Ist einer von euch über Waldorf Frommer vor Gericht gelandet?

11 Antworten

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Nach den Informationen eines befreundeten Richters am LG München gibt es seit Jahren eine Menge Klagen/Verfahren (Unterlassungs- bzw. Leistungsklagen) in Urheberrechtssachen. Dazu kommen noch eine Menge einstweilige Verfügungen, weil die Abgemahnten keine oder keine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben und somit die Wiederholungsgefahr nicht als ausgeräumt angesehen wurde.

Wie viele davon jeweils von Waldorf Frommer stammen, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Daher mein Tipp: Eine modifizierte (!) Unterlassungserklärung abgeben und abwarten - erst mal nichts zahlen! Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht unbedingt, wenngleich beim Verfassen der mod. UE sachkundiger Rat durchaus hilfreich ist, damit die UE a) ihren Zweck erfüllt, aber b) nicht zu weit gefasst ist bzw. c) kein Schuldeingeständnis darstellt.


kaalaman  27.11.2012, 10:30

@outfreyn Ich finde deinen Tipp ziemlich fahrlässig:

Es mag tatsächlich sein, dass Waldorf Frommer nicht jeden einzelnen Abgemahnten verklagen kann. Tatsache ist aber auch, dass bei Waldorf aktuell 38 Anwälte arbeiten und dass bereits im Dezember 2011 ca. 1.400 Klagen am AG München eingereicht worden sind. Alleine 5 bis 6 Richter werden angeblich zur Bearbeitung der Klagen eingesetzt.

Denke nicht, dass sich das in 2012 geändert hat!

Quelle:

http://www.infodocc.info/die-habe-doch-alle-gesagt-jetzt-werde-ich-doch-verklagt/

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outfreyn  27.11.2012, 13:04
@kaalaman

Hast Du meinen ersten Absatz auch gelesen?

Wichtig ist zuallererst, dass es keinen Grund mehr für eine Unterlassungsklage gibt. Sollte es zu einer Leistungsklage kommen, kann man die mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts immer noch kaputt machen.

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kaalaman  27.11.2012, 15:13
@outfreyn

Ja, ich habe deinen ersten Absatz gelesen. Das wichtigste ist doch wohl, dass es gar nicht erst zu einer Klage kommt.

Der Klage kann ich entgehen, indem ich oder ein Anwalt mit Waldorf Frommer Verhandlungen führe.

Wenn ich mich nicht verklagen lassen will, ist mir doch egal ob aus einer Unterlassungsklage oder Leistungsklage.

Wenn mein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat und ich ich keine Klage möchte finde ich deinen Tipp fahrlässig. Denn der führt auf jeden Fall zu einer Klage wenn ich nicht bezahle!

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outfreyn  24.11.2012, 09:46

Eine Unterlassungserklärung ist eine einseitige Willenserklärung, in der sich der Erklärende verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorzunehmen. Wird sie vom Unterlassungsgläubiger (=Rechteinhaber bzw. dessen Vertreter) akzeptiert, ist ein Vertrag zustandegekommen. Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag können dann vereinbarte Vertragsstrafen zur Folge haben (vgl. auch "neuer Hamburger Brauch").

Zur einstweiligen Verfügung siehe hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/einstweilige-verfuegung.html

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Ich gehe davon aus, dass du wegen einer Urheberrechtsverletzung im Internet durch die benannte Kanzlei abgemahnt wurdest.

Dir kann nur angeraten werden, umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, damit rechtliche Weiterungen abgewendet werden können. Eine solche Abmahnung ist nämlich nicht, wie z. B. Mahnungen aus Abofallen, zu ignorieren. Vielmehr sollte man eine Abmahnung immer erst nehmen, umgehend einen Fachanwalt aufsuchen der dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt.

Niemals sollte man eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben, da andernfalls mit rechtlichen Nachteilen zu rechnen ist.

Ob die Kanzlei vor Gericht geht, liegt an der Kanzlei und dem Geschädigten. Insbesondere wird die Kanzlei prüfen, ob dies im vorliegenden Fall erfolgsversprechend ist und so Ihr weiteres Vorgehen planen.

Dann will ich hier auchmal Stellung beziehen, da ich damals ähnlich unsicher war und gerne mehr Meinungen gelesen hätte.
Zusammenfassung:
Ich bin zum Verbraucherdienst e.V. gegangen. Den kann ich bedingt weiterempfehlen.
Meine Erfahrungen:
Ich wurde von Waldorf Frommer abgemahnt wegen angeblichem File Sharing. Ich hätte angeblich 2 Folgen Big Bang Theory runter geladen und sollte nun dafür 815€ löhnen. Dies kann zwar nachweislich so nie stattgefunden haben, nur tut das hier leider nichts zur Sache.

Nach einer kostenlosen (und aus Layenperspektive kompetenten) Ersteinschätzung hatte ich dem Verbraucherdienst den Auftrag erteilt und bin Mitglied geworden. Bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren macht das 360€.

Die Damen haben sich dann auch gleich an die Arbeit gemacht, ich habe Ihnen ein paar Dokumente zugeschickt und dann habe ich 5 Monate lang nichts mehr von ihnen gehört. Nach 5 Monaten habe ich nochmal angerufen und nachgehakt was jetzt der Stand der Dinge sei.

Am Telefon wurde mir dann mitgeteilt, dass Waldorf Frommer von sämtlichen Forderungen absieht und der Fall somit für mich erledigt ist.
Kurz darauf bekam ich nochmal eine Email vom Verbraucherdienst:

Sehr geehrter Herr ****,

 

bezugnehmend auf Ihre Email freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir in Ihrer Sache Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzung, eine mündliche Einstellung erarbeiten konnten.

 

Für den Mehraufwand nehmen eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von 49,25 €, diese erkennen Sie an, wenn sie diese E-Mail öffnen und lesen.  Den Ausgleich werden wir per SEPA-Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto einziehen.

Ich dachte ich sehe nicht recht. Schön, dass Sie für mich eine Einstellung erwirken konnten, aber 1. wurde mir nie etwas von einer Aufwandspauschale erzählt und 2. stimme ich hier einer Gebühr mit lesen einer Email zu und 3. noch nichtmal ein korrekter deutscher Satz? Ganz großes Kino!

Ein weiterer Anruf beim Verbraucherdienst und Beschwerde meinerseits und es wurde von den 49.25€ abgesehen.

Fazit:
Mir wurde vom Verbraucherdienst geholfen. Waldorf Frommer hat von mir keinen Cent gesehen; dafür der Verbraucherdienst immerhin 36.000 Cents. Wer ein ähnliches Problem hat, der kann sich aus meiner Sicht gerne Hilfe beim Verbraucherdienst holen, sollte jedoch sehr gut auf der Hut sein. Bei denen ist auch nicht alles Gold was glänzt.

Ich hoffe jemandem damit helfen zu können. Wenn ich noch jemandem Fragen beantworten kann, einfach auf diesen Beitrag antworten. Dann werde ich via Mail informiert.


RobertOsmani  18.12.2021, 18:35

Hallo ich habe auch ein Brief heute gekriegt. Bis 5.1.22 muss ich bezahlen fast 1K. Was soll ich tun?

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bopser24  27.05.2021, 15:46

Man muss aber trotzdem bezahlen. 360€ ist gar nicht kostenlos.

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Ich arbeite als Anwalt schon seit dem Jahre 2010 auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen. Bei ca. 300 von mir bearbeiteten Abmahnungen wurden nur ca. 7 Klagen erhoben. Wenn Waldorf Frommer sieht, dass ein spezialiserter Anwalt beauftragt ist, klagen die nur in sehr wenigen Fällen..googel einfach mal Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, auf meiner Seite finden sich weitere Infos..

Ein Bekannter von mir hat sich genauso verhalten und jetzt flatterte die Klage ins Haus. Das ist aber auch wohl kein Einzelfall, wie man hier lesen kann:

http://www.infodocc.info/die-habe-doch-alle-gesagt-jetzt-werde-ich-doch-verklagt/


tanne33 
Beitragsersteller
 28.11.2012, 08:44

Echt super, DANKE!

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captain0bvi0us  24.05.2016, 00:38
@tanne33

Tanne, erzähl bitte, wie die Sache ausgegangen ist!

Ist es zur Klage gekommen?

Es ist mir sehr wichtig, da ich in der gleichen Situation bin und wenn ich die Kommentare lese, scheint es als ob es nicht mal etwas ändert, ob man die modUE abschickt oder nicht

und dass die trotzdem drei Jahre später weiter machen, sogar mit gelben Umschlägen...

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