Von einem Privatverkauf zurücktreten?

3 Antworten

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Du bietest ihm an, gegen Zahlung der Versandkosten (versichert!) die Sendung nochmal abzuschicken. Ansonsten bietest du ihm Rückzahlung des Kaufpreises an.

Lehnt er beides ab blockierst du ihn und fertig. Dann hat er Pech gehabt. Lass ihn drohen. Der hat NICHTS gegen dich in der Hand. NICHTS !


Rasentraktor007  20.08.2024, 12:37
Ansonsten bietest du ihm Rückzahlung des Kaufpreises an.

Warum sollte er das tun?

Der Kaufvertrag besteht selbstverständlich weiter, also soll er die erneuten Versandkosten bezahlen, wenn er seinen Artikel wieder zurückhaben will, ansonsten bleibt das Paket fein in der Ecke stehen.

Für eine Rückzahlung des Kaufpreises gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.

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TheMonkfood  20.08.2024, 13:38
@Rasentraktor007

Es geht ja auch nicht ums Recht, sondern darum, dass die Ware anderweitig verkauft werden kann, statt fein in der Ecke zu stehen. Davon hat niemand was.

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Rasentraktor007  20.08.2024, 13:40
@TheMonkfood

Warum sollte sie nochmal verkauft werden?

Sie ist ja schon bezahlt und immer noch Eigentum des Käufers.

Ich würde das in aller Seelenruhe aussitzen, auch wenn der Käufer sich auf den Kopf stellt.

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TheMonkfood  20.08.2024, 13:43
@Rasentraktor007
Warum sollte sie nochmal verkauft werden?

Weil das Verkaufen ("Loswerden") Ziel eines Verkaufes ist. Nicht nochmal, sondern an jemand anderes

Sie ist ja schon bezahlt und immer noch Eigentum des Käufers.

Nach Rückzahlung nicht mehr

Ich würde das in aller Seelenruhe aussitzen, auch wenn der Käufer sich auf den Kopf stelli

Ich will meine Ware verkaufen und verschicken und nicht bunkern müssen, weil jemand meint querzutreiben

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Rasentraktor007  20.08.2024, 13:45
@TheMonkfood

Sie ist ja schon bezahlt und immer noch Eigentum des Käufers.

Nach Rückzahlung nicht mehr

Selbstverständlich, eine Rückzahlung löst einen Kaufvertrag nicht auf.

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TheMonkfood  20.08.2024, 13:48
@Rasentraktor007
Selbstverständlich, eine Rückzahlung löst einen Kaufvertrag nicht auf.

Wenn beide dem zustimmen schon

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TheMonkfood  20.08.2024, 13:56
@Rasentraktor007

Momentan hat keiner der beiden was davon. Der Käufer hat bezahlt und keine Ware, der Verkäufer hat zwar das Geld, aber auch das Paket rumliegen, was ihm nicht gehört und was er weder entsorgen, noch weiterverkaufen darf . Wenn ich den Käufer richtig einschätze, zahlt der nicht nochmal Versandkosten.

Was genau schiefgelaufen ist, weiss niemand, der eine ist dreist zickig, der andere ratlos. Also sollten beide sagen "Leck mich", Geld zurück (natürlich nicht die Versandkosten) und fertig.

Natürlich könnte nun der Verkäufer auch alles abblocken (sein Geld hat er ja), alleine sagen "Leck mich" und den Artikel nochmal verkaufen. Was aber weder die feine Art wäre, noch rechtlich korrekt

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Nun hat mir der Käufer “gedroht” das er das Paket bis morgen in seinem Briefkasten will und das ansonsten, ich zitiere: sonst ungemütlich wird.

Aha - hast Du das schriftlich als Beleg?
In dem Fall hättest Du was für die Polizei.

Bei Privatverkäufen müsste Dich der Verkäufer nach einer angemessenen Wartezeit (ca. 14 Tage) erst mal in Lieferverzug setzen und eine angemessene Nachfrist geben.

Beide Seiten sind an den Kaufvertrag fest gebunden. Da gibt es keinen einfachen Ausstieg.
Ein Ausstieg wäre bestenfalls dann möglich, wenn die Gegenseite vertragsbrüchig würde - was aber hier noch nicht der Fall wäre.

Die Frage - aber das müsstest Du mit einem Anwalt abklären - ist, ob diese Drohung als Grund ausreicht - was ich bezweifeln würde.

Kam also heute nach Hause und der verschickte Artikel kam zurück als “Annahme verweigert”.

Als Beleg sichern (auch fotografieren/sichern) und den Käufer damit konfrontieren (höflich nachfragen).

Ach so: Einfach Geld zurück erstatten annulliert keinen Kaufvertrag.

Du schickst ihm ein Foto der Sendung inklusive dem Annahme verweigert sticker, dann kann er sich nicht mehr rausreden.

Dadurch die Sendung schonmal verschickt hast, gehen weitere Versandkosten auf ihn, ergo fordert du ihn auf nochmal Versandkosten zu zahlen, damit du die Sendung ein weiteres Mal versenden kannst.

Alternativ machst du eine Reklamation beim Versandunternehmen mit der Aussage, das es keine Annahmeverweigerung gab, bekommst ggf dein Porto erstattet und kannst dann die Sendung neu versenden. Dieser Vorgang dauert aber 2-3 Wochen.