofern er im gleichen Zug nichts zu einem Rückbau sagt, ist es erstmal sein Problem, was nach Auszug passiert.

Ich hatte den Fall erst selbst, wobei es um eine Fensterbank ginge die ich baulich verändern wollte. Der Vermieter hatte dem zugestimmt. Bei Auszug wollte er es dann rückgebaut habe. Letztendlich hat er akzeptiert, dass er dass dann schon bei der Einwilligung hätte sagen müssen. Schließlich kann man einen Vertrag ja nicht einfach einseitig ändern.

Deshalb würde ich auch das schon zu Sprache bringen und verschriftlichen.

Natürlich kannst du auch eine Ablöse für das ganze verlangen (es also verkaufen) vom Vermieter oder Nachmieter. Die müssen es dir ja aber nicht abkaufen.

Kann ich diese einfach mitnehmen oder müsste ich dann ALLES zurück bauen also auch die Leerrohre, Zähler, weitere Elektrik etc.

Da würde ich zuerst mal https://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/online-bibliothek/newsletter/id-2013?file=files/kas/upload/downloads/newsletter/2013/01-2013-rueckbau-baulicher-veraenderungen-d-d-mieter-mr.pdf lesen (oder irgendein anderes im Internet auffindbares Dokument).

Die rechtliche Problematik ist in 2 Sätzen und ohne Kenntnis des exakten Wortlauts Deines Mietvertrages hier nicht auseinanderzusetzen.

Grundsätzlich würde ich aber antworten: Nur eine schriftliche Vereinbarung schafft hier Rechtssicherheit für beide Parteien.

Als Mieter musst du natürlich alles rückbauen und die Wohnung in Ursprungszustand bringen.

Ausser es ist anders vereinbahrt.

Um unnötigen Stress zu vermeiden würde ich also dringend zu einer SCHRIFTLICHEN Vereinbahrung über Installation, Kosten und Verbleib nach Auszug raten.

Aber eine Wallbox ist bei einer Mietwohnung heute ein guter Grund sie zu nehmen, wenn man ein E-Auto hat. Da lässt sich mit dem Vermieter bestimmt was ausmachen, womit ihr beide zufrieden seid.

Zur Vermeidung von späteren Problemen sollte man das Ganze in Textform fixieren.

Außerdem musst Du noch beachten, ob das ganze Haus dem Vermieter gehört oder ob es eine Eigentümergemeinschaft ist. Dann müssen einige zusätzliche Punkte berücksichtigt werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig