Wäre Überweisung strafbar gewesen? Von M25 an W17?

8 Antworten

Ja. War gut, dass Du nicht gezahlt hast. Bei Fotos von Menschen unter 18 kommt man schnell in die rechtliche Grauzone oder macht sich sogar strafbar.

Das verbreiten von Kinderpornografie ist strafbar, sowohl für Sender als auch Empfänger Insofern sind beide strafbar! Bei M25 kommt sexueller Missbrauch dazu!

Das Überweisen des Geldes allein wäre noch nicht strafbar, es sei denn es ist mit einer konkreten Aufforderung zu Sex. Handlung verbunden. Erst das versenden und empfangen der Bilder macht die Sache richtig Ernst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

PolluxPM  19.08.2024, 12:55

P.S. Du schriebst ja nur °Bild° sofern es sich dabei um ein Passfoto oder ein sonst normales Foto handelt und keine Nackt oder sonstig eher sexuell motivierte Abbildung! Aber da Du hier nach Strafbarkeit fragst war das mit den Nacktbildern naheliegend.

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Davidm841 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:54

Habe nicht nach Nudes gefragt, wollte nur mal ihr Gesicht sehen. Doch sie sendete mir Bilder von Beinen und Top.... also nehme ich an die hätte Nudes gesendet. Sie ist jetzt durchgedreht weil ich nicht zahlen wollte. Habe ihre Adresse und das Konto gehört einer 15 Jährigen und nicht einer 17 Jährigen. Habe sie gefragt wer dies ist, wollte sie nicht sagen. Ich vermute sie lügte bezüglich ihres Alters. Überlege mir einen Brief an Ihre Eltern zu schreiben und an die Schule und mir rechtliche Schritte verzubehalten.

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Ich würde einfach mal pauschal JA sagen


Hoegaard  19.08.2024, 12:32

Würdest du also mal. Hast du auch eine gesetzliche Grundlage dazu oder ist das mehr so gefühlt?

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Onaxer  19.08.2024, 12:28

Eine 17-jährige ist juristisch ein Kind?

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geheim007b  19.08.2024, 12:37
@Onaxer

nein. Juristisch ist am bis 14 kind, danach heranwachsender. Geld für sexuelle Inhalte ist aber dennoch verboten, selbst wenn es von der U18 person ausgeht.

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Davidm841 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:45
@geheim007b

Habe nicht nach sexuellen Inhalten gefragt. Aber vermute sie meinte dies.

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geheim007b  19.08.2024, 12:46
@Davidm841

Hättest du bezahlt und wäre ein solches Bild gekommen wärst du straffällig geworden. Und ich glaube kaum dass die Ausrede "ich habe gedacht da würde ein normales bild kommen" gezogen hätte :-)

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Davidm841 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:50
@geheim007b

Habe nicht gezahlt. Ich habe sie beleidigt wegen der Geldforderung und habe mich dann entschuldigt sie schrieb mir wieder und ist dann durchgedreht.

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geheim007b  19.08.2024, 12:55
@Davidm841

die Beleidigung war halt ne Beleidigung. Das ist ein anderer Strafbestand

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PolluxPM  19.08.2024, 12:58
@Onaxer

Nein, Kind im Sinne des Gesetzes ist wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Da im Strafgesetz jedoch von "Minderjährig" die Rede ist, fällt auch die 17Jährige noch darunter..,

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Davidm841 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 13:01
@geheim007b

Naja, es hat mich gestört und dazu stehe ich. Habe sie als H*re beleidigt was falsch war und. Sie sollte sich schämen mit 15 bzw. 17 Geld gegen Pics etc. Zu verlangen.

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geheim007b  19.08.2024, 13:12
@Davidm841

was willst du jetzt hören? Es war richtig das nicht anzunehmen, es war falsch sie zu beleidigen.

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Wenn du auch 17 wärst, dann wäre das vermutlich kein großes Problem, bist du aber nicht. Auf sowas solltest du dich nicht einlassen das könnte tatsächlich strafbar sein.

Immerhin könntest du sagen, du hättest sie für 18 gehalten, oder sie hätte das behauptet.


PolluxPM  19.08.2024, 13:00

Das ist ein Irrtum! Man kann alles mögliche sagen und Behaupten... Spätestens wenn die Ermittlungsbehörde diesen Chat liest.... und das Beschlagnahmen des Telefon gehört zur Beweissicherung...!

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PolluxPM  19.08.2024, 12:49

Das ist Unsinn, es bleibt bei den einschlägigen Tatbestände, verbreiten von Kinderpornografie, der sexuelle Missbrauch könnte wegfallen...

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Davidm841 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:49

Ich vermute, dass sie erst 15 ist und nicht 17, da die Bankverbindung einer 15 Jährigen gehört. Habe fast überwiesen... als ich es, dann doch nicht gemacht habe hat sie ne Szene gemacht und geschrieben ich würde lügen, dass ich viel Geld habe. Danach hat sie gesagt ich dürfe eigentlich nicht mit ihr schreiben obwohl sie sagte sie wäre 17 was nicht strafbar ist.

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Heyho,

Ja, Du hättest Dich strafbar machen können. Das wäre aber kein Fall von Kinderpornographie, sondern höchstens Jugendpornographie (StGB §184c). Damit einhergehend würde auch der Erwerb eine Strafbare handlung darstellen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin