Wer kann einen Vereinsvorsitzenden seines Amtes entheben, wenn der Vorsitzende selbst kriminell istund einen kommissarischen Vorsitzenden einsetzen?
In unserem Kleingartenverein wurde 2014 ein Vorsitzender gewählt, der dafür nicht geeignet ist. Das war eine Folge dessen, dass sich niemand anderes gemeldet hat. Damit das möglich ist, hat man in unserer Nachbarschaft jungen Leuten den Garten mit fadenscheinigen Argumenten entzogen und dem dann gewählten "Vorsitzenden" zugeschanzt. In der Zwischenzeit stellte sich heraus, dass der Vorsitzende Vereinsgelder veruntreut hat, nach Gutdünken Pächter mit unsinnigen Anweisungen schon über die Jahre drangsaliert und des nachts auch widerrechtlich in die Gärten einsteigt. Nach Jahreshauptversammlungen (JHV) , die ich bis auf dieses Jahr wegen meiner Arbeit nicht besuchen konnte, gab es keine Einsicht ins Protokoll, so dass sich niemand über Beschlüsse oder sonstigen Ablauf informieren konnte. In diesem Jahr nun war auch ich in der JHV. Dort kam auch die Veruntreuung zur Sprache. Zum anderen entwendet er Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge, auch Maschinen, aus aufgegebenen Gärten, und führt sie seinem Eigentum zu. Meine Frage: Da der Vorsitzende selbst kriminell aus der Sicht der Mitglieder ist, wer ist jetzt, in einer Zeit, in der wir nicht mehr die Mitglieder in den Garten bekommen, berechtigt, diesen "Vorsitzenden" seines Amtes zu entheben und kann einen kommissarischen Vorsitzenden einsetzen? ich möchte dazu sagen, es kamen noch mehr nicht vereinskonforme Handlungen auf Grund unserer Nachforschungen zu Tage, doch möchte ich hier die Leser nicht überstrapazieren. Danke im Namen aller Mitglieder unseres Verienes...
8 Antworten
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Das steht in der Satzung des Vereins.
So etwas kann in der Regel durch die Mitgliederversammlung (durch die ordentliche JHV oder durch eine außerordentlich einberufene) geschehen. Diese muß aber extra zu diesem Tagesordnungspunkt einberufen worden sein.
Neben dem Vorsitzenden gibt es doch noch ein Präsidium - in jedem Verein - deren Aufgabe ist es, so etwas zu organisieren.
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Das steht alles in der Satzung des Vereines
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Hallo!
Das geht mit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die extra einberufen wird & das gemäß der in der Satzung verankerten Frist. Man benötigt aber einen Kandidaten der das Amt kommissarisch übernimmt.
Ich habe so etwas mal bei einem Kassenwart erlebt, der nicht nur vereinseigene Autos widerrechtlich u.a. für Urlaubsreisen nutzte und Küchengeräte geklaut/bei Ebay verkauft hat, sondern auch generell in die eigene Tasche gewirtschaftet & Vereinsbilanzen gefälscht hat, um sein Tun zu verheimlichen. Der konnte auch abgesetzt werden.. im Rahmen jener außerordentlichen Versammlung wurde man darüber unterrichtet & ein kommissarischer Amtsinhaber vorgestellt und gewählt.
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Alle Mitglieder im Gesamten könne sie abwählen
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Guckt in die Satzung kann euch keiner verbieten wenn es eine Mehrheit gibt könnt ihr bestimmt eine Art kreisstreffen einberufen und den Punkt.Auf die Tagesordnung setzen lassen.