Vorladung als Zeuge Pflicht?

5 Antworten

Du musst der Voeladung zur Zeugenaussage zunächst erstmal Folge leisten.

Seit einer Gesetzesänderung Ende 2017 ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, auf Ladung vor „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“ (d. h. konkret bei der Polizei) zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Vernehmung und Ladung ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 168 Abs. 3 StPO).

Allerdings kann die Ladung zur Zeugenvernehmung auch durch die Polizei erfolgen. Deshalb muss in der Zeugenladung darauf hingewiesen werden, ob es sich um eine von der Staatsanwaltschaft initiierte oder eine allein von der Polizei für notwendig erachtete Vernehmung handelt.


Chris15321 
Beitragsersteller
 02.08.2020, 14:36

Es ist eine Polizeiliche Vorladung. Es steht weder was von §168 noch irgendwas von Staatsanwaltschaft im Brief. Also besteht keine Pflicht?

0

genau schauen was in der Ladung steht!

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html

Strafprozeßordnung (StPO) § 163 

(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.

...

Du musst hin. Musst aber bei der Polizei keine Aussage machen. Kannst die Aussage bei der Polizei verweigern.

Ist es sicher weil morgen habe ich eine Vorladung und kann ich da Aussage verweigern