Wäre er abgeschoben worden?
Mein bester Kumpel geboren in Nürnberg, hatte in Bayern über 80 Straftaten begangen und er besaß bis zu seinem 23 Lebensjahr die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit.
Er bekam letztens ende die Unterbringung nach § 63 StGB vom 22.02.2017 bis 28.10.2020.
Wenn er z.b nur die türkische Staatsangehörigkeit besaßen hätte, hätte es sein können dass er abgeschoben worden wäre?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Rechtslage & Gesetze, Recht
Vielleicht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Hoffentlich doch schon.
Wilhelm74
17.07.2024, 08:07
@Lenio3043
Jetzt nachdem du deine Antwort bearbeitet hast, verstehe ich es.
hätte es sein können dass er abgeschoben worden wäre?
Das wäre sogar sehr wahrscheinlich.
Woher ich das weiß:Recherche
Wie ist denn sein Aufenthaltsstatus? Mal ehrlich: ihn braucht hier niemand und in der Türkei würde ihn der härtere Knast vermutlich auch zu einem rechtschaffenden Leben bewegen.
Gruß Wilhelm Albrecht