Wer kann einen Vereinsvorsitzenden seines Amtes entheben, wenn der Vorsitzende selbst kriminell istund einen kommissarischen Vorsitzenden einsetzen?

8 Antworten

Das steht in der Satzung des Vereins.

So etwas kann in der Regel durch die Mitgliederversammlung (durch die ordentliche JHV oder durch eine außerordentlich einberufene) geschehen. Diese muß aber extra zu diesem Tagesordnungspunkt einberufen worden sein.

Neben dem Vorsitzenden gibt es doch noch ein Präsidium - in jedem Verein - deren Aufgabe ist es, so etwas zu organisieren.

Das steht alles in der Satzung des Vereines

Hallo!

Das geht mit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die extra einberufen wird & das gemäß der in der Satzung verankerten Frist. Man benötigt aber einen Kandidaten der das Amt kommissarisch übernimmt.

Ich habe so etwas mal bei einem Kassenwart erlebt, der nicht nur vereinseigene Autos widerrechtlich u.a. für Urlaubsreisen nutzte und Küchengeräte geklaut/bei Ebay verkauft hat, sondern auch generell in die eigene Tasche gewirtschaftet & Vereinsbilanzen gefälscht hat, um sein Tun zu verheimlichen. Der konnte auch abgesetzt werden.. im Rahmen jener außerordentlichen Versammlung wurde man darüber unterrichtet & ein kommissarischer Amtsinhaber vorgestellt und gewählt.

Alle Mitglieder im Gesamten könne sie abwählen

Guckt in die Satzung kann euch keiner verbieten wenn es eine Mehrheit gibt könnt ihr bestimmt eine Art kreisstreffen einberufen und den Punkt.Auf die Tagesordnung setzen lassen.