1.) Wo?
Das für dich zuständige Insolvenzgericht findest du im amtlichen Gerichtsverzeichnis unter https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php
Wähle dort im zweiten Suchformular "Anschriften der Gerichte und Justizbehörden" als "Gesucht" "Insolvenzgerichte" aus, gib im Textfeld deine PLZ und/oder den Ort ein und klicke dann auf "Abschicken".
2.) Wie?
Das "wie" ist in § 305 InsO geregelt. Demnach ist eine Verbraucherinsolvenz oder umgangssprachlich "Privatinsolvenz" nur zulässig,
- wenn ein Anwalt, Steuerberater oder eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle "auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse"
- einen Schuldenbereinigungsplan ausgearbeitet hat und
- eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern versucht hat und
- das Scheitern der Einigung mit Begründung bescheinigt.
Für dieses Vorverfahren gibt es Beratungshilfe beim Amtsgericht. Vorsicht! Viele Amtsgerichte bewilligen Beratungshilfe für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nur dann, wenn der Schuldner persönlich vorspricht oder nachweisen kann, dass er den Termin für die Schuldnerberatung bei der Caritas, Diakonie u.a. gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle erst in mehr als 6 Monaten erhalten.
Nach dem erfolglosen Schuldenbereinigungsverfahren ist das amtliche Antragsformular mit 7 Anlagen vollständig auszufüllen und binnen 6 Monaten einzureichen.
3.) Kosten:
Etwa 1.500 Euro, wenn der Insolvenzschuldner weder pfändbares Einkommen noch verwertbares Vermögen hat.
4.) Besser keine Privatinsolvenz:
Eine Privatinsolvenz sollte nicht in Erwägung gezogen werden, wenn der Schuldner unredlich ist und deshalb keine Restschuldbefreiung erhalten wird.
Hierzu gibt es eine exzellente Broschüre vom Justizministerium. Sie lautet "Restschuldbefreiung - eine Chance für redliche Schuldner".
5.) Die verklüngelten Rechnungen:
Die weggeworfenen Rechnungen von AltGläubigern sind möglichweise verjährt, wenn sie älter als 3 Jahre sind. Wie wärs mit einer Schufa-Selbstauskunft? Frustierte Gläubiger haben dich dort vielleicht verpetzt.
Weitere Infos, wie du deine Schulden mit und ohne Privatinsolvenz loswerden kannst, findest du bei
http://rarw.de/schuldenberatung-online/
Dort füllst du einen Onlinefragebogen zur Schuldenberatung aus und erhältst später beim staatlich anerkannten Schuldnerberater (Anwalt) eine kostenlose telefonische Erstberatung.