Garten geschenkt bekommen, KGV stellt sich quer?
Wir haben die Möglichkeit, einen Kleingarten von einem älteren Paar geschenkt zu bekommen. Der KGV hat das mitbekommen und stellt sich nun quer. Ich sehe ja vollkommen ein, dass wir den Garten nur mit Schätzung und Pachtvertrag nutzen können. Aber der KGV will jetzt den Garten von den Altpächtern kostenfrei übernehmen (er zwingt sie sogar dazu, sagt anders wäre es nicht möglich), dann schätzen lassen und dann verpachten.
Frage mich nun, kann der KGV so vorgehen, den Garten kostenfrei übernehmen, dann schätzen lassen, und dann vielleicht für 2000 Euro (so ungefähr habe ich den Wert mal überschlagen mit Haus, Bäumen etc) an einen neuen Pächter weitergeben?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Weil der Garten dem Paar nicht gehört. Er ist nur gepachtet worden. Die Regelungen zu Kleingärten stehen im Bundeskleingartengesetz und in der Satzung des KGV.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BenniXYZ/1601328831753_nmmslarge__0_0_960_960_e2ac34e1b18f19102f515d8e9bd9a8ba.jpg?v=1601328832000)
Was steht denn in der Satzung?
Offenbar lebst du in begehrtem Kleingartenbereich, denn wenn viele Gärten brach liegen würden, hättest du das Problem nicht.
Von den Altpächtern kostenfrei übernehmen geht garnicht. Dann muß der Verein den Altpächtern schon die geforderten 2000€ auszahlen. Das solltest du den Altpächtern mal erzählen. Von dir bekommen sie z.B. 2100€. Die Frage ist wer den Gutachter anheuert und bezahlt. Wenn du den Garten richtig willst, dann sollte es dein Gutachter sein.
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Also in dem Verein stehen momentan 6 Gärten zur Ablöse. Schätzungen werden momentan gar nicht durchgeführt aufgrund der Corona-Maßnahmen. Hatte schon oft Besichtigungen von Gärten, da lagen Werteprotokolle vor, die Vorpächter wollten aber nur einen Teil des Werteprotokolls als Ablöse. Vorstand stand dabei und hat keinen Einspruch erhoben. War aber in anderen KGVs