Wäre ich weniger Bestraft worden wenn ich diesen §63 nicht bekommen hätte, bzw Voll Schuldfähig eingestuft worden wäre?
Ich habe damals wegen mehrere Straftaten über 80, also Schuldunfähig eingestuft worden und gemäß §63,20 in die Forensischen Psychiatrie Verurteilt. und befand mich vom 22.02.2017 bis 11.11.2020 in der Forensik.
ich habe danach Führungsaufsicht
Ich wurde davor 3 mal Verurteilt erst 80 Sozialstunden, dann 3 WOchen dauerarrest dann 9 monate Jugendstrafe zur Bewährung
Widerruf der Bewährung.
ich wünschte mir, ich wäre lieber Schuldfähig weil da wäre ich weniger bestraft worden
2 Antworten
Wenn du schuldunfähig bist dann hat das einen Grund. Und dann folgt in der Regel eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, wenn das aufgrund einer psychischen Krankheit geschieht.
In den späteren Delikten wurde wohl nicht auf Schuldunfähigkeit erkannt und die Schuldunfähigkeit ist auch kein Dauerjoker, den man immer wieder ziehen kann.
Das Leben ist kein Wunschkonzert.
80 Straftaten ist eine Hausnummer, da arbeitet man ein paar Jahre dran.
Natürlich wärst du als komplett Schuldunfähig nicht bestraft worden, jedoch wärst du in die geschlossen Anstalt gekommen.
Sei Froh dass bei dir Jugendstrafrecht angewendet wird, Ewachsene gehen bei 80 Taten Jahrelang in Zwangsurlaub !!!
Wie soll es bei dir aussehen, wenn du Erwachsen bist?
Einsperren und Schlüssel wegschmeißen oder wie soll es weitergehen ???
Abgesehen davon bist du Vorbestraft. Das erhöht deine Künftigen Strafen um ein vielfaches mehr...
aber wäre ich mehr oder weniger bestraft worden wenn ich Schuldfähig gewesen wäre?