Hilfe Doppelte Staatsangehörigkeit Rechte?
Hallo Guten Tag ich habe heute Post bekommen vom Migrationsamt . Darin steht das ich jetzt meine Türkische Staatsangehörigkeit abgeben muss. Ich habe im Internet gelesen das wenn ich nach 2000 geboren bin ein Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft habe . Ich bin im Jahre 2001 hier in Deutschland geboren , während meiner Geburt besaßen meine Eltern die türkische Staatsangehörigkeit. Meine Mutter hat aber nach circa einem Jahr die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Meine Frage ist muss ich jetzt meineTürkische Staatsangehörigkeit abgeben oder darf ich sie behalten ? .
5 Antworten
Ich habe im Internet gelesen das wenn ich nach 2000 geboren bin ein Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft habe .
Wo hast du das gelesen?
123recht.de: Wie ist die aktuelle Lage bzw. Regelung mit der Türkei? Dürfen Kinder eines deutschen und türkischen Elternteils beide Staatsbürgerschaften behalten?
Rechtsanwältin Wachter: Nein. Es gilt § 29 StAG, also das Optionsmodel. Die jungen Menschen müssen sich mit 21 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Bitte setzte doch deine Interpretation rein, ich habe am Handy keinen Bock den Kram durchzuarbeiten.
In deinem Zitat ist die Rede von Kindern eines deutschen und eines tuerkischen Elternteils. Diese haben ihre deutsche Staatsangehoerigkeit nach StAG § 4 Abs. 1 erworben. Die Optionspflicht nach StAG § 29 besteht aber nur in den in StAG § 29 Abs. 1 genannten Faellen. Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit nach StAG § 4 Abs. 1 erworben haben, werden dort jedoch nicht genannt.
https://praxistipps.focus.de/doppelte-staatsbuergerschaft-alle-voraussetzungen_104138
Frage bitte noch einmal beim Amt nach, womit diese Forderung begründet wird.
Entscheidend ist, ob mindestens 1 Elternteil zum Zeitpunkt deiner Geburt bereits mindestens 8 Jahre legal in Deutschland gelebt hat UND im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war (Aufenthaltserlaubnis reicht nicht!).
Wenn ja, besitzt du auch die deutsche Staatsangehoerigkeit und deine tuerkische Staatsangehoerigkeit ist egal. Wenn aber nein, dann musst du dich einbuergern lassen und dafuer (in der Regel) die tuerkische Staatsangehoerigkeit aufgeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__29.html
..innerhalb eines Jahres nach Vollendung seines 21. Lebensjahres einen Hinweis nach Absatz 5 Satz 5 über seine Erklärungspflicht erhalten hat.
Der Optionspflichtige hat nach Vollendung des 21. Lebensjahres zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform..
Richtig. Eine Optionspflicht kann hier tatsaechlich bestehen. Allerdings nur, wenn der Fragesteller nicht mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt und nicht mindestens 6 Jahre eine Schule in Deutschland besucht oder nicht ueber einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfuegt.
Du kannst natürlich deiner staatsbürgerlichen Pflicht in der Türkei nachkommen und Wehrdienst ableisten Oder die Abstandszahlung leisten.
Wenn du die türkische behälst must du auch Wehrdienst in der Türkei leisten. Ich würde sie abgeben.
Erstaunlich, dass das dort tatsaechlich so steht. Es ist naemlich falsch und hat so auch noch nie gestimmt.