Zwei wichtige Punkte sind hier nicht angesprochen worden:
1.) Hast du Angst vor einer Klage und
2.) möchtest du deinen Untermieter verpetzen oder nicht.
Bei vielen Beratungsgesprächen habe ich gelernt, dass besonders Anschlussinhaberinnen große Angst vor einem Rechtsstreit haben.
Wenn die Sache vor Gericht kommt, besteht eine prozessuale Wahrheitspflicht nach Paragraf 138 ZPO. Bewußtes Lügen ist dann sehr gefährlich.
Außerdem besteht zwischen Inhaberin und Täter häufig eine freundschaftliche Beziehung, die vor große Herausforderungen gestellt wird, weil die Inhaberin, die den Täter kennt, ihn auch vor Gericht benennen muß, vgl. BGH "Loud"-Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 19/16 -.
Bei Nichtbenennung des Täters wird die Anschlußinhaberin den Prozeß verlieren, es sei denn, sie kann einen auf Störer machen wegen unsicherem WLAN usw.. Dann sind die 700 Euro Schadensersatz vom Tisch.
Eine geschickte Antwort findest du auch online und völlig anonym. Guckst du mal hier:
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Viel Erfolg gegen WF und Co.