Vom Privatkauf nach Anzahlung zurücktreten?
Guten Abend,
Ich habe auf Ebay kleinanzeigen ein Produkt verkauft, welches voraussichtlich nächste woche erscheinen wird.
Der Käufer hat mir die hälfte vorab überwiesen, die andere hälfte würde er mir zukommen lassen, wenn ich das Produkt habe.
Zum damaligen Zeitpunkt, hätte ich meine Bestellung noch stornieren können. Jetzt aber ist dies nicht mehr der Fall, und der möchte aber jetzt vom Kauf zurücktreten, und ich solle ihm die erste Teilzahlung zurücksenden.
Ich habe keine Lust nochmal alles zu inserieren, und auf einen neuen Käufer zu warten.
Wie sieht das ganze rechtlich aus? Was wenn er mir den Rest nicht überweisen will? kann ich dann das Produkt und deine Teilzahlung behalten?
3 Antworten
Ihr habt euch auf das Produkt, einen Preis und Übergabeformalien geeinigt, damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Von dem kann dein Gegenüber nicht ohne weiteres zurücktreten. Du kannst auf die Restzahlung pochen und bis dahin die Anzahlung einbehalten. Du könntest das auch rechtlich durchsetzen, je nachdem, ob du die Muße dazu hast und es sich lohnt von der Größe des Produktes her.
Naja, aber das ist ja jetzt auch interpretiert. Er könnte genauso gut frühzeitig sein über die Vertragsverlängerung seines Handyvertrags erhaltenes Handy weiter verkaufen – letztlich wissen wir es nicht…
Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Ganz einfach: Er kann nicht einseitig vom Kaufvertrag "zurücktreten".
Was wenn er mir den Rest nicht überweisen will? kann ich dann das Produkt und deine Teilzahlung behalten?
Ich würde ihn unmissverständlich zur Erfüllung des Kaufvertrages auffordern und bis zur vollständigen Bezahlung mit dem Versand warten, Du sitzt am längeren Hebel.
Du bestellst Artikel, um sie dann weiter zu verkaufen? Das sind dann aber keine "Privatverkaeufe" mehr. Du handelst gewerbsmaessig und somit hat der Kaeufer auch ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ausserdem waere ein eventueller Gewaehrleistungsausschluss unwirksam.
Akzeptiere den Ruecktritt und zahle ihm das Geld zurueck. Wenn du dich naemlich mit ihm streitest, kommst du schnell in Teufels Kueche.
Das gilt aber nicht, wenn der Verkaeufer gewerbsmaessig handelt. Das tut der FS hier jedoch offensichtlich. Er bestellt irgendwelche Artikel, um sie dann weiter zu verkaufen. Zudem raeumt er ein, dass er seine eigene Bestellung bei einem rechtzeitigen Widerruf seines Kunden wieder storniert haette. Das ist ganz eindeutig kein "Privatverkauf" mehr, egal, wie er selbst es bezeichnet.