Darf man die überhaupt dort verkaufen

Nein.

Unzulässige Artikel, Jobs und Dienstleistungen

Medien mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe", "Freigabe ab 18", "FSK 18", "USK 18", Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, ob Ihr Medium einer Jugendfreigabe unterliegt: www.fsk.de, www.usk.de

Quelle: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/#Unzul%C3%A4ssige%20Artikel,%20Jobs%20und%20Dienstleistungen

Und das hättest Du besser mal selbst vor dem Einstellen nachgelesen, sowas kann Dir eine endgültige Sperre einbringen.

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Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

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Oder holt sich Paypal u.U. das Geld dann in Raten?

Nein, sicher nicht:
Paypal versucht den Betrag in einer Summe abzubuchen; wenn Du auch ein Abbuchungslimit hast, dann platzt die Lastschrift.

Die Konsequenz ist, dass Du dann Schulden bei PayPal hast und deren Inkassomaschinerie in Gang setzt; da sind die nämlich völlig humorlos.

Du solltest also im eigenen Interesse dafür sorgen, dass PayPal den Betrag abbuchen kann.

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Wie hat der Käufer bezahlt, per Überweisung, per PayPal Waren & Dienstleistungen oder per PayPal Family & Friends und welche genaue Versandart habt Ihr vereinbart?

Du solltest die Fragen in eigenem Interesse beantworten, weil Du im Extremfall Ware und Geld verlieren kannst.

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Der Käufer würde gerne per Paypal bezahlen, weil es laut ihm am bequemsten ist.

Natürlich will er das...

Und Du willst das auch?

Darf man fragen, warum Du als Privatverkäufer freiwillig (!) PayPal anbieten willst?

  • Ist Dir ein Luxemburger Zahlungsdienstleister wirklich lieber als das Geld auf Deinem Girokonto, das Dir dort niemand mehr wegnehmen kann?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld bis zu 21 Tage einbehalten kann?
  • Du weißt, dass Du ausschließlich sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken darfst?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld einfriert oder gar zurückbucht, wenn ein unzufriedener Käufer innerhalb von 180 Tagen (!) nach dem Kauf einen Käuferschutzfall eröffnet?
  • Du weißt, dass Käuferschutzfälle zu 99,9% auch tatsächlich zugunsten des Käufers entschieden werden?
  • Und Du zahlst als Verkäufer auch noch gerne dafür die Gebühren?

Na dann...

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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Und falls Du gewerblich "Sachen" verkaufen willst, dann brauchst Du selbstverständlich einen Gewerbeschein.

Und nimm's mir nicht übel, aber Du bist Dir schon sicher bei dem, was Du da vorhast?

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Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

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Bzw könnte ich was machen falls mir das gleiche passiert?

Ähem...

Du selbst wolltest doch, dass Deine Käufer 180 Tage lang einen Käuferschutzfall eröffnen können, sonst hättest Du doch kein PayPal angeboten.

Also warte einfach ab, ob was passiert; die Entscheidung darüber trifft ja dann eh PayPal.

Und auch dem hast Du übrigens ausdrücklich zugestimmt.

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Muss ich etwas beachten?

Ja:
Dass Du volljährig bist und dass Du nur per PayPal Waren & Dienstleistungen bezahlen darfst, andernfalls hast Du nämlich keinerlei Käuferschutz.

Und dann wäre es ratsam, die von Dir lediglich als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen auch tatsächlich mal zu lesen.

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§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beamtenbeleidigung gibt es übrigens nicht.

https://www.bussgeldkatalog.org/corona/

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kann ich das Geld zurück verlangen und vom Kauf Vertrag zurück treten

Natürlich kannst Du beides tun, dann hast Du aber immer noch nicht Dein Geld zurück.

Wie hast Du bezahlt und welche genaue Versandart war vereinbart?

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Ganz einfach:

PayPal will jetzt, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern, die sich mit einem gefälschtem Geburtsdatum widerrechtlich dort angemeldet haben.

Du solltest Dir also eine Kreditkarte besorgen, was heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr ist.

Und bevor Du fragst:

  • Nein, ohne Hinzufügen einer Kreditkarte wirst Du PayPal nicht mehr nutzen können.
  • Nein, PayPal verlangt die Kreditkarte nicht von jedem; aber wenn PayPal sie verlangt, dann ist das so und das ist auch nicht zu ändern.

Und falls Du doch minderjährig sein solltest oder bei Accounterstellung minderjährig warst – was ich persönlich natürlich nicht glaube - dann ist das der Anfang vom Ende Deines PayPal-Accounts, der wird in diesem Fall nämlich in Kürze endgültig gesperrt werden; Du als Person übrigens ebenfalls.

Guten Rutsch!

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Woran liegt das?

Ganz einfach:

PayPal will jetzt, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern, die sich mit einem gefälschtem Geburtsdatum widerrechtlich dort angemeldet haben.

Du solltest Dir also eine Kreditkarte besorgen, was heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr ist.

Und bevor Du fragst:

  • Nein, ohne Hinzufügen einer Kreditkarte wirst Du PayPal nicht mehr nutzen können.
  • Nein, PayPal verlangt die Kreditkarte nicht von jedem; aber wenn PayPal sie verlangt, dann ist das so und das ist auch nicht zu ändern.

Und falls Du doch minderjährig sein solltest oder bei Accounterstellung minderjährig warst – was ich persönlich natürlich nicht glaube - dann ist das der Anfang vom Ende Deines PayPal-Accounts, der wird in diesem Fall nämlich in Kürze endgültig gesperrt werden; Du als Person übrigens ebenfalls.

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Wie lange kann ich mein PayPal Konto nun nicht verwenden?

Bis Du eine Kreditkarte hinzugefügt hast.

Paypal hat eine luxemburgische Banklizenz, versteht bei Kontenüberziehungen überhaupt keinen Spaß und ist deswegen mittlerweile ziemlich rigoros geworden.

Du bist ja sicher volljährig, oder?
Andernfalls beginnt das neue Jahr für Dich nämlich ohne PayPal, und das wird auch für immer so bleiben.

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behält paypal mein geld jetzt ein?

Ja:

PayPal kann Dein Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:

https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/warum-ist-meine-zahlung-21-tage-nicht-verf%C3%BCgbar-faq3289

Es kann früher freigegeben werden, wenn Du den Sendungsnachweis bei PayPal hochlädtst, aber darüber entscheidet alleine PayPal.

der käufer hat über paypal /warensendung gezahlt. aber ich habe jetzt keinen nachweis das ich das päckchen losgeschickt habe.

Das ist schlecht:
Meldet er einen nicht erhaltenen Artikel, dann will PayPal einen Versand- und Zustellnachweis von Dir; den hast Du nicht, also bucht PayPal das Geld zu Deinen Lasten zurück.

Und selbst wenn es ankommt:

Dann kann der Käufer natürlich jederzeit innerhalb von 180 Tagen seinen Käuferschutz wahrnehmen – den Du als Verkäufer übrigens mit Deinen Gebühren bezahlt hast -  und in diesem Fall wäre Dein Geld auch (erstmal) wieder weg.

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