Zwei wichtige Punkte sind hier nicht angesprochen worden:

1.) Hast du Angst vor einer Klage und

2.) möchtest du deinen Untermieter verpetzen oder nicht.

Bei vielen Beratungsgesprächen habe ich gelernt, dass besonders Anschlussinhaberinnen große Angst vor einem Rechtsstreit haben.

Wenn die Sache vor Gericht kommt, besteht eine prozessuale Wahrheitspflicht nach Paragraf 138 ZPO. Bewußtes Lügen ist dann sehr gefährlich.

Außerdem besteht zwischen Inhaberin und Täter häufig eine freundschaftliche Beziehung, die vor große Herausforderungen gestellt wird, weil die Inhaberin, die den Täter kennt, ihn auch vor Gericht benennen muß, vgl. BGH "Loud"-Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 19/16 -.

Bei Nichtbenennung des Täters wird die Anschlußinhaberin den Prozeß verlieren, es sei denn, sie kann einen auf Störer machen wegen unsicherem WLAN usw.. Dann sind die 700 Euro Schadensersatz vom Tisch.

Eine geschickte Antwort findest du auch online und völlig anonym. Guckst du mal hier:

https://rarw.de/internet-anschlussinhaber/

Viel Erfolg gegen WF und Co.

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Waldorf Frommer hat vor der Abmahnung deinen ISP auf Verpetzen deiner Kundendaten verklagt. Nach der Rechtsprechung giltst du nun als schuldig und mußt nun darlegen und beweisen, warum du unschuldig bist. Weitere sehr ausführliche 10 Verteidigungsstrategien findest du auf folgender Webseite:

https://rarw.de/waldorf-frommer-abmahnung/

Ich persönlich bevorzuge das Aussitzen und Vollwiderspruch gegen den Mahnbescheid, da Waldorf Frommer keine Nachweise hat, dass du die Abmahnung erhalten hast. Das klappt natürlich nur dann, wenn dein Vermieter, dein Freund und du noch nicht geantwortet habt und ihr keine Probleme mit alternativen Fakten habt.

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Das Gericht wird über deinen Widerspruch entscheiden. Wenn er berechtigt war, trägt der Verfügungskläger die Kosten. Zusätzlich kannst du ihm dann noch einen reinwürgen, indem du ihn zur Hauptklage zwingst. Natürlich ist das nur zu empfehlen, wenn deine Rechtsverteidigung das Gericht überzeugt hat. Da spielen Beweislast, richtiges Bestreiten und sekundäre Darlegungslast ein wichtige Rolle.

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Hat dein Schuldenberater den gescheiterten Einigungsversuch schon bescheinigt? Falls nein, ist er überhaupt staatlich anerkannter Schuldnerberater wie z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Caritas, Verbraucherzentrale etc.?

Nach dieser Bescheinigung kannst du dort Verbraucherinsolvenz beantragen, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Ob das sinnvoll ist, muß dein Schuldnerberater beantworten.

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1.) Wo?

Das für dich zuständige Insolvenzgericht findest du im amtlichen Gerichtsverzeichnis unter https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

Wähle dort im zweiten Suchformular "Anschriften der Gerichte und Justizbehörden" als "Gesucht" "Insolvenzgerichte" aus, gib im Textfeld deine PLZ und/oder den Ort ein und klicke dann auf "Abschicken".

2.) Wie?

Das "wie" ist in § 305 InsO geregelt. Demnach ist eine Verbraucherinsolvenz oder umgangssprachlich "Privatinsolvenz" nur zulässig,

- wenn ein Anwalt, Steuerberater oder eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle "auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse"

- einen Schuldenbereinigungsplan ausgearbeitet hat und

- eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern versucht hat und

- das Scheitern der Einigung mit Begründung bescheinigt.

Für dieses Vorverfahren gibt es Beratungshilfe beim Amtsgericht. Vorsicht! Viele Amtsgerichte bewilligen Beratungshilfe für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nur dann, wenn der Schuldner persönlich vorspricht oder nachweisen kann, dass er den Termin für die Schuldnerberatung bei der Caritas, Diakonie u.a. gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle erst in mehr als 6 Monaten erhalten.  

Nach dem erfolglosen Schuldenbereinigungsverfahren ist das amtliche Antragsformular mit 7 Anlagen vollständig auszufüllen und binnen 6 Monaten einzureichen.

3.) Kosten:

Etwa 1.500 Euro, wenn der Insolvenzschuldner weder pfändbares Einkommen noch verwertbares Vermögen hat.

4.) Besser keine Privatinsolvenz:

Eine Privatinsolvenz sollte nicht in Erwägung gezogen werden, wenn der Schuldner unredlich ist und deshalb keine Restschuldbefreiung erhalten wird.

Hierzu gibt es eine exzellente Broschüre vom Justizministerium. Sie lautet "Restschuldbefreiung - eine Chance für redliche Schuldner".

5.) Die verklüngelten Rechnungen:

Die weggeworfenen Rechnungen von AltGläubigern sind möglichweise verjährt, wenn sie älter als 3 Jahre sind. Wie wärs mit einer Schufa-Selbstauskunft? Frustierte Gläubiger haben dich dort vielleicht verpetzt.

Weitere Infos, wie du deine Schulden mit und ohne Privatinsolvenz loswerden kannst, findest du bei

http://rarw.de/schuldenberatung-online/

Dort füllst du einen Onlinefragebogen zur Schuldenberatung aus und erhältst später beim staatlich anerkannten Schuldnerberater (Anwalt) eine kostenlose telefonische Erstberatung.

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Die 1.800 Euro können Sie und andere Abgemahnte u.U. herunterhandeln, wenn Sie Waldorf Frommer klarmachen, dass ein Rechtsstreit gegen Sie zwecklos ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Geringverdiener z.B. Student, Hartz4-Empfänger oder Aufstocker sind und wenn die Rechtsverteidigung clever ist.

Das Amtsgericht wird Einkommensschwachen für die zwei Abmahnungen u.U. zwei Beratungshilfescheine ausstellen.

Beispiel:

Als Arbeitnehmer oder Kleinunternehmer verdienen Sie 800 Euro und zahlen 300 Euro Miete. Wegen des Freibetrages von 481 Euro und wegen des Erwerbstätigenfreibetrages von 219 Euro erfüllen Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe, vgl. Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 - PKHB 2018).

Mit diesen Beratungshilfescheinen werden Sie sicherlich einen Anwalt finden, der Sie kostenfrei vertreten wird.

Sehr hilfreich ist eine Rechtsverteidigung mit unwiderlegbaren Einwänden z.B. ein ausländischer Verwandter, Besucher usw. hat die Filme, Musik o.ä. heruntergeladen.

Viele Ausländer wissen nicht, dass sie beim Anschauen oder Herunterladen eines Films auch gleichzeitig Anbieter werden. Auch vielen Deutschen ist dies nicht klar.

Wenn Sie die Urheberrechtsverletzungen vorsätzlich begangen haben, sollten Sie erst Recht mit einem Experten das weitere Vorgehen besprechen.

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Die Voraussetzungen für Beratungshilfe und PKH für 2018 können Sie unten selber ausrechnen:

https://www.gesetze-im-internet.de/pkhb_2018/BJNR401200017.html

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Falls du die Abmahnung mit normaler Post bekommen hast und auch nicht geantwortet hast, können die Abmahner nicht nachweisen, dass du die Abmahnung auch wirklich erhalten hast.

Beweispflichtig für den Zugang der Abmahnung sind die Abmahner.

Der Vorteil:

Du kannst die Sache bis zur Verjährung am 01.01.2019 möglicherweise aussitzen und ersparst die Kosten für eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Der Einwand, die Abmahnung nicht erhalten zu haben, ist nur dann die falsche Rechtsverteidigung, wenn du Waldorf Frommer geantwortet hast oder sogar eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hast.

Mein Nachbar hat mit obiger Verteidigungsstrategie und Voll-Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Menge Kosten gespart.

Ein anderer Anwalt hat dazu einen amüsanten Artikel bei LinkedIN veröffentlicht. Auf Anfrage kann ich gerne den Link nennen.

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Folgende 7 Schritte führen zur Entschuldung:

1.) Alle Gläubiger nebst Schulden auflisten.

2.) Gesamtschulden ermitteln.

3.) Jeden Gläubiger um Stundung bitten und eine Teilzahlung von 35 Prozent per Ratenzahlung anbieten.

4.) Die kostenlose Schuldnerberatung bei der Caritas u.a. dauert 6 Monate.

5.) Die kostenlose Schuldnerberatung beim Anwalt mit Beratungshilfeschein geht viel schneller und auch online.

6.) Die Voraussetzungen für Beratungshilfe kostenlos und anonym ausrechnen bei:

http://rarw.de/beratungshilfe-beantragen.html

7.) Ein guter Schuldnerberater wird dann mit Verhandlungsgeschick einen Vermögensbereinigungsplan zur außergerichtlichen Restschuldbefreiung ausarbeiten, sofern das mit Ihrer Vollzeitstelle klappen sollte.

Die meisten Anwälte mögen keine Beratungshilfemandate. Nur ganz wenige Kanzleien akzeptieren eine Schuldnerberatung auf Beratungshilfebasis. Bei Bedarf kann ich eine Adresse nennen.

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Eine Betrugsanzeige sollten Sie in folgenden Fällen stellen:

- Abmahnkanzlei und Rechteinhaber wissen, dass der Abgemahnte unschuldig ist. Beispiel: der Abgemahnte bot ein nicht abspielbares Dateifragment zum Download an. Anderes Beispiel: der Abgemahnte hat zweifelsfrei seine Unschuld bewiesen. Die Abmahner wollen dennoch abkassieren.

Weiterer Betrugsfall:

Die Abmahnkanzlei hat die Anwaltskosten oder den Schadensersatz absichtlich falsch berechnet.

Hier ein Beispiel aus der Praxis. Ein ausländischer Geschäftspartner erhielt eine Abmahnung wegen illegalen Verbreitens eines Kinofilms bei PopcornTime. Die Download-Angebotszeit betrug lediglich 15 Sekunden. Der Kinofilm dauert hundert Minuten. Trotz dieses geringfügigen Verstosses fordert WF 700 Euro Schadensersatz und Anwaltsgebühren von 215 Euro.

Diese Anwaltsgebühren sind schon deshalb falsch, weil die Gebühren nach § 97a Absatz 3 UrhG nach einem Streitwert von 1.000 Euro berechnet werden müssen. Die Anwaltsgebühren betragen bei einem Streitwert von 1.000 Euro 124 Euro netto, also ohne Mehrwertsteuer und nicht 215 Euro. Dies können Sie online bei http://rarw.de/jr.html kostenlos ausrechnen.

Eine weiterer Betrugsfall ist eine Filesharing-Müll-Abmahnung. Die Abmahner wissen, dass der Internetanschlußhaber unbrauchbaren Datenmüll zum Download angeboten hat, wollen aber dennoch Schadensersatz und Anwaltsgebühren abkassieren. Hierzu ein lesenswertes Gerichtsurteil:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=BFCE96EA7829414E5219078630996E17.jp27?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE218552016&doc.part=L#rd\_27

Als Abgemahnter würde ich in solch krassen Fällen Strafanzeige wegen Betruges stellen. Eine Strafanzeige hat folgenden Vorteil:

Die Anzeige überzeugt den Filesharing-Richter, dass Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind.

Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.


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Falls Ihr Vater in einem Mehrfamilienhaus wohnt oder sehr viele Besucher hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass sein Router gehackt worden ist. Auch die angeblich so sichere Fritzbox ist vor Hackerangriffen nicht ausreichend geschützt. Das Paßwort befindet sich sowohl im PC von Ihrem Vater als auch im Verwaltungsbereich des Routers.

Die beste Verteidigung gegen die 1800 Euro Abmahnung finden Sie bei:

http://betrug-nicht-zahlen.de/abmahnung-nicht-zahlen/hackerangriff/

Wenn Sie möchten, können Sie das Router-Modell nennen, und ich informiere mich, ob der Router hackbar ist oder nicht.

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Werbung bei Google AdWords kann richtig teuer werden für Neueinsteiger.  Billiger ist es, Suchmaschinenoptimierung zu lernen. Google AdWords kostet pro Monat 100 bis 10000 Euro. Ein gutes Buch über Google AdWords und Suchmaschinenoptimierung kostet um die 40 Euro.

Wenn dich das interessiert, kann ich dir eine Bücherliste zu AdWords und SEO per E-Mail zukommen lassen.

Ansonsten viel Erfolg bei deinem Webprojekt.


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Freiberufliche Selbstständigkeit z.B. als Künstlerin ist besser, als ein Gewerbe anzumelden. So ersparst du die Zwangsmitgliedschaft in der IHK und mußt auch keine Gewerbesteuern bezahlen.

Nach § 18 Einkommenssteuergesetz gehören zu der freiberuflichen Tätigkeit:

"selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische,
schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die
selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure,
Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten,
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und
ähnlicher Berufe."

Diese Vorschrift gibt es bei www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html.

Dein zuständiges Finanzamt entscheidet darüber, ob du freiberuflich  oder gewerblich tätig sein wirst als Nageldesignerin.

Mit guten Argumenten kann man das Finanzamt von einer freiberuflichen Tätigkeit überzeugen.

Eine normale Selbstständigkeit mit einem Geschäftsraum usw. ist immer mit einem finanziellen Risiko verbunden. Wie wärs mit einer Selbstständigkeit im Internet?

Wenn dich das interessiert, kann ich dir eine Seite im Netz empfehlen.

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Bewusste Manipulation durch Versicherungsvertreter?

Guten Tag, vor einiger Zeit war ich bei der Debeka um mich bezüglich einer privaten Kraneknversicherung beraten zu lassen. Mir sind bei der Antragsbearbeitung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen mehrere Dinge sehr unangenehm aufgefallen. Ich hatte mich im Vorfeld sehr ausführlich mit dem Thema PKV auseinandergesetzt und die Wichtigkeit der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen ist mir bewusst. Der Debeka-Mitarbeiter tätigte mehrere zweifelhafte Aussagen. Ich habe eine chronische (wenn auch leichte Erkankung), welche ich angeben wollte (und auch angab) der Debeka-Mitarbeiter meinte allerdings, dies sei nicht anzugeben, da ich seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in Behandlung gewesen sei. Klare Falschaussage! Des Weiteren meinte er man müsse nur Dinge angeben von denen man auch wisse. Und wenn man etwas nicht wisse, was aber beim Arzt in der Akte steht, müsse man es dennoch nicht angeben. Nachfragen bei Ärzten sei auch nicht angebracht. "Je weniger desto besser!" Weiterhin wurde der Fragenbogen bzw. der komplette Antrag am PC ausgefüllt, so dass ich gar nicht alle Fragen selbst sehen konnte. Nur durch meine Hartnäckigkeit wurden sämtliche Gesundheitsdaten aufgenommen. So stelle ich mir keine kompetente Beratung vor. Letztendlich bin ich als Kunde der Dumme wenn sich unrichtige Angaben in den Gesundheitsfragen befinden. Ich habe dem Mitarbeiter ein PDF (eingescannt und von mir unterschrieben) mit meinen vollständigen Gesundheitsdaten per E-Mail geschickt. Der Mitarbeiter hat mir versichert,dass er diese Infirmtionen an die zuzständige Abteilung mitsamt Antrag weitergeleitet hat. Was kann ich tun wenn nun doch rauskommt, dass durch den Mitarbeiter Gesundheitsangaben beschönigt oder gar weggelassen wurden ?

Besten Dank an alle Antwortenden !

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Eine mögliche Lösung finden Sie hoffentlich in folgendem Fachartikel:

https://www.linkedin.com/pulse/3-gr%C3%BCnde-warum-privatpatienten-eine-brauchen-rainer-wiesehahn?articleId=6094172703516823552#comments-6094172703516823552&trk=prof-post

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Ich habe selber zwei Krankenversicherungen in Spanien. Die GKV und eine PKV. Die PKV bei der Generali kostet 90 Euro im Monat.

Nachteil: Keine Übernahme von Zahnarztkosten.

Aber immer noch besser als pleite wegen der hohen Krankenkassenbeiträge in Deutschland. Die Ersparnisse von 500 Euro pro Monat kann man ja für Zahnarztkosten ansparen. Wenn man möchte. ;-)

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Die hilfreichste Antwort findest vermutlich beim gutefrage-Nutzer gettysburg aus dem Jahre 2013. Ein wirklich hilfreicher und kreativer Beitrag:

https://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-mit-60-jahren-zurueck-in-die-gesetzlichen-krankenversicherung--bin-seit-20-jahren-idpkv

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Abmahnungen bei Ebay sind die zweithäufigste Einnahmequelle der deutschen Abmahnindustrie hinter Filesharing-Abmahnungen. 

Mit einer ausländischen Adresse z.B. bei einem Büroservice mit Postweiterleitung (Maildrop) werden dich die deutschen Abmahnheinis in Ruhe lassen.

Empfehlenswert ist eine spanische Zweitanschrift. Niemand spricht spanisch und in Spanien gibt es auch kein Abmahnunwesen.

Eine spanische Straßenanschrift kostet ab 13 Euro pro Monat.

Obwohl ich selber ein Gewerbe in Deutschland habe, laufen alle meine Online-Shops über eine spanische Anschrift.

Auch nach 12 Jahren habe ich noch nie eine Abmahnung erhalten. Weitere Infos gibt es beim Googeln mit entsprechenden Keywords.  

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Meine Mutter erhielt auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer. War meine Schuld. Den ganzen Abmahnkram habe ich dann eingescannt und an eine IT-Rechts-Kanzlei geschickt.

Zu meinem Erstaunen haben unsere Anwälte die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer davon überzeugen können, uns schriftlich zu bestätigen, dass kein Abmahnverstoß vorliegt.

Also es lohnt sich zu kämpfen, auch dann, wenn man nicht unschuldig ist.

Aus berufsrechtlichen Gründen darf ich den Namen meiner Kanzlei nicht nennen.

Googelt mal nach "Betrug Abzocke nicht zahlen"  - ohne Gewähr ;-)

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Viele spezialisierte Internetrechts-Kanzleien bieten eine kostenlose Online-Erstberatung an.

Warum scannst du nicht die komplette Abmahnung und deine modifizierte Unterlassungserklärung und schickst sie per E-Mail an eine spezialisierte Anwaltskanzlei?

Dein Fall erinnert mich an die Redtube-Abmahnabzocke von U+C. Das Amtsgericht Regensburg hat jetzt sogar deren Ex-Anwalt auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung verdonnert. Normalerweise haften die Abmahnanwälte eher nicht.

Fared ist auch seit schon langem überfällig.

Also alles scannen und wer nicht fragt, kriegt keine Antwort! 

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