Wäre ich weniger Bestraft worden wenn ich diesen §63 nicht bekommen hätte, bzw Voll Schuldfähig eingestuft worden wäre?

2 Antworten

Wenn du schuldunfähig bist dann hat das einen Grund. Und dann folgt in der Regel eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, wenn das aufgrund einer psychischen Krankheit geschieht.

In den späteren Delikten wurde wohl nicht auf Schuldunfähigkeit erkannt und die Schuldunfähigkeit ist auch kein Dauerjoker, den man immer wieder ziehen kann.


TimMann2022 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 22:54

aber wäre ich mehr oder weniger bestraft worden wenn ich Schuldfähig gewesen wäre?

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Das Leben ist kein Wunschkonzert.

80 Straftaten ist eine Hausnummer, da arbeitet man ein paar Jahre dran.

Natürlich wärst du als komplett Schuldunfähig nicht bestraft worden, jedoch wärst du in die geschlossen Anstalt gekommen.

Sei Froh dass bei dir Jugendstrafrecht angewendet wird, Ewachsene gehen bei 80 Taten Jahrelang in Zwangsurlaub !!!

Wie soll es bei dir aussehen, wenn du Erwachsen bist?

Einsperren und Schlüssel wegschmeißen oder wie soll es weitergehen ???

Abgesehen davon bist du Vorbestraft. Das erhöht deine Künftigen Strafen um ein vielfaches mehr...